Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
450
8
VerhandlungDrucksache:
943/2018
GZ:
0414-00
Sitzungstermin: 21.11.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Verbandsversammlung des Zweckverbandes 4 IT

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 16.11.2018, GRDrs 943/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes 4 IT am 29.11.2018 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1.Die Verbandsversammlung stellt den Rumpfgeschäftsjahresabschuss des Zweckverbandes KDRS zum 30.06.2018 gem. § 4 Abs. 5 a der Verbandssatzung wie folgt fest:
Euro
a)Bilanzsumme
43.617.057,39
davon Aktivseite
- Anlagevermögen
12.372.782,30
- Umlaufvermögen
31.038.538,63
- Rechnungsabgrenzungsposten
205.736,46
davon Passivseite
- Eigenkapital
13.946.894,65
- Rückstellungen
22.694.509,64
- Verbindlichkeiten
4.765.350,97
- Rechnungsabgrenzungsposten
2.210.302,13
Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresüberschuss
0,00
- Summe der Erträge
33.925.504,58
- Summe der Aufwendungen
33.925.504,58

b) Die Verbandsversammlung setzt die Aufwandsumlage 2018
c) Die Verbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Leiterin des Fachbereichs Prüfung und Revision beim Landratsamt Ludwigsburg die örtliche Prüfung des Rumpfgeschäftsjahresabschlusses und des Lageberichts zum 30.6.2018 vorgenommen hat und dass gegen die Feststellung des Rumpfgeschäftsjahresabschlusses zum 30.06.2018 und die Entlastung der bisherigen Geschäftsführung gemäß § 16 Abs. 3 EigBG keine Bedenken bestehen. d) Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung des ehemaligen ZV KDRS werden für das Rumpfgeschäftsjahr 30.06.2018 Entlastung erteilt. 2. Die Verbandsversammlung nimmt die Ergebnisse der gutachtlichen Stellungnahme über die Ermittlung der Unternehmenswerte zum 30. Juni 2018 zur Kenntnis und bestätigt die Übernahme der Ergebnisse aus der Stellungnahme in die Vermögensausgleichsberechnung und stimmt dem vorgelegten Ergebnis zum Vermögensausgleich zwischen den Zweckverbänden und dem Land Baden-Württemberg zu.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.




EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang