Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 222/2020
Stuttgart,
06/24/2020



"Kita S-Plus"
Strukturelle Förderung von Kindertageseinrichtungen im Programm "Kita für alle in Stuttgart"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.06.2020
20.07.2020
22.07.2020



Beschlußantrag:

1. Der strukturellen Förderung von sechs Stuttgarter Kindertageseinrichtungen ("Kita S-Plus") im Rahmen des Programms "Kita für alle in Stuttgart" wird zugestimmt. Das Jugendamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von 2,0 Vollzeitkräften in Entgeltgruppe S 9 TVöD für die Dauer vom 01.09.2020 bis 31.08.2024 zu beschäftigen. Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt haushaltsneutral durch Umschichtung aus dem Förderbudget.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Durchführungsbestimmungen zu erlassen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 wurden Mittel für die Förderung von maximal sieben Kindertageseinrichtungen bereitgestellt, die sich bereit erklären, durchgängig mindestens 3 und bis zu 5 Kinder mit Behinderung zu betreuen. Insgesamt sollen 27 Plätze für Kinder mit Behinderung in den strukturell geförderten Kindertageseinrichtungen ("Kita S-Plus") bereitgestellt werden. Für die sieben Einrichtungen wurde von folgender Verteilung der Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderung ausgegangen (GRDrs 84/2019):







Tabelle 1: Geplante Anzahl der Einrichtungen, Plätze und des Stellenbedarfs (GRDrs 84/2019)
Anzahl EinrichtungenØ Anzahl Plätze pro EinrichtungSumme
Plätze
Stellenbedarf pro Einrichtung
(0,2 Stellen/Kind)
Stellenbedarf gesamt
3
3
9
0,6
1,8
2
4
8
0,8
1,6
2
5
10
1,0
2,0
Summe
7
27
5,4

Mit dieser Vorlage wird der Sachbeschluss für die im Rahmen des Haushalts getroffenen Entscheidungen herbeigeführt.
In Bezug auf den Vorschlag der Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021 (GRDrs 84/2019) hat sich eine Änderung ergeben: Statt sieben Einrichtungen werden sechs Einrichtungen als "Kita S-Plus" gefördert, da mehr Einrichtungen fünf Plätze für Kinder mit Behinderung vorhalten werden als ursprünglich geplant. Die Anzahl von 27 Plätzen für Kinder mit Behinderung wird eingehalten:

Tabelle 2: Festlegung der Anzahl strukturell geförderter Einrichtungen, der Plätze und des Stellenbedarfs
Anzahl EinrichtungenØ Anzahl Kinder pro EinrichtungSumme
Kinder
Stellenbedarf pro Einrichtung
(0,2 Stellen/Kind)
Stellenbedarf gesamt
1
3
3
0,6
0,6
1
4
4
0,8
0,8
4
5
20
1,0
4,0
Summe
6
27
5,4

Folgende Einrichtungen werden ab 2020 als eine „Kita S-Plus“ strukturell gefördert:

Tabelle 3: Träger und Einrichtungen „Kita S-Plus“
Nr.TrägerEinrichtungBezirkPlätze Stellenbedarf
1
Jugendamt StuttgartTE Dr.-Herbert-Czaja-Weg 10Zuffenhausen
5
1,0
2
Jugendamt StuttgartTE Burgherrenstraße 40 – 42Feuerbach
5
1,0
3
Jugendamt Stuttgart TE Hasenbergstraße 62S-West
5
1,0
4
IN VIA KiFaZ Wilde Hilde, Olgastr. 62S-Mitte
3
0,6
5
Himpelchen und Pimpelchen gGmbHKita Heimgartenstraße 2/4Hedelfingen
4
0,8
6
SOS-Kinderdorf e.V.Kita Europaplatz 28Möhringen
5
1,0
27
5,4

Eine Standortkarte aller „Kitas S-Plus“ ist der Anlage 1 beigefügt.

Eine Übersicht über die Förderung aller „Kitas S-Plus“ ist der Anlage 2 beigefügt.

Zusammenfassung: Merkmale und Auswahl der „Kitas S-Plus“
- Trägerschaft: Drei der Einrichtungen befinden sich in städtischer, drei in freier Trägerschaft.
- Qualitätssicherung: Die Einrichtungen in freier Trägerschaft bewarben sich über ein Interessenbekundungsverfahren, das vom Jugendamt an alle freien Träger von Stuttgarter Kindertageseinrichtungen versandt wurde. Durch das Interessenbekundungsverfahren wurde gewährleistet, dass ausschließlich Einrichtungen als eine „Kita S-Plus“ gefördert werden, die bereits mehrjährige Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit Behinderung mitbringen und festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, sodass die strukturelle Förderung von Beginn an in die Begleitung und Unterstützung der Kinder einfließt. Dieses Kriterium gilt auch für die ausgewählten städtischen Kindertageseinrichtungen.
- Standorte: Zwei Einrichtungen befinden sich in zwei Innenstadtbezirken, vier Einrichtungen in verschiedenen Außenbezirken. Die ausgewählten Standorte erfüllen somit das Kriterium einer stadtweiten Verteilung der „Kitas S-Plus“.

