Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 419/2018
Stuttgart,
07/04/2018



Förderprogramm behinderten- und altengerechtes Wohnen
– Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2018/2019




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.07.2018
25.07.2018
25.07.2018



Beschlußantrag:

1. Für das Förderprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart für behinderten- und altengerechtes Wohnen wird die Richtlinie gemäß Anlage 1 beschlossen.

2. Die Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt für alle Anträge, die nach Inkrafttreten in der Geschäftsstelle des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Stuttgart eingehen.

3. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2019 gültig. Über eine Fortsetzung wird gegebenenfalls im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 entschieden.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Menschen mit Behinderung oder mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen sind auf barrierefreien Wohnraum angewiesen. Die Ergebnisse des „Alterssurvey 2012 - Älter werden in Stuttgart Generation 50plus“ (GRDrs 608/2013) zeigen, dass 78 Prozent der befragten Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger mit zunehmendem Alter weiterhin in ihrer Wohnung bleiben wollen. Barrierefreiheit in der Wohnung und im Wohnumfeld ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen und mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen.

Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum in Stuttgart kann nicht allein durch laufende
Bautätigkeit gedeckt werden. Ergänzend sind Anpassungsmaßnahmen in bestehendem Wohnraum nötig. Dafür wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2018/2019 mit dem „Haushaltspaket Inklusion in Stuttgart“ (GRDrs 866/2017) ein „Förderprogramm behinderten- und altengerechtes Wohnen“ beschlossen. Mit einem Budget von jährlich 500.000 Euro für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 soll zusätzlicher barrierefreier / barrierearmer Wohnraum in bestehenden Wohnungen oder Wohngebäuden sowie im Wohnumfeld geschaffen werden.


Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Insbesondere für individuellen Wohnungsanpassungen besteht in Stuttgart ein erheblicher Bedarf. Die Umsetzung solcher Umbaumaßnahmen ist für die Betroffenen ein komplexer und teilweise unüberschaubarer Vorgang – die Antragstellung für den Umbau liegt in der Hand des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, sofern es sich nicht um ein Ein-Familien-Haus im Eigentum handelt. Finanzierungsmöglichkeiten und damit verbundene Anträge müssen geklärt werden. Daher benötigen ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie auch Gebäudeeigentümer, die für ihre Mieter handeln, eine qualifizierte Beratung durch einen kompetenten Ansprechpartner. In der Landeshauptstadt Stuttgart hat diese Aufgabe die Wohnberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes
e. V., Kreisverband Stuttgart (DRK), übernommen (GRDrs 206/2017). Die Beratung und Begleitung durch die DRK Wohnberatungsstelle ist unabhängig und kostenlos und arbeitet vernetzt mit den anderen Beratungsstellen in Stuttgart.


Es wäre über die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen hinaus wünschenswert, auch zusätzliche barrierefreie Wohnungen in Neubauten, die über die in der Landesbauordnung (LBO-BW) festgelegten Anteile hinausgehen, zu fördern. Dies ist wegen der Planungszeiten für Neubauten und der momentanen Befristung des Förderprogramms auf einen Doppelhaushalt nicht möglich.

Bis Sommer 2019 soll dem Gemeinderat eine Auswertung der im ersten Jahr eingegangenen Anträge vorgelegt werden, um in den Beratungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 bedarfsgerecht planen zu können.




Finanzielle Auswirkungen

Für das Förderprogramm behinderten- und altengerechtes Wohnen hat der Gemeinderat Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1,0 Mio EUR für die Kalenderjahre 2018-2019 bereitgestellt.

Die Mittel sind im Teilfinanzhaushalt 500 Projekt 7.500522, Förderung behindertengerechtes Wohnen, für die Jahre 2018/2019 mit jeweils 0,5 Mio EUR veranschlagt.





Beteiligte Stellen

Referate STU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen


--


Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Förderrichtline der Landeshauptstadt Stuttgart für behinderten- und altengerechtes Wohnen


Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart
für behinderten- und altengerechtes Wohnen
in der Fassung vom 23. Juli 2018
Eine Förderung ist nur für bauaufsichtlich genehmigte Wohngebäude / Wohnungen innerhalb des
Stadtgebietes der Landeshauptstadt Stuttgart möglich
.


