Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
334
10a
VerhandlungDrucksache:
434/2016
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 27.07.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und der pädagogischen Hausleitung (Heimleitung)

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.07.2016, öffentlich, Nr. 84

Ergebnis: Der Ziffer 1 der GRDrs 434/2016 wird bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt.

Die Ziffern 2 - 4 werden zurückgestellt. Die Beratung und Beschlussfassung hierzu soll frühestmöglich nach der Sommerpause erfolgen, einschließlich der Anträge Nr. 222/2016 (SPD) und Nr. 230/2016 (SÖS-LINKE-PluS)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 18.07.2016, GRDrs 434/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Betreuungsschlüssel für die soziale Betreuung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Stuttgart wird ab 01.07.2016 in der vorläufigen Unterbringung (nicht pädagogische Hausleitung) von 1:136 betreuten Personen auf 1:110 betreute Personen verbessert.

2. In den Jahren 2016 und 2017 wird den Stuttgarter Trägern der Flüchtlingshilfe zur Schaffung zusätzlicher Personalressourcen für Aufgaben, die über die Beschreibung der Regelaufgaben (vgl. Anlage 1) hinausgehen (soziale Integration, Stadtteilarbeit, Öffentlichkeitsarbeit), ein städtischer Sonderzuschuss in Höhe von jeweils 200.000 EUR/Jahr bewilligt. Die Verteilung auf die Träger der Flüchtlingshilfe erfolgt entsprechend dem in Anlage 2 dargelegten Berechnungsmodell.

3. Ab dem 01.07.2016 gilt die in Anlage 3 beigefügte Fassung der Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge und für die pädagogische Hausleitung in den Flüchtlingsunterkünften (01.07.2016).

4. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen.



EBM Föll stellt einer Bitte von StR Sauer (CDU) folgend fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig die Beschlussantragsziffer 1 ohne Aussprache.

Die Beschlussantragsziffern 2 - 4 werden zurückgestellt.

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