Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
216
10
Verhandlung
Drucksache:
108/2019
GZ:
T
Sitzungstermin:
08.05.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Tiefbauamt Stuttgart (66)
Neubau Betriebshof Vaihingen, Robert-Koch-Straße 89
Vorprojektbeschluss
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.03.2019, öffentlich, Nr. 130
Ergebnis: Einbringung
Verwaltungsausschuss vom 27.03.2019, öffentlich, Nr. 134
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.05.2019, öffentlich, Nr. 207
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 15.03.2019, GRDrs 108/2019.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig den folgenden
Beschlussantrag
:
1. Dem Vorentwurf des Betriebshofes Vaihingen in der Robert-Koch-Straße 89 auf Grundlage
- der Pläne des Büros Zeeb Architekten GmbH, Stuttgart (Anlage 1) vom 01.02.2019
- der vom Hochbauamt geprüften qualifizierten Kostenschätzung (Anlage 2) vom 04.02.2019
-
mit den Kosten für den Neubau in Höhe von 2,644 Mio. €
- mit den Kosten für die notwendige Sanierung der
teerhaltigen Abdichtung des bestehenden unterirdischen
Regenüberlaufbeckens, Revisionsschächte und
Zugangsbauwerk in Höhe von 0,811 Mio. €
mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Summe brutto
3,455 Mio. €
wird zugestimmt.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses GRDrs 468/2017 die weitere Planung gemäß HOAI bis Leistungsphase 5 und Teilen von 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) wird zugestimmt.
3. Die zu erwartenden Ein- und Auszahlungen sind in den Doppelhaushaltsplan 2020/2021 und die Aufwendungen in den Wirtschaftsplan der SES 2020/2021aufzunehmen. Die für Beschlussziffer 2 im Jahr 2019 erforderlichen Planungskosten werden innerhalb des Teilfinanzhaushalts 660 - Tiefbauamt vorfinanziert.
4. Auf einen Projektbeschluss wird aufgrund der Eilbedürftigkeit der Baumaßnahme (siehe Begründung) und mit Verweis auf Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau (‚Routineprojekt‘) verzichtet.
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