Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
294
4
VerhandlungDrucksache:
386/2016
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 20.07.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2015


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 12.07.2016, GRDrs 386/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015, unter Berücksichtigung der
Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 7 wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2015

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 245,2 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.037.143.893,79
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-2.763.230.068,54
EUR
Ordentliches Ergebnis
273.913.825,25
EUR
Außerordentliche Erträge
13.895.417,94
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-42.595.928,11
EUR
Sonderergebnis
-28.700.510,17
EUR
Jahresüberschuss
245.213.315,08
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2015
54.381.289,10
EUR


1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden
passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:
Entnahme vom Stiftungskapital
in Höhe von 57.119,80 EUR

Fehlbetragsverrechnung des Sonderergebnisses
in Höhe von 24.673.782,10 EUR 1.2 Rücklagen Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen
in Höhe von 60.333.132,54 EUR


2. Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2015 Die Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2015, schließt mit einem
Bilanzvolumen in Höhe von 9.214.317.012,29 EUR (Anlage 2) ab.

3. Gesamtfinanzrechnung 2015 Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 98.366.471,23 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.862.172.028,30
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.532.413.832,53
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus
laufender Verwaltungstätigkeit
329.758.195,77
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
80.135.226,73
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-319.396.366,79
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-239.261.140,06
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
90.497.055,71
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
für Investitionen
20.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
für Investitionen
-12.130.584,48
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
7.869.415,52
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
98.366.471,23
EUR
Nachrichtlich:
Ermächtigungsübertragungen 2015
627.536.992,41
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2015)

5. Im Haushaltsplan 2015 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereich/ProjektKontengruppeBetrag
5.1200
Stadtkämmerei
AB 0208100
Abwicklung Eigenbetriebe
440 Sonstige ordentliche Aufwendungen
280.693,66 EUR
5.2370
Branddirektion
AB 3709010 bis
AB 3701290
400 Personalaufwendungen (Überstunden)
189.996,50 EUR
Summe
470.690,16 EUR
Nr.TeilfinanzhaushaltAmtsbereich/ProjektAuszahlungsgruppe
Betrag
5.3230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt 7.233106
Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten
7871 Hochbaumaßnahmen
2.500.000,00 EUR
5.4230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt 7.239000
Gebäude-/Immobilienverwaltung
7871 Hochbaumaßnahmen
2.839.620,97 EUR
5.5900
Allgemeine Finanzwirtschaft
79 Tilgung von Darlehen
4.390.584,48 EUR
Summe
9.730.205,45 EUR


Die Mehraufwendungen werden aus im Haushaltsjahr 2015 erzielten Ergebnisverbesserungen gedeckt. Die Finanzierung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt aus dem höheren Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2015 (Anlage 3).

6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund Ziffer I.4 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2014/2015 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel in Höhe von 12.335.189,51 EUR umgesetzt. Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.

7. Gewährung von Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dieser Tagesordnungspunkt wird mit dem heutigen TOP 5 "Zwischenbericht zur Finanzlage 2016", heutige öffentliche Niederschrift Nr. 295, aufgerufen. Die Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.

Der einführende Sachvortrag von EBM Föll ist nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

EBM Föll:
"Der Jahresüberschuss beträgt 245,2 Mio. €. Das ist ein respektables Jahresergebnis. Entscheidend ist die Höhe der nicht gebundenen disponiblen Liquidität zum Stichtag. Diese beträgt 306,8 Mio. € (s. Anlage 6 des Jahresabschlusses). Von diesen 306,8 Mio. € sind im Haushaltsplan 2016 114,1 Mio. € disponiert. Das ist der Betrag der in der Liquiditätsübertragung im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung des Finanzhaushalts in der Haushaltssatzung festgestellt ist. Diese freie Liquidität ist noch etwas besser ausgefallen als Ende April prognostiziert. Damals sind wir von ca. 120 Mio. € freier Liquidität ausgegangen. Auf dieser Aussage gründend hat der Gemeinderat dann den Verzicht der globalen Minderausgabe (GMA) für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Nun liegen wir gut 70 Mio. € besser als wir damals prognostizierten. Das hängt insbesondere mit Rückstellungsthemen zusammen, die zu einem gewissen Entlastungseffekt geführt haben.

Wie wollen wir diese freie Liquidität von 192,7 Mio. € verwenden? Dazu haben wir insbesondere im Zwischenbericht zur Finanzlage 2016 entsprechende Ausführungen gemacht. Dabei sind Verbesserungen und Verschlechterungen im Haushaltsjahr 2016 aufgezeigt worden und es wurde ein entsprechender Vorschlag gemacht. Hier gibt es eine kleine Abweichung zur Jahresabschlussvorlage auf Seite 17 in der Begründung. Dies hängt letztlich damit zusammen, dass wir die Abschlussvorlage etwas früher fertig hatten. Zu diesem Zeitpunkt waren noch nicht alle Themen des Klinikums Stuttgart (KS) absehbar. Deswegen müssten wir uns in diesem Kontext auf den Zwischenbericht beziehen.

