Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
323/2016
GZ:
Sitzungstermin: 08.06.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:Herr Korn (JugA)
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Auswahl des Betriebsträgers der Kindertageseinrichtung Lehmfeldstr. 1A in 70374 Stuttgart (Cannstatter Pforte) nach Trägeraufruf


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 28.04.2016, GRDrs 323/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Lehmfeldstr. 1A in 70374 Stuttgart wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, BruderhausDiakonie, Stuttgart übertragen.

2. Die städtische Förderung für dieses Angebot erfolgt nach den geltenden "Grundsätzen über die Förderung der Betriebsausgaben von Tageseinrichtungen für Kinder" in der jeweils aktuellen Fassung.



Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.




StRin Ripsam (CDU) bittet darum, zusätzlich zu den auf Seite 3 der Vorlage gemachten Aussagen zu erläutern, was dazu geführt hat, diesem Träger den Zuschlag zu geben.

StRin Gröger (SPD) ist erstaunt, über diese Vergabe zu reden, da dieser Träger bereits die Trägerschaft für eine Kita in Bad Cannstatt hat und dort fulminant gestartet sei. So beschäftige er sich auch mit dem Thema Inklusion.

Herr Korn (JugA) führt aus, es werde eine Analyse aller Bewerbungen durchgeführt. Dabei werden sowohl die Qualitätsmerkmale als auch die räumlichen Einbindungen abgefragt. Die Bewertung dieser Nutzwertanalyse zeige, dass der Träger die meisten Punkte erhalten hat. Insbesondere da der Träger bereits in diesem Sozialraum arbeitet, gehe man davon aus, dass er sowohl von seiner Konzeption her den Sozialraum und die Familien kennt, als auch dass er flexibler arbeiten kann, indem er mehrere Einrichtungen in dem Sozialraum betreibt und somit personell gut reagieren kann.

StRin Ripsam dankt für diese klarstellende Erläuterung, welche aus der gewählten Formulierung nicht ersichtlich sei.



EBM Föll stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
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