Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
458
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VerhandlungDrucksache:
338/2020 Neufassung
GZ:
T
Sitzungstermin: 21.10.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 06.10.2020, öffentl., Nr. 347
Verwaltungsausschuss vom 07.10.2020, öffentlich, Nr. 416
Gemeinderat vom 08.10.2020, öffentlich, Nr. 284
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 20.10.2020, öffentl., Nr. 390
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in den VA

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 13.10.2020, GRDrs 338/2020 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart (Sondernutzungssatzung, SoNuS) (Stadtrecht 6/7) wird entsprechend der Anlage 1 (Satzungstext), Anlage 3 (Gebührenverzeichnis), Anlage 5 (Verzeichnis der Straßengruppen) und Anlage 7 (Plan Straßengruppe S) erlassen.

2. Auf Grund der aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Lage wird auf eine Gebührenerhöhung verzichtet.

3. Den inhaltlichen Änderungen in der Anlage 3 (Gebührenverzeichnis), Anlage 5 (Verzeichnis der Straßengruppen) und Anlage 7 (Plan Straßengruppe S) wird zugestimmt.
An intensive Diskussionen in den vergangenen Monaten darüber, wie den einheimischen Gastronomiebetrieben durch die Stadt in der Pandemiezeit geholfen werden kann, erinnert StR Kotz (CDU). Unter anderem erwähnt er einen Beschluss zur Unterstützung von Heizstrahlerbeschaffungen. Zudem merkt er an, in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik sei von seiner Fraktion gebeten worden zu prüfen, wie weit hier die Verwaltung dieses Anliegen durch einen Passus in die Vorlage aufnehmen kann.

Hierzu unterbreitet BM Fuhrmann folgenden Vorschlag für eine zusätzliche Beschlussantragsziffer 4:

Die Verwaltung wird durch den Gemeinderat ermächtigt, in Ausnahmefällen die Gebühren für Sondernutzungen in der Corona-Pandemie auf Antrag zu reduzieren. Anträge sind wohlwollend im Sinne größtmöglicher Erleichterungen zu behandeln.

Dies entspreche im Wesentlichen der Ermessensausübung, wie sie auch die GRDrs 250/ 2020 vorsehe.

Unterstützt wird dieser Vorschlag von StR Perc (SPD) und StR Winter (90/GRÜNE).

Anschließend äußert StR Kotz die Bitte, dass die Verwaltung bis zur morgigen Sitzung des Gemeinderates versucht, über den unterbreiteten Vorschlag hinaus auch noch das Thema "Genehmigungsfähigkeit von Einhausungen, Überdachungen etc." einzubeziehen. Dies nimmt der Vorsitzende auf.

Abschließend stellt BM Fuhrmann fest:

Der Verwaltungsausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt vorberaten.
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