Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1024/2015
Stuttgart,
11/02/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2015



Einsparungsvorschlag: Städtische Zahlungen für den Unterhalt
kirchlicher Gebäude streichen


Beantwortung / Stellungnahme

Die Stadt Stuttgart beteiligt sich aufgrund alter vertraglicher Verpflichtungen an der Instandhaltung der Kirchtürme, Uhren und Glocken von rd. 30 Kirchen im Stadtgebiet. Im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Gingen an der Fils und der dortigen evangelischen Kirchengemeinde über die Reduzierung der anteiligen Kostentragungspflicht der Gemeinde haben die Gerichte erstmals eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse seit Ende des 19. Jahrhunderts anerkannt und den Anspruch der bürgerlichen Gemeinde auf eine Vertragsänderung entsprechend dem heutigen Maß der Nutzung von Turm, Uhr und Glocken bestätigt. Der Rechtsstreit kam erst im Februar 2015 mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs Baden Württemberg über die Verfassungsbeschwerde der Kirchengemeinde zum Abschluss. Seither befassen sich Städtetag, Gemeindetag und Kirchen mit den Kon-sequenzen aus dem Urteil für andere Städte und Gemeinden bzw. der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen.

Unabhängig davon hat die Stadt Stuttgart bereits im Sommer dieses Jahres von der sich aus dem Urteil ergebenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein Anpassungsverfahren
einzuleiten. Die betroffenen Kirchengemeinden im Stadtgebiet wurden schriftlich über das sog. Anpassungsverlangen der Stadt Stuttgart informiert. Zwischenzeitlich finden Ver-handlungen mit der evangelischen kirchlichen Verwaltungsstelle Stuttgart und dem evan-gelischen Oberkirchenrat über eine den heutigen Verhältnissen angemessene Neuregelung statt. Sowohl seitens der Stadt Stuttgart als auch seitens der Kirche wird eine baldige einvernehmliche Lösung für alle betroffenen Kirchengemeinden angestrebt. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat nach Abschluss der Verhandlungen über die Ergebnisse berichten. Von einer deutlichen Reduzierung des bisherigen Aufwands ist auszugehen.

Einseitige Kündigungen der Verträge durch die Stadt Stuttgart könnten langwierige Rechtsverfahren nach sich ziehen, bei denen schlussendlich das Gericht über das Maß der heutigen Nutzung und damit über die Höhe des künftig von der SDtadt zu tragenden Kostenanteils entscheidet.








Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Antrag Nr. 631/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS




Dr. Susanne Eisenmann



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