Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0412-02
GRDrs 744/2023
Stuttgart,
09/12/2023



Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Bereitstellung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Mitarbeitende



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich20.09.2023



Beschlußantrag:

Die Verwaltung wird mit der Durchführung einer Ausschreibung für einen Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen beauftragt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Stadt Stuttgart hat als Arbeitgeberin und Dienstherrin die Verpflichtung, ihren Mitarbeitenden für die Bildschirmarbeitstätigkeit im Rahmen der Angebotsvorsorge die entsprechende Sehhilfe zur Verfügung zu stellen, sofern dies vom Arbeitsmedizinischen Dienst als notwendig erachtet wird.

Die gesetzlichen Grundlagen stellen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge (AMR Nr. 2.1), Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (AMR Nr. 14.1) und die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung, PSA-BV) dar.

Mitarbeitende können bei einer Fehlsichtigkeit am Bildschirmarbeitsplatz den Arbeitsmedizinischen Dienst aufsuchen. Hier wird geprüft (Sehtest, Gespräch), ob eine Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig ist. Sofern der Arbeitsmedizinische Dienst dies bestätigt, erhalten Mitarbeitende einen Bestellschein für die Bildschirmarbeitsplatzbrille (Bildschirmbrillen, Raumbrillen, Einstärkenbrille).

Der bisherige Rahmenvertrag mit Binder Optik wird in den ersten Monaten 2024 volumenmäßig ausgeschöpft sein. Entsprechend vergaberechtlichen Vorgaben ist daher eine rechtzeitige erneute Ausschreibung der Leistung notwendig, um die Arbeitgeberleistung sicherzustellen.



Finanzielle Auswirkungen

Der geschätzte Auftragswert für einen entsprechenden Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen – inkl. Verlängerungsoptionen (vier Jahre) – liegt bei 447.500 EUR. Die Haushaltsmittel stehen im genannten Umfang unter der Kostenstelle 10525000, Sachkonto: 42610000 zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

WFB zur Mitzeichnung
AKR-AM zur Kenntnis


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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