Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
587
13
Verhandlung
Drucksache:
338/2017
GZ:
JB, T
Sitzungstermin:
13.12.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Vorprojektbeschluss zum Schulstandort Stammheim
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 28.11.2017, öffentlich, Nr. 564
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.12.2017, öffentlich, Nr. 588
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 17.11.2017, GRDrs 338/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der
Schulentwicklung und Raumsituation
am Schulstandort Stammheim wird Kenntnis genommen.
2. Der
Erhöhung der Zügigkeit
der Grundschule Stammheim auf zunächst 4 - 5 Züge und der Park-Realschule auf 3 Züge wird zugestimmt.
3. Dem
Raumprogramm
für die Ganztagsgrundschule mit einer
Gesamtprogrammfläche von 2.555 - 2.918 m²
wird zugestimmt.
4. Dem
Raumprogramm
für die Realschule mit einer
Gesamtprogrammfläche von 2.918 - 3.294 m²
wird zugestimmt.
5. Von den
Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
zur Entwicklung und Abstimmung eines Raum- und Funktionsprogramms auf Grundlage des pädagogischen Profils der Schulen wird Kenntnis genommen (s. Anlage 4).
6. Von den
planungsrechtlichen Randbedingungen des Standorts
und den daraus resultierenden Prämissen für die bauliche Umsetzung der Erweiterung wird Kenntnis genommen.
7. Der Entwicklung am Schulstandort, gegliedert in einzelne Bauabschnitte, wird zugestimmt.
1. Bauabschnitt - vorbereitende Maßnahmen - ist bereits umgesetzt
2. Bauabschnitt - Interimscontainer mit 8 Unterrichtseinheiten ist gemäß GRDrs 232/2017 in Bearbeitung
3. Bauabschnitt - erster Erweiterungsbau in Modulbauweise mit 18 Unterrichtseinheiten sowie notwendiger Nebenräume
4. Bauabschnitt - zweiter Erweiterungsbau (ggf. weiter untergliedert)
5. Bauabschnitt - Umstrukturierung im Bestand
8. Der Umsetzung des 3. Bauabschnitts als unabhängiger vorgezogener Baustein
- geplant als GU-Leistung - wird zugestimmt.
9. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der vorgenannten Raumprogramme (Beschlussziffern 3 + 4) mit der Durchführung eines
Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahrens)
für die Realisierung eines ersten Erweiterungsbaus in Modulbauweise (3. Bauabschnitt) bestehend aus 18 Unterrichtsräumen sowie notwendiger Nebenräume (Anteile gemäß Raumprogramm Beschlussziffer 3) für die Grundschule mit Kosten in Höhe von rd.
7,0 Mio. bis 8,6 Mio. Euro
(Grobkostenrahmen auf Basis von Vergleichsobjekten) sowie
500.000 Euro für Ausstattung
beauftragt.
Diese Mittel stehen im THH 400 bei der Projekt-Nummer 7.401908 "Pauschale zum Ausbau von GTS, 3. Ausbaustufe" zur Verfügung und sind auf eine entsprechende Projektnummer umzusetzen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt im Anschluss an das VgV-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Planung des ersten Erweiterungsbaus (3. Bauabschnitt) bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des abgestimmten Teil-Raumprogramms durchzuführen.
10. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der vorgenannten Raumprogramme (Beschlussziffern 3 + 4) mit der Durchführung eines
Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahrens)
mit integriertem Architektenwettbewerb
für die weitere bauliche Entwicklung (Bauabschnitt 4 und folgende) beauftragt. Über das Ergebnis des Wettbewerbs wird im Gemeinderat berichtet.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt im Anschluss an das VgV-Verfahren und den Wettbewerb die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Planung der o. g. Gesamtmaßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des abgestimmten Raumprogramms durchzuführen.
Hierfür sind
Planungsmittel von rd. 400.000 € für Wettbewerb und VgV-Verfahren sowie 1,9 Mio. Euro für Planung bis LPH3
erforderlich, die im THH 400 bei der Projekt-Nr. 7.401168 "Planungsmittel Erweiterung" sowie durch Umsetzung von Deckungsmitteln aus der Pauschale 7.401908 "Pauschale zum Ausbau von GTS, 3. Ausbaustufe" zur Verfügung stehen.