Wir haben Ihnen dargelegt, dass aufgrund der Veränderungen des Finanzmittelbestandes im Jahr 2016 diesen 306,8 Mio. € 223,5 Mio. € gegenüberstehen. Hier ist enthalten, dass wir im Jahr 2016 keine weitere Kreditaufnahme vornehmen als die bereits am Jahresanfang getätigte Kreditaufnahme mit einem zinslosen KFW-Darlehen in Höhe von 34,6 Mio. € zur Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften. Auf die weitere Kreditaufnahme, nämlich 102,4 Mio. € im Haushaltsjahr 2016, kann verzichten werden. Zu den 223,5 Mio. € die wir als Verbrauch des Finanzmittelbestandes haben, kommt im Haushaltsjahr 2017 die GMA in Höhe von 29 Mio €, auf die laut Beschluss des Gemeinderates verzichtet wird. Davon ist wiederum die Entlastung bei den Zins- und Tilgungsleistungen abzuziehen, da lediglich ein zinsloser Kredit aufgenommen wurde. Dafür fällt im Haushaltsjahr 2017 lediglich eine Tilgung an. Darüber hinaus können wir für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung ein städtisches Darlehen in Höhe von 16,4 Mio. € im Jahr 2017 finanzieren und wir müssen ebenfalls die Verschlechterungen beim Klinikum im Jahr 2017 finanzieren (11,4 Mio. €).


Generell zum KS - wir haben die Situation, dass wir zwischenzeitlich einen vorläufigen Jahresabschluss haben, der von den Wirtschaftsprüfern auch geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen werden wird. Im vorläufigen Jahresabschluss des Klinikums 2015 beträgt der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag 12,5 Mio. €. Dieser hohe Fehlbetrag ist deshalb zustande gekommen, weil wir einerseits im Jahr 2015 im Abschluss für das Klinikum noch im Kontext mit dem Lybienprojekt eine Steuerrückstellung in Höhe von 1,5 Mio. €, und andererseits für die Vertragsrisiken im Kontext Kuwait-Vertrag eine Rückstellung in Höhe von 6,4 Mio. € vornehmen müssen. Diese zusätzlichen Rückstellungen, die der Wirtschaftsprüfer für notwendig erachtet in Höhe von 7,9 Mio. € sind in diesem nicht durch Kapital gedeckten Fehlbetrag von 12,5 Mio. € enthalten. Die Differenz zwischen den 7,9 Mio. € und den 12,5 Mio. €, also die rund 4,6 Mio. €, stammen faktisch aus dem Jahr 2014, wo eine Wertberechtigung in Höhe von 9,5 Mio. € auf die Libyen-Forderungen vorgenommen wurde.

Da das Klinikum ein Eigenbetrieb ist und die Liquidität sichergestellt ist, ist das Klinikum jetzt nicht in irgendeiner Weise insolvenzgefährdet. Wir müssen aber realistisch sehen, dass das Klinikum nicht in der Lage sein wird, in den kommenden Jahren diese 12,5 Mio. € durch Überschüsse tatsächlich zu erwirtschaften. Das ist sehr unwahrscheinlich. Bekanntlich wird derzeit das Gutachten zur Restrukturierung des Klinikums "Klinikum 2025" erstellt. Zielsetzung dieses Gutachtens, und das ist ein ambitioniertes Ziel, ist eine schwarze Null zu erzielen. Aber das Ziel beim Klinikum kann und wird nicht sein können, Überschüsse zu produzieren. Das heißt, das Klinikum ist aus eigener Kraft nicht in der Lage, den finanziellen Fehlbetrag von 12,5 Mio. € abzudecken. Deshalb sieht es die Verwaltung als erforderlich an, diesen Betrag auszugleichen. Im Übrigen muss, weil es über das Betriebsmittelkonto finanziert wird, das Klinikum dafür Zinsen zahlen. Das macht die Situation für das Klinikum nicht besser.

Im Jahr 2016 werden wir gegenüber dem städtischen Haushaltsplan und dem Wirtschaftsplan des Klinikums einen erhöhten Betriebsverlust haben. Statt den ursprünglich geplanten 8 Mio. € wird der Verlust 8,9 Mio. € höher sein und sich auf insgesamt 16,9 Mio. € belaufen. Das hängt damit zusammen, dass das laufende Geschäft mit ausländischen Patienten, International Unit, sich bezogen auf die Fallzahlen deutlich schlechter entwickelt, als dieses im Wirtschaftsplan enthalten ist. Im Wirtschaftsplan plante man nochmals mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen ausländischer Patienten in 2016 und 2017 gegenüber den Jahren 2014 und 2015. Es wurde also eine sehr, sehr optimistische Planung gemacht. Das ist aber generell unrealistisch, zumal wir auch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Vertragspartnern eingestellt haben und weitere Überlegungen anstellen, wie wir die Behandlung ausländischer Patienten auf rechtlich und ethisch saubere Grundlagen stellen. Das wird sich 2016 und fortfolgende Jahre auf die Fallzahlen ausländischer Patienten auswirken. Als Träger des Klinikum ist die Stadt gut beraten, nicht nur auf die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zu achten, sondern auch entsprechend ethische Grundsätze dort anzuwenden. Diese Entwicklung bei den Fallzahlen in der International Unit setzt sich auch 2017 fort. Dort wird der Verlust um 5,3 Mio. € höher sein als bislang geplant. Zufälligerweise sind bislang auch 5,3 Mio. € geplant gewesen. Der Verlust verdoppelt sich also auf 10,6 Mio. €. Und im Jahr 2017 kommt noch hinzu, nachdem wir ja Ende 2015 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 12,5 Mio. € haben, den wir in 2016 ausgleichen, dass sich dann das Eigenkapital des Klinikums Ende 2016 sozusagen auf null beläuft. Das Ergebnis wird über den Verlustausgleich ausgeglichen, aber auf der Kapitalposition in der Bilanz steht eine Null. Warum sage ich das? Die Übertragung der Personalwohngebäude an die SWSG entsprechend dem Grundsatzbeschluss, den der Gemeinderat gefasst hat, führt

