Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1216/2013
Stuttgart,
12/03/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2013



Neubau Rathausgaragenareal

Beantwortung / Stellungnahme


Nr. und AntragstellerInhalt
Aufwand für 2014 und 2015
920/2013 Bündnis 90/DIE GRÜNENNeubauprojekt Eichstraße (Rathausgarage) - Sinnvolle Nutzungen ermöglichen
931/2013 Frage 1., SÖS und LINKE
Fraktionsgemeinschaft
Rathausgarage: Was ist bezüglich Parkraumreduzierung möglich?
1. Lesung, mündlicher Antrag, StR Rockenbauch, SÖS und LINKE
Fraktionsgemeinschaft
Schmale Str. 9-13: Welche Pläne bestehen? (Sozial)-Wohnungsbau?
Zu Antrag 920/2013

1. Die Einrichtung Rathausgarage ist steuerrechtlicher Teil des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Verpachtete Parkplätze und Parkhäuser, Rathausgarage. Bei allen Fragen be­züglich der Neubebauung sind daher auch steuerrechtliche Fragestellungen zu berück­sichtigen.

In der bisherigen Planung ist eine Vorsteuerrückerstattung in Höhe von rd. 1,8 Mio. EUR enthalten. Gewerbliche Flächen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wurden mit 4.812 qm berücksichtigt. Durch die Unterbringung von Seminarräumen würden rd. 750 qm gewerbliche Fläche entfallen, was zu einer Reduktion der Vorsteuerrückerstattung von rund 280 TEUR führt. Dies ist angesichts der ohnehin gestiegenen Kosten nicht vertretbar.

2. Die Integration des Serverparks in den Neubau wurde in einer Machbarkeitsstudie un­tersucht. Ergebnis: Im 4. OG können die benötigten Flächen (Server und Technikberei­che) kompakt im Bereich der bislang noch nicht zugeordneten Flächen (ZbV 320 m2) nach Raumprogramm abgebildet werden.

Die Konkretisierung der Planung wird - nach entsprechender Freigabe durch den Ge­meinderat - bei der Fortführung der Planung bis zur Leistungsphase 3 (Entwurf) geprüft.

3. Die Verwendung der Abwärme zur energetischen Nutzung (Green-IT, Abwärme der IT, Telekommunikationssysteme) wäre im Gegensatz zur Altstandortlösung im neu geplanten Gebäude möglich und sinnvoll. Sie wäre nach Rücksprache mit den TGA-Planern des Neubaus ohne Schwierigkeiten integrierbar. Belastbare Zahlen zu einsparbaren Energiekosten können erst nach Fortführung der Planung bis Leistungsphase 3 ermittelt werden.


Zu Antrag 931/2013 Frage 1

Die vorliegenden Planungen zur Neubebauung des Areals an der Eichstraße sehen eine Unterkellerung des Gebäudes mit 2 Tiefgeschossen vor. Im 1. Untergeschoss sollen in Summe 64 Stellplätze, im 2. Untergeschoss sollen 70 Stellplätze und ein Großteil der technischen Funktionsflächen realisiert werden.

Die im 2. Untergeschoss verorteten technischen Funktionsflächen sind zur Realisierung des Gesamtprojektes unabdingbar. Die Reduktion eines Parkgeschosses kann sich demnach nur auf das 1. Untergeschoss beziehen. Es würden somit 64 Stellplätze entfallen. Das 2. Untergeschoss müsste in seiner Gesamtkonzeption um eine Ebene nach oben verlagert werden. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die technischen Funktionsflächen aufgrund der Ausmaße der zu installierenden Anlagentechnik zweigeschossig geplant wurden. Die Technikflächen müssten aus diesem Grund zumindest in Teilbereichen wiederum nach unten entwickelt werden. Aufgrund der vorherrschenden Baugrund- und Grundwasserproblematik sind die vorhandenen Gründungsplomben des Bestandsbauwerks zwingend zu erhalten und weiterzuverwenden. Der Entfall eines Tiefgeschosses hätte somit zur Folge, dass aufwendige konstruktive Maßnahmen zur Ableitung der Lasten auf die vorhandene Gründungsebene zu erfolgen haben. Die ebenfalls vorhandenen Grundleitungen sind beim Entfall eines Tiefgeschosses auch weiterhin zu verlegen.

Wie vorstehend schon ausgeführt, müssen be­züglich der Neubebauung auch steuerrechtliche Fragestellungen berück­sichtigt werden. Mit einem Entfallen des 2. UG, bei einem errechneten Eigenbedarf der Stadt von rund 80 Stellplätzen (GRDrs 804/2011 – Stellplatzsituation), muss davon ausgegangen wer­den, dass mit den für einen öffentlichen Betrieb des Parkhauses verbleibenden Park­plätzen die steuerlichen Mindestanforderungen für eine Zuordnung des Grundstücks zum Betriebsvermögen des bestehenden Betriebs gewerblicher Art nicht zu erfüllen wä­ren. In der Folge müsste das Grundstück, unter Aufdeckung der stillen Reserven, dem unternehmerischen Bereich entnommen werden. Das Grundstück wäre bei der Entnah­me mit dem Teilwert zu bewerten. Ausgehend von einem Grundstückswert von mindes­tens 3.600 Euro / qm müsste mit einer Steuerlast von rund 1,4 Mio. EUR in dem Betrieb gewerblicher Art Parkhäuser/Rathausgarage gerechnet werden.

Unter Berücksichtigung der dargelegten Umstände ist der Entfall eines Tiefgeschosses mit starken Einschränkungen des Nutzwertes des Projekts und erheblichen Mehrkosten auf Grund der Steuerbelastung verbunden. Auf Grund der zu ergreifenden Maßnahmen lassen sich gleichzeitig keine nennenswerten Einsparungen bei den Investitionskosten erzielen.


Die Fragen 2 bis 6 des Antrages werden außerhalb des Haushaltsplanverfahrens beantwortet.

Zum mündlichen Antrag StR Rockenbauch:

Die Gebäude Schmale Straße 9 - 13 sind stark sanierungsbedürftig, so dass ein Erhalt nach Auszug der Stadtkämmerei nicht sinnvoll ist. Bei einer anschließenden Neubebauung ist eine gemischte Nutzung mit einem überwiegenden Anteil für das Wohnen (auch geförderter Wohnungsbau) möglich und wird von der Verwaltung der weiteren Planung zu Grunde gelegt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

463/2013 CDU, 633/2013 SPD, 634/2013 Freie Wähler, 920/2013 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 710/2013 und 714/2013 FDP, 931/2013 SÖS und LINKE, Mündliche Anfrage 1. Lesung StR Rockenbauch, SÖS und LINKE




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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