1. Zuwendungsempfänger

2. Förderfähige / nicht förderfähige Maßnahmen 3. Fördersätze
4. Voraussetzungen für die Förderung
5. Antragsverfahren

6. Auszahlungsverfahren 7. Ausnahmen
8. Allgemeine Nebenbestimmungen 9. Inkrafttreten, Geltungsdauer
Anhang zur Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart
für behinderten- und altengerechtes Wohnen
in der Fassung vom 23. Juli 2018

Maßnahmenkatalog der geförderten Maßnahmen


1.) Individuelle Maßnahmen im Wohnungsbereich (gem. 2.1.1 dieser Richtlinie)

AusstattungselementeMögliche Veränderungen
BewegungsflächeUmbaumaßnahmen zur Schaffung ausreichender Bewegungsfläche, z.B. durch Installation der Waschmaschine in Küche anstatt in Bad oder Keller
BodenbelagEinbau von Bodenbelägen (reflexionsarm, rutschhemmend, in rollstuhlgerechten Wohnungen rollstuhlgeeignet)
Beseitigung von Stolperstellen und Sturzgefahren
Reorganisation der
Wohnung
Anpassung der Wohnungsaufteilung durch Umnutzung / Zusammenlegung von Räumen
TürenTürvergrößerungen, Türspion mit Weitwinkel, evtl. zweiter Türspion, Einbau elektrischer Türöffner, Türsprechanlage (bei Bedarf mit Kamera)
Balkon, TerrasseBalkon- und Terrassenanpassung durch Rampe oder Aufständerung, evtl. Austausch Türelement,
Ausstattung vorhandener Brüstungen mit Durchsicht ab einer Höhe von 60 cm über Bodenniveau
Bei Rollstuhl-/Rollatornutzung:
alternativer Wohnungszugang durch Verlegung des Einganges über eine vorhandene Terrasse unter Einhaltung der Anforderungen an Einbruchschutz und Bedienbarkeit
FensterEinbau elektrischer Fensteröffner, Rollladenantriebe, Gurtwickler
Absenkung der Fenstergriffe, Fensterbrüstung
TreppenEinbau eines Treppenliftes, alternativ eines deckengeführten Liftes
kontrastreiche Stufenmarkierung und Stufenausleuchtung, Flurbeleuchtung
Wenn möglich, beidseitige Handläufe gem. DIN 18040
AAL-Systeme /
technische Hilfen
Einbau von Notruf- und / oder Assistenzsystemen (digitale Wohnungssteuerung, zentrale Abschaltung, automatische Beleuchtung durch Bewegungsmelder, Einbau von Steckdosen und Schaltern)
Bad / WCAnpassung der Badewanne mit Hilfsmöglichkeiten, die in die Bausubstanz eingreifen (Wannenlift, Badewannentür)
Einbau einer Dusche, wenn der Einstieg in eine Badewanne auch mit Hilfsmitteln nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist.
Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche oder Einbau einer niedrigeren Duschtasse, wenn ein bodengleicher Zugang baulich nicht möglich ist.
Anpassung der Höhe von WC und Wachbecken, Einbau eines Dusch-WC, Einbau eines höhenverstellbaren Waschbeckens
Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel, Schlauchbrause, Thermostatventil
Rutschhemmender Bodenbelag (R9 / R10)
Änderung der Türaufschlagrichtung nach außen, alt. Einbau einer Schiebetür oder einer Raumspartür
KücheIn der Bestandsküche Veränderung der Höhe von z.B. Herd, Kühlschrank, Arbeitsplatte, Spüle, wenn zu aufwändig, evtl. Kauf einer neuen Küche
Absenkung von Küchenoberschränken (ggf. elektrisch angetrieben)
Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel, Schlauchbrause



2.) Maßnahmen für das gesamte Gebäude / Eingangsbereich / Außenanlagen
(gem. 2.1.2 und 2.1.3 dieser Richtlinie)
AusstattungselementeMögliche Veränderungen
AufzugAn- oder Einbau eines behindertengerechten Personenaufzuges
EingangsbereichAbbau von Schwellen, Verbreiterung der Tür, Schalterleiste in Greifhöhe, barrierefreier Zugang und Absenkung der Briefkastenanlage
Installation eines elektrischen Türantriebes einschließlich Fernbedienung, Taster und sonstigen Bedienvorrichtungen
Schaffung von Ablagemöglichkeiten sowie Maßnahmen zum Wetterschutz in Verbindung mit der Schaffung eines barrierefreien Zugangs
Einbau einer Gegensprechanlage, Kamera
OrientierungshilfenSchaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte
TreppenWenn möglich, beidseitige Handläufe gem. DIN 18040
kontrastreiche Stufenmarkierung und Stufenausleuchtungen
Einbau eines bedarfsgerechten Treppenliftes / Plattformliftes / Hubliftes / einer fest installierten Rampe
AußenanlagenErstellung von überdachten Unterstellmöglichkeiten für Rollstühle und Rollatoren, ggf. mit Stromanschluss
barrierefreie Erschließung von Spielflächen
GarageBei bestehenden Garagen Nachrüstung eines automatischen Torantriebes, sofern diese Maßnahme aufgrund einer Behinderung bzw. Erkrankung notwendig ist





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