dazu, dass für diese Entnahme des Vermögenswerts auf der Aktivseite eine Reduktion von 6,1 Mio. € stattfindet, die aber auf der Passivseite nicht mehr gedeckt ist. Die müsste ja auf der Kapitalseite irgendwo gedeckt sein und von daher müssen wir dieses im Jahr 2017 tun, so dass man insgesamt auf einen Mehrbedarf von 11,4 Mio. € kommt.

Wir werden nach den Sommerferien einen Nachtragswirtschaftsplan 2016/2017 für das Klinikum vorlegen.

Die generellen Entwicklungen in der International Unit werden gegenwärtig voll umfänglich aufgeklärt. Das Klinikum und die Stadt, sprich BM Wölfle und ich, haben uns entschieden, auch eine Anwaltskanzlei mit der internen Aufklärung aller Sachverhalte einschließlich entsprechender Haftungsinanspruchnahmen zu beauftragen. Das ist die Kanzlei Bongen, Renaud & Partner. Dazu wird es im Spätherbst einen entsprechenden Bericht geben. Ob das schon der Abschlussbericht ist oder ein weitgehender Zwischenbericht, das müssen wir offen lassen, weil es auch davon abhängt, wie schnell die Kanzlei diese umfassende Aufklärung vornehmen wird. Wir kooperieren natürlich eng mit der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung. Die Verwaltung hat ein umfassendes Interesse, alle Themen aufzuarbeiten, auch das Rechnungsprüfungsamt ist weiter in die Klärung dieser Sachverhalte eingebunden und leistet eine sehr konstruktive Arbeit. Wir sind umfassend interessiert die Sachverhalte aufzuklären, auch die nicht strafrechtlich relevanten, da wir noch eine zivilrechtliche Betrachtungsebene haben, um die notwendigen Konsequenzen ziehen zu können. Wir werden Ihnen das umfassend vorlegen. Wir haben am Freitag mit den Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern im Krankenhausausschuss besprochen, dass wir Ihnen im Herbst die Unterlagen komplett zur Verfügung stellen und dann eine intensive Sitzung machen, wo wir uns so viel Zeit nehmen wie notwendig, um die Dinge miteinander zu erörtern.

Bei der Ziffer 5 auf Seite 5 des Finanzzwischenberichts können Sie feststellen, dass unter Würdigung dieser Sachverhalte sozusagen von den 306,8 Mio. € freie Liquidität dann tatsächlich noch ein Betrag von 33,5 Mio. € an freier Liquidität zur Verfügung stünde. Hier schlagen wir vor, diesen Betrag zur Reduzierung der geplanten Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2017, da haben wir ja 153,6 Mio. € im Haushaltsplan stehen, zu verwenden. Von daher können wir meines Erachtens den Haushalt 2016/2017 auf eine einigermaßen sichere Grundlage stellen.

Sie wissen, dass wir im Haushaltsjahr 2017 noch einen Eingriff des Landes in die kommunale Finanzmasse zu erwarten haben, Sie konnten der Presse entnehmen, dass die Landesregierung beabsichtigt einen Betrag in der Größenordnung von 400 Mio. € ab 2017 jährlich der kommunalen Finanzmasse zu entnehmen. Wie das im Einzelnen geschehen soll ist unklar. Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden sind seitens der Landesregierung aufgenommen worden, aber Einzelheiten hierzu stehen nicht fest. Wenn es bei diesem Betrag bleibt, und das sozusagen die Finanzmasse A betrifft, dann müssen Sie davon ausgehen, dass dies zu einer Verschlechterung von rund 30 Mio. € ab dem Haushaltsjahr 2017 führt. Und damit hier kein falscher Eindruck aufkommt, Eingriffe in kommunale Finanzmassen seitens des Landes sind immer ein Fehler, egal welche Couleur eine Regierung hat, weil das Land maßgeblich davon lebt, dass es leistungsfähige Kommunen hat. Und wenn Kommunen vor Ort ihre Aufgaben nicht erfüllen können, dann ist es immer eine schlechte Entwicklung für das ganze Land. Deswegen kann ich wirklich nur alle Beteiligten bitten, was immer davon noch abzuwenden ist, möglichst abzuwenden und diesen Eingriff möglichst zu vermeiden

bzw. entsprechend zu reduzieren. Jährliche Mindereinnahmen von 30 Mio. € ab dem Haushaltsjahr 2017 schlagen sich 1:1 auf die Struktur des Ergebnishaushalts durch. Von daher grenzt es und schränkt es die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Stuttgart und damit logischerweise auch des Gemeinderats als Hauptorgan massiv ein. Diese Entwicklung müssen Sie bei der Bewertung der Finanzlage berücksichtigen."


