Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB-ICG
GRDrs 1387/2023
Stuttgart,
11/10/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2023



Umsetzung von FGM/C betroffene Frauen und Mädchen in Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

GRDrs 886/2022 zählt die Aktivitäten der Fachämter (Gesundheitsamt, Sozialamt, Abteilung für Chancengleichheit) auf, um von FGM/C betroffene Frauen und Mädchen, bedrohte Mädchen sowie Fachberatungsstellen und Institutionen zu unterstützen. Die Anzahl der betroffenen Frauen kann nicht sicher beziffert werden. Herkunftsländer der Betroffenen sind insbesondere Ägypten, Äthiopien, Eritrea, Gambia, Nigeria, Sierra Leone und Somalia.

Der 2019 gegründete Runde Tisch „FGM/C“ dient der Vernetzung von Fachinstitutionen, der Unterstützung der Beratungsstellen, der Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit sowie dem Aufbau von kommunalen Präventionsstrukturen. Die 2017 von Deutschland ratifizierte Istanbul-Konvention greift im Artikel 38 FGM/C auf und verpflichtet alle staatlichen Ebenen zu Bekämpfung von FGM/C und Schutz der Frauen und Mädchen.

Im März 2023 wurde die Zentrale Anlaufstelle für weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C) des Landes Baden-Württemberg eröffnet. Drei Stuttgarter Institutionen sind mit geringen Anteilen Teil der landesweiten Koordinierungsstelle (Wildwasser Stuttgart e.V. 0,15 VK, Beratungsstelle Yasemin 0,1 VK und das Fraueninformationszentrum FiZ 0,15VK) und beraten Individuen und Gremien landesweit.

Von FGM/C Betroffene haben hier vielfältigste Unterstützungsbedarfe – die Beratung zu geschlechtsspezifischer Gewalt und die Auswirkung auf das Asylverfahren spielt bei fast allen Betroffenen eine Rolle. Da es schwierig ist, belastbare Zahlen zu erheben, schlagen wir eine Finanzierung von einer 0,25 VZK beim FiZ (Fraueninformationszentrum), der Fachberatungsstelle für geflüchtete Frauen mit frauenspezifischen Fluchtgründen vor. Dies bedeutet einen Aufwand in Höhe von ca. 18.000 EUR p. a. Hierbei wären die üblichen Förderbedingungen des Gesundheitsamtes zugrunde zu legen. Die zu bewilligenden Mittel wären beim Gesundheitsamt im THH 530 bereitzustellen. Die fachliche Begleitung würde durch OB-CG erfolgen, die finanzielle Abwicklung durch das Gesundheitsamt.



Die Finanzierung könnte für drei Jahre befristet werden. Vor den Haushaltsberatungen 2026/2027 soll über die Erreichung der Zielgruppen berichtet werden, um dann den Gemeinderat über eine Fortsetzung und Erweiterung der Förderung entscheiden zu lassen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

4077/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister




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