Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5621-02
GRDrs 86/2017
Stuttgart,
03/08/2017



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Sportverein Sillenbuch 1892 e.V. - Sanierung des Tennis-Vereinsheims




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.03.2017
05.04.2017



Beschlußantrag:

1. Dem SV Sillenbuch 1892 e.V. wird zur Sanierung seines Tennis-Vereinsheims, Kemnater Straße 57 im Stadtbezirk Sillenbuch ein städtischer Zuschuss in Höhe von 114.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer 2.3.1.1ff, in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung. 4. Die Auszahlung in Höhe von 114.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.


Begründung:


1. Angaben zum Verein

2. Angaben zum Bauvorhaben


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 314.000 EUR brutto. Aufgrund der teilweisen Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereines wird der Zuschuss aus den Baukosten mit anteiligem Mehrwertsteueranteil berechnet. Diese Kosten werden durch Eigenmittel des Vereins, Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert.

Eigenmittel 153.000 EUR
WLSB Zuschuss 47.000 EUR
Städtischer Zuschuss 114.000 EUR

Gesamtfinanzierung 314.000 EUR

Der Investitionszuschuss beträgt 114.000 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2017 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Der städtische Zuschuss in Höhe von 114.000 EUR (40 % der zuschussfähigen Kosten mit anteiliger MWSt.) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Eigenmittel wurden nachgewiesen. Von einer Bewilligung des eingeplanten Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Gespräche ausgegangen werden. Der Verein kann die verzögerte Auszahlung des Landeszuschusses (Auszahlung ab 2018) mit Eigenmitteln zwischenfinanzieren.

Der SV Sillenbuch 1892 e.V. hat für die Bauarbeiten den vorzeitigen Baubeginn beantragt. Dieser wurde im Februar 2016 erteilt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer

Anlagen

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