Die Fraktionen sieht StR Kotz (CDU) angesichts des erfreulichen Jahresabschlusses und angesichts der nicht zum ersten Mal erheblichen Abweichungen zu den Festsetzungen des Haushaltsplans (Jahresüberschuss laut Haushaltsplan 2015 23,3 Mio. €/tatsächlicher Überschuss rd. 345 Mio. €/freie Liquidität geplant 3,6 Mio. €/tatsächlich rd. 250 Mio. € (306 Mio. € abzüglich eines Darlehens in Höhe von 55 Mio. €)) in einem Dilemma. Er thematisiert hierbei das Vertrauen der Bürgerschaft in die Fähigkeit des Gemeinderates, im Verlauf von Etatberatungen zu korrekten Einschätzungen zu kommen. Für den Rat stelle sich die Frage, ob man angesichts des Jahresabschlusses nicht doch ein abgelehntes Projekt aufgreifen sollte. Für die CDU-Gemeinderatsfraktion wäre dies das Thema "einmalige Grundsteuersenkung". Dem Beschlussantrag werde zugestimmt, allerdings wolle die CDU-Gemeinderatsfraktion gemeinsam mit anderen Fraktionen bis zum Herbst sich darüber Gedanken machen, ob nicht doch mit Maß und Ziel einer bisher abgelehnten Maßnahme nähergetreten werden sollte.

Auch ihre Fraktion, so StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE), spüre das angesprochene Dilemma. Zwar eröffne sich für den Rat durch das Jahresergebnis Gestaltungsspielraum, aber dadurch dass notwendige Beschlüsse nicht hätten gefasst werden können, ergebe sich für die Fraktionen ein erheblicher Rechtfertigungsdruck. Sie erinnert an den von ihrer Fraktion am 02.12.2015 gestellten Antrag Nr. 1024/2015 "Haushalt 2016/2017 - Substanzerhalt der städtischen Infrastruktur sicherstellen! Prüfung einer speziellen Sanierungsrücklage". Eine solche Rücklage solle es ermöglichen, investiv umfangreiche Projekte angehen zu können. In der dazu erfolgten Stellungnahme der Finanzverwaltung sei erklärt worden, dass darüber bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 gesprochen werden sollte. Ihre Fraktion werde sich im Sommer damit beschäftigen, wie mit der sich nun ergebenden Situation umgegangen werden soll, und im Herbst würden Vorschläge unterbreitet.

Für StR Körner (SPD) beläuft sich die freie Liquidität zum 31.12.2015 nicht auf 307 Mio. €, sondern auf 357 Mio. €. Die freie Liquidität sei um 50 Mio. € gesunken, da die Verwaltung die seit vielen Jahren mit 70 Mio. € angesetzte Finanzreserve nun auf 120 Mio. € erhöht habe. Die Entwicklung der freien Liquidität stellt er wie folgt dar: 2011 50 Mio. €, 2012 114 Mio. €, 2013 152 Mio. €, 2014 208 Mio. €. Dies belege, dass seit 2011 zunehmend mehr freie Mittel erwirtschaftet würden. Langsam werde hier eine Größenordnung erreicht, bei der sich die Frage stelle, ob es Aufgabe der Landeshauptstadt sei, Kapital auf den internationalen Kapitalmärkten anzulegen, oder ob es nicht doch in der Stadt wichtige Aufgaben wie Gebäudesanierungen oder eine noch offensivere Grundstücksbevorratung gebe. In seiner Fraktion habe der in kurzer Zeit stattgefundene Anstieg der freien Liquidität zu Irritationen geführt (Haushaltsplan 2015, erstellt im Dezember 2013 - keine freie Liquidität, Dezember 2015 - Verbesserung um 240 Mio. €, Mai 2016 bei der Beratung über die GMA - weitere Verbesserung um 120 Mio. €). Dies wolle er aber nicht zu sehr kritisieren, denn schließlich beschließe der Gemeinderat den Haushaltsplan. Wie schon im Schulbereich realisiert, sei mehr Ehrlichkeit bei der Planung von Bauinvestitionen erforderlich. Ein Grund für die besseren Abschlüsse sei

doch, dass im investiven Bereich bei weitem nicht das Beschlossene umgesetzt werden könne. Zudem müssten gemeinsam Anstrengungen unternommen werden, um die laufenden Ausgaben und Einnahmen realistischer zu etatisieren.