Weitere Planungsschritte:
- Trägerrunde: Für die Planung und Steuerung der strukturell geförderten Einrichtungen wird unter Federführung der Jugendhilfeplanung ab Herbst 2020 eine „Trägerrunde ‚Kita S-Plus‘“ eingerichtet, an welcher Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamts regelhaft teilnehmen, um Organisations- und Betreuungsfragen, Fortbildungsbedarfe u.a. zu klären und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Bedarfsweise nehmen auch Mitarbeiter*innen des Sozialamts an der Trägerrunde teil.
- Zugänge: Hinsichtlich des Zugangs von Kindern mit Behinderung in eine „Kita S-Plus“ fand am 9. März 2020 ein Planungsgespräch zwischen dem Sozial- und Jugendamt und eine anschließende Abstimmung mit dem Gesundheitsamt statt. Geplant ist, dass die ZIB (Zentrale Informations- und Beratungsstelle „Kita für alle“) vor der Belegung eines Platzes in einer „Kita S-Plus“ verbindlich eingeschaltet wird für die Beratung der Eltern und Einrichtungen. Wenn sich Eltern direkt an eine „Kita S-Plus“ wenden, werden diese an die ZIB vermittelt. Die ZIB meldet mit den Eltern das Kind bei der zentralen Platzvergabe an; parallel dazu soll die Möglichkeit bestehen, dass die Eltern nach dem Kontakt mit der ZIB das Kind direkt in der „Kita S-Plus“ anmelden. Die Platzbelegung in einer „Kita S-Plus“ erfolgt immer in Abstimmung mit der Einrichtung.
Das endgültige Zugangsverfahren konnte auf Grund der Corona-Krise noch nicht abschließend festgelegt werden. Die Klärung erfolgt zeitnah und soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein.

- Refinanzierung: Die Refinanzierung der Strukturförderung durch eingesparte Eingliederungshilfen konnte auf Grund der Corona-Krise noch nicht abschließend festgelegt werden. Die Klärung erfolgt zeitnah und soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein.

Ermächtigung von Durchführungsbestimmungen

Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Fördergrundsätze legitimiert, mit Detailregelungen Konkretisierungen der beschlossenen Fördergrundsätze festzulegen, um damit auf unvorhersehbare Sachverhalte zu reagieren.



Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden zum Haushaltsplan 2020/2021 bereitgestellt..
Da sich die Anzahl der städtischen „Kitas S-Plus“ von der ursprünglich geplanten einen auf drei Einrichtungen erhöht, erhöht sich auch der Stellenbedarf beim städtischen Träger von 1,0 auf 3,0 für den Modellzeitraum 01.09.2020 bis 31.08.2024. Die zusätzlichen 2,0 Vollzeitkräfte werden über eine Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans bereitgestellt. Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt durch Umschichtung aus dem Förderbudget:





2020
2021
GRDrs 84/2019
GRDrs 222/2020
Um-schichtung:
GRDrs 84/2019
GRDrs 222/2020
Um-schichtung:
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Personalkosten Jugendamt
19,5
58,3
39,1
58,6
174,9
116,3
Sachkosten Jugendamt
0,4
1,2
0,8
1,2
3,6
2,4
Personalkosten freie Träger
93,3
50,9
-42,4
285,4
155,7
-129,7
Sachkosten freie Träger
2,4
1,2
-1,2
7,2
3,6
-3,6
Ertrag: Refinanzierung strukturell geförderte Kitas (Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII und §§ 53 und 54 SGB XII)
-90,7
-90,7
0,0
-272,2
-272,2
0,0
Finanzbedarf
24,9
20,8
-4,1
80,2
65,6
-14,6

Bei den in der GRDrs 84/2019 dargestellten Personalkosten des Gesundheitsamts in Höhe von 416,0 TEUR p.a. ergeben sich keine Änderungen.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Standortkarte "Kitas S-Plus"
Anlage 2: Übersicht: Förderung "Kitas S-Plus"



Standortkarte „Kitas S-Plus“
























































Nr.TrägerEinrichtungBezirkPlätze "Kita S-Plus"
1
Jugendamt StuttgartTE Dr.-Herbert-Czaja-Weg 10Zuffenhausen
5
2
Jugendamt StuttgartTE Burgherrenstraße 40 – 42Feuerbach
5
3
Jugendamt Stuttgart TE Hasenbergstraße 62S-West
5
4
IN VIA KiFaZ Wilde Hilde, Olgastr. 62S-Mitte
3
5
Himpelchen und Pimpelchen gGmbHKita Heimgartenstraße 2/4Hedelfingen
4
6
SOS-Kinderdorf e.V.Kita Europaplatz 28Möhringen
5
27



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