Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 89/2016
Stuttgart,
02/11/2016



Entscheidung über die Betriebsträgerschaft der Tageseinrichtung für Kinder im Lurchweg 1-3 in Stuttgart-Weilimdorf



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.03.2016



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Für die Auswahl der Betriebsträgerschaft für die neue Kindertageseinrichtung Lurchweg 1-3 in Giebel soll kein "nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren" durchgeführt werden. Für den Standort gibt es eine nachvollziehbare Begründung, warum die Trägerschaft an den Montessori-Pädagogik e.V. übertragen werden soll.
Nachfolgend wird die Begründung sowie das vorgelegte Konzept des Trägers erläutert.




Zu Beschlussantrag 1:
Tageseinrichtung für Kinder im Lurchweg 1-3 im Stadtteil Giebel – Träger: Montessori-Pädagogik e.V.

Das Montessori Kinderhaus besteht seit 1984 in Weilimdorf in der Landauer Straße 23 (Stadtteil Pfaffenäcker) und bietet 1 VÖ-Gruppe für 3-6 jährige Kinder an. Der Träger will seit Jahren sein Angebot erweitern, um Kleinkind- und Ganztagesplätze anbieten zu können. Er braucht dafür einen neuen Standort, weil es auf dem bestehenden Grundstück keine Erweiterungsmöglichkeit gibt.
Die neu geplante 2-gruppige Einrichtung im Lurchweg ist für den Träger sehr geeignet. Die Gruppenanzahl entspricht den Erweiterungswünschen und die Raumplanung kommt den Anforderungen des Trägers entgegen.
Durch die Übertragung des Standortes auf den Verein Montessori-Pädagogik kann ein wichtiges und bei den Eltern geschätztes Angebot im Stadtbezirk langfristig gehalten werden.

Darüber hinaus sind Träger mit ambitionierten Bildungskonzepten wichtig für den sozial belasteten Stadtteil Giebel. Das Montessori Kinderhaus arbeitet nach dem pädagogischen Konzept Maria Montessoris. Es ist sehr bildungsorientiert und hat klare Vorstellungen der kindlichen Entwicklung und des kindlichen Lernens (Lernen im Alltag, Selbst-Bildung als Weltaneignung). Lernfelder werden bewusst definiert, etwa Sprachbildung und die Entwicklung des „mathematischen Geistes“. Hohe Bedeutung haben die Bewegungsentwicklung und die musikalische Erziehung. Durch den Anspruch, zur Selbstständigkeit zu erziehen, werden die Kinder ihren Entwicklungsphasen gemäß in Abläufe und Aktionen des Kita-Alltags einbezogen.
Das Bildungskonzept berücksichtigt auch eine „vorbereitete Umgebung“: der Raum ist bewusst gestaltet, gegliedert und strukturiert. Gearbeitet wird mit ausgewählten (und begrenzt vorhandenen) Materialien.
Die Betreuung der Kinder ist in altersspezifischen Gruppen vorgesehen (1 Gruppe GT 0-3 Jahre, 1 Gruppe GT 3 bis 6 Jahre). Zum neuen Aufgabenfeld der Kleinkindbetreuung legt der Träger schlüssige Überlegungen zur Eingewöhnung und zum Übergang von der Krippe ins Kinderhaus dar.



Zu Beschlussantrag 2:
Die städtische Förderung für die Tageseinrichtungen für Kinder im Lurchweg 1-3 im Stadtteil Giebel erfolgt nach den „Grundsätzen über die Förderung der Betriebskosten von sonstigen Tageseinrichtungen für Kinder ohne Betriebskindertagesstätten“ in der jeweils aktuellen Fassung.

Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurde die Zuverlässigkeit des Bewerbers geprüft. Der vorgeschlagene Träger hat mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist.
Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Die Elternbeiträge (incl. Essensgeld) dürfen jedoch den städt. Gebührensatz max. um 20% überschreiten.


Der Träger erhält eine Förderung der Miete nach den Standards der jeweils gültigen Fördergrundsätze des Jugendamts. Die mögliche Differenz zur tatsächlichen Kaltmiete aufgrund größerer Flächen oder höherer qm-Mieten wird zu 100% über die Förderung des Jugendamts gefördert. Die Verhandlungen über den Mietvertrag zwischen Träger und SWSG stehen jedoch noch aus.




Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel für die Zuschüsse zur Betriebsführung der Tageseinrichtung für Kinder im Lurchweg 1-3 sind bereits im Haushalt enthalten (vgl. GRDrs 829/2013; Haushalt 2014/2015).



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen



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