Seitens des Ersten Bürgermeisters sei es legitim, die Risiken stärker als die Chancen zu betonen. Die Landesregierung habe nicht erklärt, 400 Mio. € bei den Kommunen, sondern 400 Mio. € bei externen Partnern, Kommunen, Beamten und anderen einsparen zu wollen. Auf die Kommunen werde also allenfalls ein Teilbetrag dieser 400 Mio. € entfallen. Prognostiziert wird von ihm, dass 2017 nichts passiert. Die Landesregierung sei in keiner Weise darauf eingegangen, dass im laufenden Jahr neben Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 310 Mio. € vom Bund im Zusammenhang mit der pauschalen Abgeltung von Integrationskosten noch 200 Mio. € netto erwartet werden. Somit werde es im Jahr 2017 überhaupt keinen Konsolidierungsbedarf geben.

Weiter führe die Verwaltung an, dass der Finanzbedarf im Zusammenhang mit der Übernahme der Wasserversorgung noch unbekannt sei. Dafür seien 100 Mio. € reserviert. Natürlich werde das Wassernetz teurer werden, aber allen sei bekannt, dass dieses nicht in vollem Umfang mit Eigenkapital, sondern auch mit Kreditaufnahmen z. B. eines noch zu gründenden Eigenbetriebes finanziert werde. Daher sei dieses Risiko aus Sicht der SPD-Gemeinderatsfraktion durchaus überschaubar.

Weiter geht StR Körner auf Chancen ein. Dabei trägt er vor, in einer Anlage zum Zwischenbericht zur Finanzlage 2016 habe die Verwaltung sehr ausführlich auf das Sonderthema Flüchtlinge Bezug genommen. Dass der Bund die Unterkunftskosten komplett übernehme, sei nicht erklärt worden. Dies sei für die Stadt eine immense Entlastung. Insofern könne man sich darüber freuen, dass es der Stadt deutlich besser als geplant gehe.

Angesichts der von ihm als fundamental bezeichneten Veränderung der Haushaltslage ist es für StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) unabdingbar, dass ein Nachtragshaushalt erstellt wird. Wie üblich sei in den Etatberatungen ein düsteres Bild aufgezeigt worden, und nun zeige sich wie immer eine viel bessere Entwicklung als erwartet. Häufig seien Anträge seiner Fraktion als nicht finanzierbar bezeichnet worden. Zwar seien die im Zwischenbericht gemachten Vorschläge der Verwaltung gut, aber durch den Gemeinderat seien diese Vorschläge politisch nicht diskutiert worden. Der Gemeinderat habe in den letzten Etatberatungen immer die Rolle des "Getriebenen" eingenommen. Diese Rolle müsse der Gemeinderat abgeben.

Verständnis für das vorsichtige Agieren des Ersten Bürgermeisters bei der Aufstellung von Haushaltsplanentwürfen zeigt StRin von Stein (FW). Mit Nachdruck betont sie jedoch, die nun vorgelegten Zahlen machten es sehr schwierig, Verständnis dafür aufzubringen, dass in den letzten Haushaltsplanberatungen selbst kleine Dinge nicht hätten beschlossen werden können. Hierfür sei neben der Verwaltung auch die politische Mehrheit, bestehend aus den Fraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, verantwortlich. Der Gemeinderat müsse versuchen zu lernen, Investitionen unabhängig davon, was in der Bevölkerung gut ankommt, vorzunehmen. Schön sei, dass es Reserven für eventuelle Nachbesserungen gebe.

Das Vorgehen der Finanzverwaltung findet zudem die Unterstützung von StR Prof. Dr. Maier (AfD).

StR Conz (FDP) trägt vor, der hohe Überschuss komme nicht unerwartet. Dieselbe Entwicklung habe es bereits in den letzten Haushalten gegeben. Dies könne zu Überlegungen führen, ob den Planaufstellungen falsche Prognosen zugrunde gelegt worden seien. Bei zukünftigen Haushalten sollte sich der Gemeinderat nicht mehr von düsteren Prognosen ängstigen lassen, sondern seinen Fokus auf das Machbare legen. Mit den Haushaltsbeschlüssen müsse der Gemeinderat für die Bürgerschaft das Optimale erreichen. Dazu zählt er auch eine Reduzierung der Steuerbelastung.

Für den Gesamtpersonalrat vermisst Herr NN (Name wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht) (GPR) angesichts des sehr guten Jahresabschlusses den Dank an die städtische Mitarbeiterschaft. Da im öffentlichen Dienst die Leistungen des Personals nicht mit Gewinn belegt werden könnten, ergebe sich eine Entkoppelung der Leistung und der Einnahmen. Darunter leide häufig das Image der öffentlich Bediensteten im Vergleich zur Privatwirtschaft. Ihm ist der Hinweis wichtig, dass die Beschäftigten massiv an dem heute vorgestellten Ergebnis beteiligt sind, da diese, düsteren Prognosen Rechnung tragend, Ausgaben vermieden hätten bzw. erhöhten Arbeitsdruck ausgehalten hätten. Den Beschäftigten sei dafür zu danken, dass diese vor Ort versuchten Defizite aufzufangen und so bei der Bevölkerung Unmutsäußerungen, bedingt durch Defizite bei der öffentlichen Daseinsvorsorge, vermeiden. Aus Sicht des GPR sei beispielsweise die momentane Situation im Bereich des Amts für öffentliche Ordnung unerträglich. Bestimmte Leistungen, dies sei bekannt, könnten nicht mehr so erbracht werden, wie dies eigentlich aus Gründen der Sorgfalt sein sollte. So würden beispielsweise im Veranstaltungsbereich Dinge mit Risiken genehmigt. In diesem Zusammenhang führt er auch das Baustellenmanagement an. Er richtet an den Ausschuss die Bitte, bei der Bilanzierung des Jahresabschlusses, insbesondere bei Überlegungen zu Einnahmereduzierungen, das Personal nicht zu vergessen. Die GMA sei nur für 2017 ausgesetzt. Entweder sei die Auffassung der Verwaltung, dass es ein strukturelles Einnahmedefizit gebe, nicht zutreffend. Dann sollte der Gemeinderat die Umsetzung der GMA ablehnen. Wenn es aber eine strukturelle Einnahmenproblematik geben sollte, könnte der Gemeinderat keine Einnahmenreduzierungen ins Auge fassen.

