Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1144/2019
Stuttgart,
11/15/2019



Haushalt 2020/21

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Nutzung der Lehrschwimmbäder außerhalb der Schulzeiten und an Wochenenden

Beantwortung / Stellungnahme

Derzeit unterhält und betreibt das Schulverwaltungsamt insgesamt 9 Lehrschwimm- und Therapiebecken. Die Bäder werden entsprechend den „Allgemeinen Überlassungsbestimmungen für Schul- und Schulsportanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.09.2017“ (AB) außerhalb der Ferienzeiten montags bis freitags bis 21:00 Uhr auch außerschulisch von Vereinen genutzt. Zusätzlich werden seit 2017 drei Lehrschwimmbäder für das Programm „schwimmfit – sicher schwimmen in Stuttgart“ an Samstagen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung gestellt.

Die Betreuung innerhalb des Schulhausbetreuungssystems kann derzeit für alle Lehrschwimmbäder (LSB) in der Schulzeit i.d.R. von 7:45 Uhr bis max. 21:00 Uhr sowie für die drei o.g. LSB an Samstagen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr sichergestellt werden.

a) Zusätzliche Nutzungen durch alle Vereine:
Um LSB zusätzlich an Wochenenden Vereinen zur Verfügung stellen zu können, müssen zusätzliche Personalkapazitäten für die Schulhausbetreuung geschaffen werden. Diese betragen bei Nutzungen an Samstagen außerhalb der Schulferien ca. 160 Stunden
(= 10% EG 7) je LSB im Jahr.


Bei Nutzungen an Sonntagen verdoppelt sich der notwendige Betreuungsaufwand, da i.d.R. keine parallelen Nutzungen neben der LSB betreut werden, der gesamte Nutzungszeitraum jedoch zwingend durch entsprechendes Betreuungspersonal (Schulhausmeister/-innen) abgedeckt sein muss.

Des Weiteren sind zusätzliche Reinigungs- und nicht abschließend kalkulierbare Betriebs- und Energiekosten (Heizung, Raumklima, Wasseraufbereitung etc.) zu erwarten.

Die zusätzlichen Reinigungskosten betragen bei Nutzungen an Samstagen außerhalb der Schulferien ca. 2.000 € je LSB im Jahr. Bei einer Öffnung von drei weiteren LSB an Samstagen für das Programm „schwimmfit“ können die zusätzlichen Betriebs- und Energiekosten aus dem vorhandenen Budget finanziert werden.


Es muss darauf hingewiesen werden, dass zusätzliche Nutzungen an Wochenenden einen erhöhten Unterhaltungsaufwand für die ohnehin sehr sensiblen LSB zur Folge hat. Daher kann es in der Folge ggf. zu Einschränkungen durch vorübergehenden Ausfall oder notwendige Sperrungen der LSB für die schulischen Nutzungen kommen.

b) Zusätzliche Nutzungen durch die Öffentlichkeit:
Die LSB sind ausschließlich für einen nichtöffentlichen Betrieb ausgelegt. Sie werden vorwiegend schulisch je Unterrichtsstunde durch 1 Gruppe mit max. 20 Kindern genutzt.

Darüber hinaus bedarf eine Öffnung für die Öffentlichkeit einer Änderung der „Allgemeinen Überlassungsbestimmungen für Schul- und Schulsportanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.09.2017“ (§ 1 ff.) durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss.

Eine Öffnung von LSB für die Öffentlichkeit würde zunächst erhebliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erfordern (z. B. Zugangskontrolle „Kasse“, zusätzliche Umkleideräume/ Kabinen, Spinde etc.). Des Weiteren wären zusätzliche Personalkapazitäten in Form ausgebildeter Fachkräfte für den Bäderbetrieb (Bademeister), Kassen- sowie Reinigungspersonal für Zwischenreinigungen (Hygiene) zwingend erforderlich.

Der zusätzlich notwendige Betreuungsaufwand durch Schulhausmeister*innen würde den o. g. Angaben unter a (Zusätzliche Nutzungen durch alle Vereine) entsprechen.
Eine öffentliche Nutzung der LSB ist unter den gegebenen Voraussetzungen derzeit nicht möglich.

Daher sollte der öffentliche Nutzungsbedarf durch BBS bzw. über den Bäderentwicklungsplan gedeckt bzw. eingeplant werden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

772/2019, Ziffer 2 Die FrAKTION, 1227/2019 Freie Wähler




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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