Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
382
3
Verhandlung
Drucksache:
570/2021
GZ:
6234-01.1
Sitzungstermin:
13.10.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Nachnutzung Bereich unter der Paulinenbrücke
- Weiterentwicklung ab Sommer 2021
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 20.07.2021, öffentl., Nr. 247
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 23.07.2021, öffentlich, Nr. 112
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 05.10.2021, öffentl., Nr. 322
Ergebnis: Vorberatung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.10.2021, öffentlich, Nr. 143
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 28.09.2021, GRDrs 570/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Konzept "Nachnutzung Bereich unter der Paulinenbrücke - Weiterentwicklung ab Sommer 2021" mit den in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen wird zugestimmt. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen betragen 962.010 EUR.
2. Die niederschwellige sozialarbeiterische Beratung und Betreuung der unterschiedlichen sozialen Gruppen im öffentlichen Raum unter der Paulinenbrücke, insbesondere der Menschen mit Suchtproblematiken und der Wohnungslosen, wird von Oktober 2022 bis Dezember 2023 für 15 Monate verlängert.
a. Zur Förderung einer 0,5 Fachkraftstelle zur Beratung und Betreuung von Menschen mit Suchtproblematiken erhält der Caritasverband für Stuttgart e. V., Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, im Jahr 2022 einen städtischen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.912 EUR und für das Jahr 2023 in Höhe von 44.719 EUR.
b. Zur Förderung einer 0,5 Fachkraftstelle zur Beratung und Betreuung von Wohnungslosen erhält die Ambulante Hilfe e. V., Kreuznacher Str. 41A, 70372 Stuttgart, im Jahr 2022 einen städtischen Betriebskostenzuschuss im Jahr 2022 in Höhe von 11.693 EUR und für das Jahr 2023 in Höhe von 47.919 EUR.
c. Sofern es in der Laufzeit von 48 Monaten zu einem Tarifabschluss nach TVöD kommt, wird dieser an die beiden Träger weitergegeben werden.
d. Es gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen.
3. Während der Weiterentwicklungsphase werden beim Amt für Stadtplanung und Wohnen und beim Amt für Sport und Bewegung Ermächtigungen für die Gesamtkoordination bzw. die Koordinierung der Urban Sports Area eingerichtet.
a. Vom zusätzlichen unabweisbaren bis 31.12.2023 befristeten Personalbedarf in Höhe von 1,0 VZK in EG 13 TVöD beim Amt für Stadtplanung und Wohnen (Gesamtkoordination) sowie von 0,5 VZK in EG 11 TVöD beim Amt für Sport und Bewegung (Koordination Urban Sports Area) wird Kenntnis genommen.
b. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechendes Personal ab 01.11.2021 befristet bis 31.12.2023 einzustellen.
4. Für die Maßnahmen beläuft sich der Sachmittelbedarf inkl. der unter Ziffer 2 aufgeführten beiden 0,5 Fachkraftstellen auf insgesamt 684.243 EUR. Der Mittelbedarf im Jahr 2021 in Höhe von 150.000 EUR wird wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit überplanmäßig gedeckt. Die Deckung erfolgt aus Restmitteln im Teilhaushalt 810 - Bürgermeisteramt. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel von insgesamt 534.243 EUR für die Jahre 2022 bis 2023 sind im Vorgriff auf den Doppelhaushalt 2022/2023 bereitzustellen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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