StR Kotz regt aufgrund der letzten Jahresergebnisse an, im letzten Satz auf der Seite 5 der GRDrs 387/2016 nicht nur von erheblichen Risiken, sondern von erheblichen Risiken und Chancen zu sprechen und auch Chancen in der Folge aufzuführen. Dies unterstützt StRin Deparnay-Grunenberg.

Zu den Statements aus der Mitte des Ausschusses entgegnet EBM Föll, der Jahresabschluss sei nicht das Ergebnis der Finanzverwaltung, sondern sozusagen das Ergebnis der Aktivitäten der Bürgerschaft, der Unternehmen und der Verwaltung im Jahr 2015. Von daher gelte der Dank diesen Akteuren, die dieses Ergebnis zustande gebracht haben. Der Jahresabschluss sollte nicht hymnisch gelobt werden, vielmehr handle es sich um eine respektable Stichtagsbetrachtung. Die Anregung, im Zwischenbericht nicht nur von Risiken, sondern auch von Chancen zu reden, werde aufgegriffen; in der Anlage 2 der GRDrs 376/2016 werde zum Flüchtlingsbereich ohnehin dargestellt, dass mit darüber hinaus gehenden Verbesserungen aus den 7 Mrd. €, auf die sich der Bund und die Bundesländer verständigt haben, in den Jahren 2016 bis 2018 gerechnet werden kann. Allerdings sei noch unklar, welchen Anteil das Land von dem ihm zustehenden Betrag an die Kommunen weitergebe. In diesem Betrag seien auch die Unterkunftskosten für Flüchtlinge enthalten. 95 % der anerkannten Flüchtlinge bzw. der Flüchtlinge mit Bleiberecht würden zunächst Leistungsempfänger im SGB II. Um die Kommunen und die Trä-

ger der Grundsicherungsleistungen im SGB II vor Ort zu entlasten, wäre es eigentlich für den Bund das Einfachste gewesen, im Bereich der Flüchtlinge 100 % der Unterkunftskosten zu übernehmen, und nicht wie bei den übrigen Leistungsempfängern - bezogen auf Baden-Württemberg - rund 35 %. Damit wäre sichergestellt, dass die Bundesmittel, ohne dass die Länder für sich Mittel abzweigen, unmittelbar bei den Land- und Stadtkreisen ankommen. Sobald Klarheit bestehe, welche Mittel die Stadt tatsächlich erhalte, werde der Gemeinderat darüber informiert.

EBM Föll ist über das bessere Jahresergebnis froh. Diese Mittel seien ja nicht verloren. Wenn die Entwicklung beim KS bei einem Planergebnis oder einem schlechteren Ergebnis eingetreten wäre, hätte die Diskussion darüber geführt werden müssen, wie das KS die Entwicklungen in der International Unit finanziere. In der Sache hätte er es nicht für richtig angesehen, wenn die gesamte Mitarbeiterschaft des KS sozusagen für diese Entwicklungen hätte geradestehen müssen. Von daher sei es erfreulich, dass es mit diesem Jahresergebnis einen gewissen Gestaltungs- und Handlungsspielraum gebe. Im Übrigen eröffne dieses Ergebnis dem Gemeinderat ja auch für die Zukunft Handlungs- und Gestaltungsspielräume. Der Gemeinderat müsse bei seinen weiteren Überlegungen bedenken, dass anderweitig disponierte Mittel diese Spielräume einschränken.

StR Kotz und StRin Deparnay-Grunenberg unterstützen die Vorgehensweise der Verwaltung beim KS. StR Kotz betont, die dortigen Vorkommnisse müssten ohne Ansehen der Person aufgeklärt werden. Wenn notwendig, müssten auch Regressansprüche geltend gemacht werden. Die durch den Ersten Bürgermeister angesprochenen Risiken beim KS bezeichnet StR Körner als mehr als berechtigt. Für StRin von Stein besteht nun die Möglichkeit, das KS finanziell zu unterstützen, ohne dass die Landeshauptstadt finanziell in Schwierigkeiten gerät.

