Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0350-00
GRDrs 217/2018
Stuttgart,
04/03/2018


Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich18.04.2018

Bericht:



Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018/2019 beschlossen, die bisherigen Budgetmittel „Verfügungsbudget Bezirksbeiräte“ und Budget für „eigene kulturelle Veranstaltungen“ unter dem Titel „Bezirksbudget“ zusammenzuführen und von 305.000 Euro pro Jahr auf 1.430.000 Euro pro Jahr zu erhöhen.

Die Verwaltung wurde im Rahmen der 3. Lesung gebeten, Richtlinien zur erarbeiten, wie das Budget ohne großen bürokratischen Aufwand und praktikabel verwendet werden kann.

Zur Erarbeitung der Richtlinien haben zahlreiche verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche stattgefunden, an denen neben Vertretern der Bezirksvorsteher/-innen auch Vertreter der Stadtkämmerei und der Referate SOS und T beteiligt waren.
Die Entwurfsfassung der Richtlinien wurde auch allen Bezirksvorsteher/-innen in einer internen Dienstbesprechung vorgestellt.

Die final ausgearbeiteten Richtlinien sind in Anlage 1 zu dieser Mitteilungsvorlage beigefügt. Die Richtlinien treten zum 19.04.2018 in Kraft.

Eine Evaluierung der Richtlinien wird durch die Verwaltung erfolgen. In diesem Zusammenhang soll auch die Zusammenarbeit mit den aus dem Budget geschaffenen Stellen ausgewertet werden. Da diese Stellen - zum Stand Mitte März - noch nicht besetzt sind und die Richtlinien erst am Tag nach der Kenntnisnahme im Verwaltungsausschuss des Stuttgarter Gemeinderats in Kraft treten, empfiehlt die Verwaltung, den Evaluierungszeitraum auf das Jahr 2020 auszudehnen. Damit können zwei volle Jahre betrachtet werden.


Beteiligte Stellen

L/OB
S/OB
Referat JB
Referat SI
Referat SOS
Referat StU
Referat T
Referat WFB
Rechnungsprüfungsamt



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister





1. Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets (mit Anlage 1 und 2)


<Anlagen>


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Anlage 2_Richtlinien Bezirksbudget.pdf
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Anlage 1 zur GRDrs 217_2018_Richtlinien Bezirksbudget.pdf
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Anlage 2_Richtlinien Bezirksbudget.002.pdf
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Anlage 1 zur GRDrs 217_2018_Richtlinien Bezirksbudget_unterschrieben.pdf
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Anlage 1_Richtlinien Bezirksbudget.002.pdf