Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
484
6
VerhandlungDrucksache:
894/2020
GZ:
OB 0333-00
Sitzungstermin: 04.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Umbildung von Unterausschüssen, Beiräten und sonstigen Gremien sowie Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Organe öffentlicher Einrichtungen und gemeinnütziger Vereine oder Stiftungen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 21.10.2020, GRDrs 894/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die in den Anlagen 1 bis 11 aufgeführten beratenden Unterausschüsse werden wie aus den Anlagen ersichtlich umgebildet.

2. Die in den Anlagen 12 bis 21 aufgeführten Beiräte, einschließlich des auf sondergesetzlicher Grundlage gebildeten Schulbeirats (Anlage 20), werden wie aus den Anlagen ersichtlich umgebildet.

3. Die Landeshauptstadt Stuttgart entsendet in die in den Anlagen 22 bis 28 genannten Gremien die dort aufgeführten Mitglieder des Gemeinderats für den Zeitraum bis zum Zusammentritt des neuen Gemeinderats nach der nächsten Wahl zum Gemeinderat als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder.

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart entsendet in die in den Anlagen 29 bis 38 genannten Gremien, insbesondere Beiräte von Kultureinrichtungen, die dort aufgeführten Mitglieder des Gemeinderats rein ehrenamtlich für den Zeitraum bis zum Zusammentritt des neuen Gemeinderats nach der nächsten Wahl zum Gemeinderat als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Auf Wunsch der SPD-Fraktion soll die Vorlage wie folgt geändert werden: In Anlage 17 der GRDrs 894/2020, Beirat für Menschen mit Behinderungen, und in Anlage 25, Beirat Frauenhaus, wird StRin Kletzin zusätzlich als Stellvertreterin für das ordentliche Mitglied der SPD jeweils an letzter Stelle ergänzt.

EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Vorlage mit dieser Maßgabe einmütig zu.
zum Seitenanfang