Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 626/2016
Stuttgart,
09/12/2016



Sanierung Rohracker 1 -Alter Ortskern-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
04.10.2016
05.10.2016
06.10.2016



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Rohracker 1 -Alter Ortskern- wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Bescheid vom 24. Mai 2016 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Rohracker 1
-Alter Ortskern- bestätigt und die Mittel in Höhe von 1.515.226 € (60%) zum Zuschuss erklärt.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Lageplan


Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Rohracker 1 -Alter Ortskern- wurde am 17. Juli 2003 beschlossen und trat am 31. Juli 2003 in Kraft. Das
Sanierungsverfahren Rohracker 1 -Alter Ortskern- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 8. September 2003 zur Förderung in das SEP aufgenommen. Der Förderrahmen betrug zunächst 2.666.667 € (100%). Durch Aufstockungen und Kürzungen betrug der Förderrahmen zuletzt 2.591.929 € (100%), dies entspricht Fördermitteln in Höhe von 1.555.157 € (60%). Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am 19. November 2015 beschlossen (GRDrs 880/2015) und trat am 24. Dezember 2015 in Kraft.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24. Mai 2016 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausgezahlten Sanierungsfördermittel aus dem Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid 2.631.870 € (100%). Diese setzen sich wie folgt zusammen:


Weitere Vorbereitung 6.974 €
Grunderwerb 141.181 €
Sonstige Ordnungsmaßnahmen 427.306 €
Baumaßnahmen1.907.074 €
Vergütung 149.335 €

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 2.698.421 € (100%). Diese setzen sich zusammen aus:


Sanierungsfördermittel (60%)1.555.157 €
Komplementärmittel der Stadt (40%)1.036.772 €
Wertansatz für Grundstücke 106.492 €

Der sich hieraus ergebende Überschuss in Höhe von 66.551 € (100 %) bzw. 39.931 € (60 %) wurde zurückgezahlt.

Die Fördermittel des Landes in Höhe von 1.515.226 € wurden gemäß Abschnitt D
Nr. 22.3 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) in der Fassung vom
23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.



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Anlage 2 zu GRDrs 626-2016.jpgAnlage 2 zu GRDrs 626-2016.jpg