Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 849/2021
Stuttgart,
09/27/2021



Auswahl des Betriebsträgers der Tageseinrichtung für Kinder in der Maybachstraße 10, 70469 Stuttgart nach Trägeraufruf



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.10.2021



Beschlußantrag:

1. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Maybachstraße 10 in 70469 Stuttgart wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, der Stiftung „Krippe und Kindergarten Rominger“ übertragen.

2. Die städtische Förderung für dieses Angebot erfolgt nach den geltenden „Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen“ in der jeweils aktuellen Fassung.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Trägerauswahlverfahren wurde am 14. Mai 2021 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt gemacht (Trägeraufruf). Alle fachlich geeigneten und inte-ressierten Träger hatten somit die Möglichkeit, Informationsunterlagen anzufordern und sich um die Trägerschaft zu bewerben.

Die Informationsunterlagen enthielten detaillierte Angaben zu der geplanten Kinderta-geseinrichtung, die Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsät-zen. Daneben wurden die Träger darauf hingewiesen, dass es sich um ein nichtförmli-ches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, der Trägeraufruf lediglich als erster Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Interessierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen ausgeschlossen ist und die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind.

Die Bewerber*innen wurden gebeten, möglichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen einzureichen zu den (Beweg-) Gründen für den Antrag auf Einrichtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder, zu den Angaben zur Trägerkonzeption sowie zu den Angaben zur Einrichtungskonzeption. Alle eingegangenen Bewerbungen wurden gesammelt. Die verwaltungsinterne Auswertung wurde durchgeführt durch Vertreter*innen der Dienststelle Förderung freier Träger und der Jugendhilfeplanung. Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der Bewerber geprüft.

Vorgesehen sind fünf Gruppen in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Ange-botsform vorzusehen:
Ø 2 Gruppen GT 0 - 3 mit gesamt 20 Plätzen
Ø 2 Gruppen GT 3 - 6 mit gesamt 40 Plätzen
Ø 1 Gruppe GT 0 - 6 mit 15 Plätzen

Die Inbetriebnahme ist zum Dezember 2022 geplant.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Be-darf im Neubaugebiet Wohnen im Theaterviertel und Gebiet Maybachstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach abdecken.

Folgende Bewerbungen sind für die Übernahme der Betriebsträgerschaft eingegangen:
Ø Dibber gGmbH, Stuttgart (Verwaltungssitz)
Ø DRK Kreisverband Stuttgart e.V., Stuttgart
Ø Espira und Joki Kinderbetreuung GmbH, München
Ø FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH, Berlin
Ø KMK Kinderzimmer GmbH & Co.KG, Hamburg
Ø Stiftung „Krippe und Kindergarten Rominger“, Stuttgart
Ø Wichtel Akademie München GmbH, München

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger Stiftung „Krippe und Kindergarten Rominger“ die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Maybachstraße 10 zu übertragen.

Die Bewerber*innen erfüllen grundsätzlich die Anforderung zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung. Die Ergebnisse der Nutzwertanalyse zeigen, dass die meisten, aber nicht alle Bewerber*innen auf die geforderten fachlichen Aspekte eingehen. Zudem unterscheiden sich die Bewerbungen in der Schwerpunktsetzung fachlicher Themen und in der Darstellung, wie theoretische Überlegungen in der Praxis umgesetzt werden sollen.

Alle Bewerbungen tragen dem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag Rechnung, die Mehrheit in guter bis sehr guter Weise. Die Ausführungen zum Qualitätsmanagement und Personalmanagement und -entwicklung überzeugen bei den meisten Trägern. Die Umsetzung der Bildungs- und Sprachförderung wird von der Mehrheit der Träger gut ausgeführt und fachlich gut begründet.

Der Träger „Stiftung „Krippe und Kindergarten Rominger“ überzeugt mit seiner Bewerbung insbesondere durch folgende Punkte:

Ø Sehr gute Darstellung der pädagogischen und konzeptionellen Grundlagen mit dem Anspruch eine inklusive Kindertageseinrichtung umzusetzen. Der Bewerbung gelingt es insbesondere, den durchgehend inklusiven Ansatz herauszuarbeiten, indem das (breite) Verständnis von Inklusion und die verschiedenen Handlungsebenen in der Einrichtung (zum Beispiel pädagogische Praxis, Haltung der Fachkräfte und Teams, Raumgestaltung) dargelegt werden.
Ø Fundierte Auseinandersetzung mit dem sozialen und städtebaulichen Umfeld der Tageseinrichtung für Kinder mit konkreten Ansätzen zur Öffnung in den Sozialraum. Den geplanten kunst- und theaterpädagogischen Ansatz möchte der Träger auch in Kooperation mit Theatern im Umfeld umsetzen.
Ø Sehr hohes Engagement und gute Ansätze im Bereich der Personalentwicklung- und -führung und der Ausbildung.
Ø Eine hohe Angebotsflexibilität mit Ideen zum Platzausbau.

Die Trägerschaft der Kindertagesstätte Maybachstraße 10 soll daher der Träger Stiftung „Krippe und Kindergarten Rominger“ übernehmen.

Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versi-chert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist. Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Das be-deutet insbesondere, dass die Elternbeiträge (inklusive Essensgeld sowie unter Be-rücksichtigung der Geschwisterermäßigung) den städtischen Kostenbeitrag maximal um 20 % überschreiten dürfen. Der Träger verpflichtet sich damit auch zur Teilnahme am Bonuscard- und Familiencardverfahren.

Der Träger erhält eine Förderung der Kaltmiete nach den Standards der jeweils gültigen Fördergrundsätze des Jugendamts. Eine mögliche Differenz zwischen der Kaltmiete laut Mietvertrag und förderfähiger Höchstmiete (aufgrund größerer Flächen oder höhe-rer Preise/qm) wird zusätzlich zu 100 % gefördert.



Finanzielle Auswirkungen

Die Betriebskosten in Höhe von 1.363.212 EUR sind in der Vorschlagsliste ("Grüne Liste") für den DHH 2022/2023 berücksichtigt. Die Mittel stehen ab dem Haushaltsjahr 2022 im Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103650100 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 zur Verfügung.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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