In ihrer Einführung weist BMin
Fezer
auf die vielen Sanierungs- und Investitionsprojekte am Schulstandort Stammheim hin. In der gesamten Stadt sei wohl im Stadtbezirk Stammheim die schulische Not am größten. Mit dem mit der GRDrs 338/2017 gemachten Vorschlag solle relativ kurzfristig eine Lösung erreicht werden. Für die konstruktive und unbürokratische Unterstützung bei der Vorlagenerstellung bedankt sie sich beim Hochbauamt und beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Weiter führt sie aus, langfristig würden in Stammheim die Schülerzahlen aufgrund der Aufsiedlung Langenäcker-Wiesert ansteigen. Benötigt werde eine Grundschule mit 4 bis 5 Zügen sowie eine 3-zügige Realschule. Der Raumbedarf am Standort betrage insgesamt rd. 5.850 m² und der Erweiterungsbedarf rd. 3.280 m² (inklusive des Ersatzes der Pavillons 1 und 2).
Vorgesehen sei ein erster Erweiterungsbau als Modulbau (3. BA) mit Fertigstellung zum Schuljahr 2021/2022 mit rd. 18 Unterrichtsräumen (grob geschätzte Kosten rd. 7,5 bis 9,1 Mio. €). Für die weitere Entwicklung solle ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden. Dazu seien in der Vorlage Einzelheiten dargestellt.
Folgende kritische Punkte zum Stammheimer Schulstandort werden von der Bürgermeisterin zudem angesprochen:
- Kein rechtsgültiger Bebauungsplan; die weitere Entwicklung sei nach § 34 und § 35 BauGB zu bewerten.
- Abweichend von der ursprünglich vorgesehenen regulären Herangehensweise, solle über den gesamten Standort ein Architektenwettbewerb gelegt werden. Um eine möglichst rasche räumliche Erleichterung für die Schulen zu schaffen, habe sich die Verwaltung dazu entschlossen, dem Gemeinderat vorzuschlagen, den 3. BA aus diesem Wettbewerb herauszunehmen, um diesen vorab auf den Weg zu bringen.
Mit diesem Vorschlag habe die Verwaltung alle Beschleunigungsmöglichkeiten ausgeschöpft.
Die schwierige Situation am Schulstandort Stammheim sowie den großen und eiligen Handlungsbedarf bestätigen StR
Stradinger
(CDU), StRin
Nuber-Schöllhammer
(90/GRÜNE), StRin
Gröger
(SPD) und StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) mit Nachdruck. Diese Ratsmitglieder sowie StR
Klingler
(AfD) äußern sich zustimmend zum Beschlussantrag.
Die Bitte, dass die Verwaltung weiter nach Optimierungsmöglichkeiten, nicht nur im Bereich des Bauens, Ausschau hält, äußert StR
Stradinger
. Zu den Sätzen "Die Anlage 4 enthält einige Punkte, die über die üblichen vereinbarten Standards hinausgehen. Dies ist im Zuge der Projektaufstellung nochmals kritisch zu prüfen", Vorlagenseite 4, Seitenmitte, betont StRin
Gröger
, angesichts der kritischen Situation am Schulstandort Stammheim, müsse nichts kritisch geprüft werden.
Als Stammheimer Betreuungsstadtrat stellt StR
Klingler
fest, im Stadtbezirk sei durchaus auch einiges Positives geschehen. Hier nennt er beispielhaft das neue Sportfeld TV Stammheim, das kommende neue Kinder- und Familienzentrum sowie das Stichwort Stadtbahn. Seiner Kenntnis nach wird es vor Ort als bedeutsam angesehen, in den Schulstandort ein Lehrschwimmbecken zu integrieren.
StR
Stradinger
, StRin
Nuber-Schöllhammer
und StRin
Gröger
können das Fehlen eines rechtskräftigen Bebauungsplans nicht nachvollziehen. StR
Rockenbauch
geht davon aus, dass im Innenbereich nach § 34 BauGB Bauen problemlos möglich sein sollte.
Zu dem in der Anlage 5 eingezeichneten KiTa-Neubau erhält StRin
Ripsam
(CDU) von EBM
Föll
die Information, dass diese Kindertagesstätte bereits existiert.
Abschließend versichert die
Vorsitzende
gegenüber StR Stradinger, dass die Verwaltung im weiteren Verlauf jede sich bietende Optimierungsmöglichkeit ergreifen wird.
Danach stellt BMin Fezer fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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