Die Liquiditätsreserve, und damit bestätigt EBM Föll eine Aussage von StR Körner, sei von 70 auf 120 Mio. € erhöht worden. Diese Reserve habe man innerhalb eines größeren Zeitraums auch einmal anpassen müssen. Der Betrag von 70 Mio. € sei seit Beginn der Doppik nicht verändert worden. Die Liquidität habe man angeschaut - je mehr das Haushaltsvolumen anwachse, auch stichtagsbezogen, umso mehr werde eine höhere Betriebsmittelreserve benötigt. Dies sei der Hintergrund für die Anpassung.

Der laufende Zahlungsmittelüberschuss, so StR Körner, beschreibe im laufenden Geschäft die Leistungsfähigkeit und strukturelle Stärke des Haushalts. Hier werde permanent von großen absehbaren Risiken gesprochen, aber auch hier ergebe sich mit dem derzeitigen Stand von 300 Mio. € eine Verbesserung um 100 Mio. € gegenüber der Annahme im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 zum Jahr 2015. Dies sei ebenfalls eine Verbesserung gegenüber den Jahren 2013 und 2014. Er schließt daraus, dass der Stadthaushalt strukturell sehr viel besser aufgestellt ist, als häufig angenommen.

Als politisch zwingend erforderlich erachtet StR Körner einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 oder zumindest für das Jahr 2017. Die Einnahmeentwicklung weiche völlig von der Beschlusslage des Doppelhaushalts 2016/2017 im Dezember 2015 ab. Hinzu kämen erhebliche Mehrausgaben für das KS (über 33 Mio. € für die Jahre 2015 bis 2017). Des Weiteren sei die im Dezember beschlossene GMA (27 Mio. €) mit einem Sachbeschluss ad acta gelegt worden. Die Mehrausgaben beliefen sich auf 60 Mio. €. Vor diesem Hintergrund müsse der Gemeinderat darauf dringen, dass es einen Nachtragshaushalt gibt; je länger mit entsprechenden Beschlüssen gewartet werde, umso

mehr würden sich die Machtverhältnisse in Richtung Verwaltung verschieben. Der Gemeinderat müsse das Selbstverständnis haben, zeitnah realistische Ausgaben und Einnahmen zu planen.

StR Prof. Dr. Maier führt an, bei einer prozentualen Betrachtung nehme mittlerweile der Überschuss in Relation zum Gesamthaushalt eine Größenordnung ein, die durchaus berechtigte Überlegungen für einen Nachtragshaushalt zulassen.

Formal, so EBM Föll, sehe das Gemeindehaushaltsrecht angesichts des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 und/oder - aus heutiger Sicht - für das Jahr 2017 einen Nachtragshaushalt als nicht erforderlich an. Ein verbessertes Ergebnis, und solange Zusatzbelastungen ohne Ergebnisverschlechterungen finanziert werden könnten, erfordere keinen Nachtrag. Selbstverständlich würden für überplanmäßige Ausgaben, wie z. B. für das KS, noch Beschlüsse benötigt. Vorlagen werde die Verwaltung dem Gemeinderat dazu noch vorlegen. Sollte es den Bedarf geben, die Veränderungen übersichtlicher darzustellen, könne die Verwaltung eine Auflistung vornehmen.

Im Jahr 2009, so StR Kotz, habe der Gemeinderat zur Umsetzung des Schulsanierungsprogramms mehrheitlich eine Grundsteuererhöhung beschlossen (Steigerung des Hebesatzes von 420 auf 520 Punkte). Seither sei keine Kreditaufnahme notwendig geworden, mit Ausnahme des zinslosen Darlehens im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung. Im Gegenteil, es seien sogar Kredittilgungen möglich gewesen. Insofern vertrete die CDU-Gemeinderatsfraktion weiterhin die Auffassung, dass einmalig im Jahr 2017 eine Grundsteuersenkung vorgenommen werden könnte. Zumindest sollte darüber ernsthaft diskutiert werden. Im Rahmen einer Nachtragshaushaltsberatung kann sich StR Körner eine solche Diskussion zwar vorstellen, er unterstreicht jedoch, dass eine solche Steuersenkung für seine Fraktion nicht infrage kommt. Angebrachter wäre eine Gebührensenkung, die zu Entlastungen bei Familien führt. Gegen eine Senkung der Grundsteuer wendet sich auch StR Rockenbauch. Seine Fraktion, so StR Prof. Dr. Maier, sei für eine Diskussion über eine Grundsteuersenkung offen. Er hebt dabei auf stark steigende Mieten ab. Mit einer Grundsteuersenkung könne das Mietniveau gedrückt werden.

StR Rockenbauch plädiert dafür, strukturelle Verbesserungen vorzunehmen. Beispielhaft nennt er das städtische Personal, um die Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt dauerhaft zu wahren, und die Senkung von Kindergartenbeiträgen. Im Zusammenhang mit dem durch den Vorsitzenden angesprochenen Handlungs- und Gestaltungsspielraum erkennt StRin Deparnay-Grunenberg im investiven Bereich durch die "mancherorts recht dünne Personaldecke" Grenzen. Langfristig würden Mittel in die Zukunft verschoben, ohne das Verarbeitungspotenzial zu erhöhen. Um Bürgerwünschen gerecht werden zu können, müsse man schauen, in welchen Bereichen die Personaldecke gezielt erhöht werden kann, um bereits eingestellte Projektmittel nicht immer weiter verschieben zu müssen.

