Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0579/5
GRDrs 876/2019
Stuttgart,
09/19/2019



Stellenplan 2020/2021
Hebung von 71,27 Beamtenstellen - geschäftskreisübergreifend




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
11.12.2019
19.12.2019



Beschlußantrag:

1. Zum Stellenplan 2020 werden bei den städtischen Ämtern 63,77 Beamtenstellen gehoben, davon im Teilstellenplan

- des Haupt- und Personalamtes 1,5 Stellen,

- des Rechnungsprüfungsamts 1,0 Stelle,

- der Bezirksämter 7,3 Stellen,

- des Jobcenters 9,5 Stellen,

- des Amts für öffentliche Ordnung 5,0 Stellen,

- des Standesamtes 8,0 Stellen,

- des Sozialamts 11,47 Stellen,

- des Jugendamts 19,0 Stellen,

- des Garten-, Friedhofs- und Forstamts 1,0 Stelle.


2. Zum Stellenplan 2021 werden bei den städtischen Ämtern 3,5 Beamtenstellen gehoben, davon im Teilstellenplan

- der Bezirksämter 0,5 Stelle,

- des Jugendamts 3,0 Stellen.


3. Zum Stellenplan 2020 werden beim Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart (BBS) 4,0 Beamtenstellen gehoben.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Von den städtischen Ämtern liegen für die Stellenpläne 2020 und 2021 Anträge auf Hebung von insgesamt 67,27 Beamtenstellen vor, bei denen die jeweils höhere Dienstpostenbewertung festgestellt ist und die Stelleninhaber/-innen spätestens im Jahr 2020 bzw. im Jahr 2021 auch die persönlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen werden. Die Verwaltung schlägt diese 67,27 Stellen vollständig zur Hebung vor. Die Hebung von 63,77 Stellen entfällt dabei auf den Stellenplan 2020 (detaillierte Aufstellung vgl. Anlage 1) und die Hebung von weiteren 3,5 Stellen entfällt auf den Stellenplan 2021 (detaillierte Aufstellung vgl. Anlage 2).

Die Beamtenstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan der Stadt Stuttgart enthalten. Über die Hebung ist deshalb ebenfalls im Rahmen der Stellenplanberatungen durch den Gemeinderat zu entscheiden. Beim Eigenbetrieb BBS wurde im Zuge einer Bewertungsüberprüfung im Jahr 2019 eine höhere Dienstpostenbewertung für 4,0 Beamtenstellen festgestellt, deren Stelleninhaber/-innen die persönlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen. Die Verwaltung schlägt diese 4,0 Stellen zur Hebung vor (detaillierte Aufstellung vgl. Anlage 3).

Eine Übersicht über die Hebung von Beamtenstellen der letzten sechs Jahre (Stellenpläne 2014 bis 2019) ist beigefügt (Anlage 4).


Finanzielle Auswirkungen

Bei den städtischen Ämtern entstehen für die Hebung der Beamtenstellen zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von ca. 551.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2020. Ab dem Haushaltsjahr 2021 entstehen weitere finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von ca. 42.000 Euro.

Beim Eigenbetrieb BBS entstehen ab dem Haushaltsjahr 2020 ca. 51.300 Euro zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten



Beteiligte Stellen

Referat WFB ist mit der Vorlage einverstanden.




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

4

<Anlagen>



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