Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 303/2018
Stuttgart,
09/27/2018



Sanierung Zuffenhausen 6 -Rot-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung eines
Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.10.2018
16.10.2018
23.10.2018
24.10.2018
25.10.2018



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am … folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 -Rot- beschlossen:


§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 -Rot- in Kraft getreten am 24. Juli 2003 sowie die Satzungen über die Erweiterungen des Sanierungsgebiets in Kraft getreten am 30. Juni 2005 und 3. August 2006 (Veröffentlichung in Amtsblatt Nr. 31) werden aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 6. September 2018. Der Plan ist Bestandteil der Satzung.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6
-Rot-
soll aufgehoben werden. Die in der Sanierungssatzung formulierten Ziele wurden im Wesentlichen erreicht.

Der Beschluss des Gemeinderats, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 -Rot- aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Sie ist ortsüblich bekannt zu machen und wird damit rechtsverbindlich.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Maßnahmen der Sanierung Zuffenhausen 6 -Rot- wurde im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" eine Finanzhilfe in Höhe von 6.488.076 € (60 %) bewilligt. Der derzeitige Förderrahmen inklusive Modellvorhaben beträgt 10.813.460 €.

Aus der Abrechnung des Sanierungsverfahrens wird sich der endgültige Förderrahmen ergeben.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan


Ausführliche Begründung

Am 3. Juli 2003 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart die Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 -Rot- beschlossen (GRDrs 530/2003). Die Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 30 am 24. Juli 2003 veröffentlicht. Die Satzungen über die Erweiterung des Sanierungsgebiets traten zum 30. Juni 2005 (GRDrs 234 /2005) und 3. August 2006 (GRDrs 212/2006) in Kraft.


Das Sanierungsverfahren Zuffenhausen 6 -Rot- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 8. September 2003 zur Förderung in das Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" (SSP) aufgenommen. Der Förderrahmen betrug inklusive Modellvorhaben zuletzt 10.813.460 €.


Sanierungsziele

Es wurden städtebauliche, strukturelle und funktionale Mängel und Missstände im Gebiet festgestellt, aufgrund derer die Sanierungsziele entwickelt wurden. Neben dem Bedarf an einem multifunktionalen Bürgerhaus war die Sicherung und der Erhalt der örtlichen Versorgungsfunktion sowie ggf. die Schaffung weiterer Verkaufsflächen in Rot erforderlich. Ein weiterer großer Bedarf bestand im Bereich der Modernisierung der Bolzplätze und Kinderspielplätze sowie der Rotweganlage und bei den Freizeitangeboten für Jugendliche. Die Aufwertung des Fußwegenetzes sowie ebenerdige Querungshilfen waren neben der Entwicklung eines Maßnahmenkonzepts zur Belegungssteuerung und der Modernisierung einzelner Wohngebäude auch in Rot notwendig. Im Rahmen der durchgeführten weiteren Bürgerbeteiligung sowie der gebildeten Arbeitsgruppen wurden diese Ziele bestätigt bzw. konkretisiert.

Die Sanierungsziele konnten durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Spiel- und Aufenthaltsflächen
· Bolzplatz Fleiner Straße
· Bolzplatz Pliensäcker
· Spielplatz Rotweganlage
· Via Romana
· Tapachtal - Spielplatz, Bolzplatz, Jugendtreff
· tRaumRot - Schülerprojekt
· Schaukästen am Romeo
· Hans-Scharoun-Platz - Neues Zentrum
· Vorplatz Haldenrainstraße 75

Wohnungs- und Gewerbebau
· Gundelsheimer Straße 49/51 - Adam-Krämer-Platz
· Hans-Scharoun-Platz - Neues Zentrum

Soziale Einrichtungen
· Bürgerhaus Rot
· Jugendräume Rotweg 125
· Tageseinrichtung für Kinder Löwensteiner Straße 49
· Tageseinrichtung für Kinder Auricher Straße 34
Grün- und Verkehrsflächen
· Umgestaltung des Rotwegs
· Fleiner Straße - Verkehrsberuhigung
· Tapachkreisel
· Umgestaltung Schozacher Straße - Friedrich Milla Weg
· Löwensteiner Plätzle


Modernisierung

Mehr als 40 Eigentümer wurden zu den Modernisierungsmöglichkeiten beraten, dabei wurden mit 11 Eigentümern so genannte Nullvereinbarungen (Modernisierungs-vereinbarungen ohne Zuschuss) abgeschlossen. Zudem wurden 7 Modernisierungsvereinbarungen sowie 5 Ordnungsmaßnahmenverträge abgeschlossen.


Mittelbedarf

Die eingesetzten Fördermittel stellen sich gerundet wie folgt dar:
Vorbereitende Untersuchung
24.400 €
Weitere Vorbereitung
692.300 €
Grunderwerb
1.641.600 €
Ordnungsmaßnahmen
4.593.800 €
Baumaßnahmen
3.304.400 €
Modellvorhaben
892.000 €
Vergütung
298.800 €
Summe der Ausgaben
11.447.300 €

Bei den einzelnen Beträgen handelt es sich um vorläufige Zahlen, da noch nicht alle Maßnahmen abgerechnet sind. Diesen Ausgaben stehen bereits erzielte Einnahmen aus Verkaufserlösen und der Kostenübernahme von Stellplätzen in Höhe von 276.700 € gegenüber. Weitere gegenzurechnende Einnahmen ergeben sich aus den noch zu ermittelnden Wertansätzen.


Weitere Schritte

Die Sanierung Zuffenhausen 6 -Rot- wurde gemäß § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch im so genannten vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen bodenrechtlichen Vorschriften der §§ 152 - 156a Baugesetzbuch waren ausgeschlossen. Ein Ausgleichsbetrag wird nicht erhoben.

Der Beschluss der Gemeinde, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 -Rot- aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung entfällt für Rechtsvorgänge die Anwendung von § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge) und § 145 BauGB (Genehmigungsverfahren).

Innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung der Sanierungssatzung soll die Abrechnung des Sanierungsgebiets gegenüber dem Regierungspräsidium erfolgen.



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