StR Körner schlägt für seine Fraktion vor, eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von 30 Mio. € für den Abriss der Friedrichswahl zu bilden. Diesbezüglich, und dies begrüßt er, hätten die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hoffnungen geweckt. Nach der Beschlussfassung für das Bereitstellen von Planungsmitteln müsse der Mut aufgebracht werden, diesen Abriss tatsächlich durchzuführen. In künftigen Haushaltsplanberatungen werde es schwierig sein, dafür 30 bis 40 Mio. € unterzubringen. Dazu

fragt er nach, ob heute eine solche Rücklage beschlossen werden kann. Sollte dies der Fall sein, werde er diese beantragen.

Eingeräumt wird vom Vorsitzenden, dass die Beantwortung des Antrags Nr. 1024/2015 noch online gestellt werden muss. In dieser Beantwortung werde aufgezeigt, dass eine zweckgebundene Rücklagenbildung im Kontext des Jahresabschlusses oder zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich nicht zulässig sei. Sollte der Gemeinderat dennoch einen solchen Beschluss fassen, müsste er dem Oberbürgermeister mitteilen, dass er diesem rechtswidrigen Beschluss widersprechen müsse. Die Bildung einer solchen Rücklage würde auch seitens des Regierungspräsidiums und der Gemeindeprüfungsanstalt nicht akzeptiert. Allerdings gebe es durchaus zweckgebundene Rücklagen. Diese resultierten noch aus der Übergangsregelung zur Umstellung der Kameralistik auf die Doppik. Damals sei dies übergangsweise für die in der Kameralistik Ende 2010 gebildeten zweckgebundenen Rücklagen erlaubt worden, damit diese in die Eröffnungsbilanz der Doppik hätten überführt werden können. Wenn man sich jedoch in der Doppik bewege, sei die Bildung solcher zweckgebundener Rücklagen nicht mehr erlaubt (Ausnahme: Sonder-/Stiftungsvermögen). Dies bedeute, wenn eine Investition getätigt werden solle, müsse dies als Ausgabenermächtigung tituliert und so in einen Haushalt bzw. Nachtragshaushalt eingestellt werden. Dies werde auch von ihm bedauert, da damit mit der Doppik ein Gestaltungsinstrument verloren gegangen sei.

Gegen Ende der Aussprache stellt StR Körner den Antrag, dass der Verwaltungsausschuss die Verwaltung auffordert, gemeinsam mit der Vorlage des Nachtragswirtschaftsplans für das KS einen Nachtragsetat für den städtischen Haushalt vorzulegen.

Von StR Kotz wird auf Zuruf eine solche Entscheidung abgelehnt. Als angemessen sieht er es aber auch nicht an, diesen Antrag heute abzulehnen. Dazu erklärt EBM Föll, der die Wortmeldung von StR Kotz als Vertagungsantrag wertet, aufgrund der heutigen Ankündigungen werde im Herbst ohnehin über diese Thematik beraten. Dann ist seiner Einschätzung nach der richtige Zeitpunkt, darüber zu entscheiden, ob ein Nachtragshaushaltsplan erstellt werden muss. Nach Eigenbetriebsrecht müsse ein Nachtragswirtschaftsplan für das KS erstellt werden. Anschließend spricht sich StR
Rockenbauch für Einzelbeschlüsse aus. Er erwähnt dabei die Schaffung der 33 Stellen, die in den Haushaltsplanberatungen abgelehnt worden seien, obwohl alle Stellenschaffungskriterien erfüllt gewesen sind. Hierzu verweist EBM Föll auf die im Herbst stattfindenden kleinen Stellenplanberatungen. Er verbindet damit die Bitte, die dargestellte Summe an freier Liquidität (33 Mio. €) zu beachten. StR Kotz hebt auf die im Rahmen des Satzungsbeschlusses für den Doppelhaushaltsplan 2016/2017 durch den Gemeinderat für darstellbar angesehenen Kreditermächtigungen ab. Der Hinweis auf die 33 Mio. € resultiere beim Vorsitzenden wohl daraus, dass 2016 keine Kredite aufgenommen werden sollten. Der Rat könne aber sehr wohl zu der Auffassung gelangen, eine gewisse Kreditaufnahme als angemessen anzusehen. Die CDU-Gemeinderats-fraktion habe dies nicht vor, aber dies aufzuzeigen gehöre zu einer ehrlichen Gesamtbetrachtung.

Im weiteren Verlauf bekräftigt StR Körner seinen Antrag, und StR Rockenbauch signalisiert, diesen zu unterstützen. Von StRin Deparnay-Grunenberg wird daran festgehalten, über die Sommerpause zunächst weitere Überlegungen anzustellen.


EBM Föll stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss stellt den Antrag von StR Körner (SPD), die Verwaltung zu beauftragen, einen Nachtragshaushalt zu erstellen, bei 12 Ja- und 5 Gegenstimmen mehrheitlich zurück.

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.




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