Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 309/2020
Stuttgart,
07/23/2020



Verzicht auf Schulgeld und Materialgeld für den Besuch der Fach- und Meisterschulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich29.07.2020



Beschlußantrag:

1. Auf die Erhebung von Schulgeld für den Besuch öffentlicher Fach- und Meisterschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart wird mit Wirkung vom 1. August 2020 verzichtet. Das gilt sowohl für bereits laufende als auch für neu beginnende Kurse. 2. Das Materialgeld für den fachpraktischen Unterricht wird den Schulen im Schulbudget zugewiesen und nicht mehr durch die Schulen von den Fach- und Meisterschülerinnen und Fach- und Meisterschülern erhoben. 3. Der nach Schuljahresabschluss verbliebene Materialgeldbestand wird durch die Schulen auf das Konto der Stadtkasse überwiesen und dem Schulbudget gutgeschrieben.

4. Im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002130 – Berufsbildende Schulen ergeben sich durch den Verzicht auf Schulgeld bei Kontengruppe 330 – Öffentlich-rechtliche Entgelte pro Jahr Mindereinnahmen in Höhe von ca. 1.200.000 Euro und durch den Verzicht auf Materialgeld bei Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mehrausgaben in Höhe von ca. 215.000 Euro. Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 wurde dies bereits entsprechend berücksichtigt.



Begründung:


Für den Besuch öffentlicher Fach- und Meisterschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart wurde bislang Schul- und Materialgeld erhoben (siehe GRDrs 633/2019).

Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021 vom 20. Dezember 2019 wurde die finanzielle Voraussetzung für den Verzicht auf Schulgeld und Materialgeld ab dem Schuljahr 2020/2021 an den öffentlichen Fach- und Meisterschulen geschaffen. Schulgeld
Für die öffentlichen Fachschulen besteht nach § 93 Abs. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG) keine gesetzlich festgelegte Schulgeldfreiheit. Da die Schulträger für Fachschülerinnen und Fachschüler keinen Sachkostenbeitrag des Landes im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes erhalten, wird von der Stadt Stuttgart Schulgeld erhoben.

Materialgeld
Zusätzlich zum Schulgeld wird von den Schulen ein Materialgeld erhoben, das die Schulleitungen entsprechend des Bedarfs im fachpraktischen Unterricht festsetzen. Das Materialgeld wird von den Schulen zur Beschaffung des Bedarfs im fachpraktischen Unterricht eingesetzt. Die Summe der Materialgeldeinnahmen sollte die Summe der Ausgaben nicht überschreiten. Bei vielen Materialien kann eine exakte Abrechnung nicht erfolgen, da diese in größer Stückzahl beschafft werden (Schrauben etc.).
Bei den Schulen hat sich zum Teil ein Materialgeldbestand aus den Vorjahren angesammelt.

Gründe für die Abschaffung des Schulgelds und Materialgelds
Die Schülerinnen und Schüler der Fach- und Meisterschulen haben bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und können in einigen Fällen eine mehrjährige Berufstätigkeit vorweisen. Für ihre Weiterbildung nehmen diese für sich und ihre Familien persönliche, finanzielle und zeitliche Einschränkungen in Kauf. Mit dem Wegfall des Schulgelds werden nicht nur Fach- und Meisterschüler finanziell entlastet, auch finanzielle Ungleichheiten im Vergleich zu einem Studium an öffentlichen Hochschulen in Stuttgart werden beseitigt. Die Bildungsgerechtigkeit wird hierdurch gestärkt, ebenso wie die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems in Stuttgart.

Seit der Aufnahme des sog. „Hinweisverfahrens“ im Schuljahr 2015/2016 aufgrund der Verordnung des Kultusministeriums zur regionalen Schulentwicklung an beruflichen Schulen (RSEbSVO), haben verschiedene Fachschulen in Stuttgart einen Hinweis aufgrund Unterschreitung der Mindestschülerzahlen (im Regelfall 16 Schüler) erhalten. Um drei Hinweise in Folge und damit die Schließung des Angebots abzuwenden, wurden überwiegend schulorganisatorische Lösungen, wie zum Beispiel berufs- oder jahrgangsübergreifende Beschulung gewählt oder die Mindestschülerzahl konnte durch verstärkte Werbung wieder erreicht werden. Der Bildungsgang „Meisterschule Floristen“ in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart wurde jedoch mit Erlass des Regierungspräsidiums aufgehoben, die Fachschule für Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement an der Kaufmännischen Schule Stuttgart Nord soll zum Ende des Schuljahres 2019/2020 mangels Nachfrage aufgehoben werden. Die mit den drohenden Schließungen verbundenen Unsicherheiten können sich negativ auf die Weiterentwicklung und Innovationskraft der Fachschulen auswirken. Es ist davon auszugehen, dass die Aufhebung einer Fachschule einen verzögerten Rückgang in der dualen Ausbildung zur Folge haben wird, da Betriebsinhaber und Betriebsinhaberinnen oder Existenzgründer und Existenzgründerinnen die Ausbildereignung nicht mehr oder nicht in der erforderlichen Qualität erwerben können.

Die Ausbildung gehobener Fachkräfte ist in der Wirtschaft unverzichtbar. Absolventen von Fachschulen ist das Erreichen gehobener Stellungen im Betrieb möglich oder diese machen sich selbstständig und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftsförderung und zur Arbeitsplatzsicherung im Land.


Finanzielle Auswirkungen

Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 wurden die Mindereinnahmen und die Mehrkosten, die durch den Verzicht auf das Schulgeld und das Materialgeld entstehen, im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002130 – Berufsbildende Schulen, bereits berücksichtigt.

Durch den Verzicht auf die Erhebung des Schulgeldes wird im Jahr 2020 mit Mindereinnahmen von ca. 700.000 Euro und ab 2021 von ca. 1.200.000 Euro pro Jahr bei Kontengruppe 330 – Öffentlich-rechtliche Entgelte gerechnet. Durch den Wegfall des Materialgeldes entstehen im Jahr 2020 Mehrausgaben in Höhe von ca. 100.000 Euro und ab 2021 von ca. 215.000 Euro pro Jahr bei Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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