Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
587
13
VerhandlungDrucksache:
338/2017
GZ:
JB, T
Sitzungstermin: 13.12.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Vorprojektbeschluss zum Schulstandort Stammheim

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 28.11.2017, öffentlich, Nr. 564

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.12.2017, öffentlich, Nr. 588

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 17.11.2017, GRDrs 338/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Schulentwicklung und Raumsituation am Schulstandort Stammheim wird Kenntnis genommen.

2. Der Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule Stammheim auf zunächst 4 - 5 Züge und der Park-Realschule auf 3 Züge wird zugestimmt.

3. Dem Raumprogramm für die Ganztagsgrundschule mit einer Gesamtprogrammfläche von 2.555 - 2.918 m² wird zugestimmt.

4. Dem Raumprogramm für die Realschule mit einer Gesamtprogrammfläche von 2.918 - 3.294 m² wird zugestimmt.

5. Von den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses zur Entwicklung und Abstimmung eines Raum- und Funktionsprogramms auf Grundlage des pädagogischen Profils der Schulen wird Kenntnis genommen (s. Anlage 4).

6. Von den planungsrechtlichen Randbedingungen des Standorts und den daraus resultierenden Prämissen für die bauliche Umsetzung der Erweiterung wird Kenntnis genommen.

7. Der Entwicklung am Schulstandort, gegliedert in einzelne Bauabschnitte, wird zugestimmt.
8. Der Umsetzung des 3. Bauabschnitts als unabhängiger vorgezogener Baustein
- geplant als GU-Leistung - wird zugestimmt.


9. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der vorgenannten Raumprogramme (Beschlussziffern 3 + 4) mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahrens) für die Realisierung eines ersten Erweiterungsbaus in Modulbauweise (3. Bauabschnitt) bestehend aus 18 Unterrichtsräumen sowie notwendiger Nebenräume (Anteile gemäß Raumprogramm Beschlussziffer 3) für die Grundschule mit Kosten in Höhe von rd. 7,0 Mio. bis 8,6 Mio. Euro (Grobkostenrahmen auf Basis von Vergleichsobjekten) sowie 500.000 Euro für Ausstattung beauftragt.

10. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der vorgenannten Raumprogramme (Beschlussziffern 3 + 4) mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahrens) mit integriertem Architektenwettbewerb für die weitere bauliche Entwicklung (Bauabschnitt 4 und folgende) beauftragt. Über das Ergebnis des Wettbewerbs wird im Gemeinderat berichtet.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt im Anschluss an das VgV-Verfahren und den Wettbewerb die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Planung der o. g. Gesamtmaßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des abgestimmten Raumprogramms durchzuführen.


In ihrer Einführung weist BMin Fezer auf die vielen Sanierungs- und Investitionsprojekte am Schulstandort Stammheim hin. In der gesamten Stadt sei wohl im Stadtbezirk Stammheim die schulische Not am größten. Mit dem mit der GRDrs 338/2017 gemachten Vorschlag solle relativ kurzfristig eine Lösung erreicht werden. Für die konstruktive und unbürokratische Unterstützung bei der Vorlagenerstellung bedankt sie sich beim Hochbauamt und beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Weiter führt sie aus, langfristig würden in Stammheim die Schülerzahlen aufgrund der Aufsiedlung Langenäcker-Wiesert ansteigen. Benötigt werde eine Grundschule mit 4 bis 5 Zügen sowie eine 3-zügige Realschule. Der Raumbedarf am Standort betrage insgesamt rd. 5.850 m² und der Erweiterungsbedarf rd. 3.280 m² (inklusive des Ersatzes der Pavillons 1 und 2).

Vorgesehen sei ein erster Erweiterungsbau als Modulbau (3. BA) mit Fertigstellung zum Schuljahr 2021/2022 mit rd. 18 Unterrichtsräumen (grob geschätzte Kosten rd. 7,5 bis 9,1 Mio. €). Für die weitere Entwicklung solle ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden. Dazu seien in der Vorlage Einzelheiten dargestellt.

Folgende kritische Punkte zum Stammheimer Schulstandort werden von der Bürgermeisterin zudem angesprochen:

- Kein rechtsgültiger Bebauungsplan; die weitere Entwicklung sei nach § 34 und § 35 BauGB zu bewerten.

- Abweichend von der ursprünglich vorgesehenen regulären Herangehensweise, solle über den gesamten Standort ein Architektenwettbewerb gelegt werden. Um eine möglichst rasche räumliche Erleichterung für die Schulen zu schaffen, habe sich die Verwaltung dazu entschlossen, dem Gemeinderat vorzuschlagen, den 3. BA aus diesem Wettbewerb herauszunehmen, um diesen vorab auf den Weg zu bringen.

Mit diesem Vorschlag habe die Verwaltung alle Beschleunigungsmöglichkeiten ausgeschöpft.

Die schwierige Situation am Schulstandort Stammheim sowie den großen und eiligen Handlungsbedarf bestätigen StR Stradinger (CDU), StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE), StRin Gröger (SPD) und StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) mit Nachdruck. Diese Ratsmitglieder sowie StR Klingler (AfD) äußern sich zustimmend zum Beschlussantrag.

Die Bitte, dass die Verwaltung weiter nach Optimierungsmöglichkeiten, nicht nur im Bereich des Bauens, Ausschau hält, äußert StR Stradinger. Zu den Sätzen "Die Anlage 4 enthält einige Punkte, die über die üblichen vereinbarten Standards hinausgehen. Dies ist im Zuge der Projektaufstellung nochmals kritisch zu prüfen", Vorlagenseite 4, Seitenmitte, betont StRin Gröger, angesichts der kritischen Situation am Schulstandort Stammheim, müsse nichts kritisch geprüft werden.

Als Stammheimer Betreuungsstadtrat stellt StR Klingler fest, im Stadtbezirk sei durchaus auch einiges Positives geschehen. Hier nennt er beispielhaft das neue Sportfeld TV Stammheim, das kommende neue Kinder- und Familienzentrum sowie das Stichwort Stadtbahn. Seiner Kenntnis nach wird es vor Ort als bedeutsam angesehen, in den Schulstandort ein Lehrschwimmbecken zu integrieren.

StR Stradinger, StRin Nuber-Schöllhammer und StRin Gröger können das Fehlen eines rechtskräftigen Bebauungsplans nicht nachvollziehen. StR Rockenbauch geht davon aus, dass im Innenbereich nach § 34 BauGB Bauen problemlos möglich sein sollte.

Zu dem in der Anlage 5 eingezeichneten KiTa-Neubau erhält StRin Ripsam (CDU) von EBM Föll die Information, dass diese Kindertagesstätte bereits existiert.

Abschließend versichert die Vorsitzende gegenüber StR Stradinger, dass die Verwaltung im weiteren Verlauf jede sich bietende Optimierungsmöglichkeit ergreifen wird.


Danach stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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