Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 59/2018
Stuttgart,
02/12/2018



Datenzentrale Baden-Württemberg und
DZ Datenzentrale Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH
Verkauf der städtischen Anteile an den Zweckverband KDRS




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.02.2018
22.02.2018



Beschlußantrag:

1. Dem Verkauf der städtischen Stammkapitalanteile an der Datenzentrale Baden-Württemberg (Datenzentrale) an den Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) i.H.v. 996.500 EUR wird zugestimmt. 2. Dem Verkauf der städtischen Gesellschaftsanteile (13,89%) an der DZ Datenzentrale Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH (EVG) an den Zweckverband KDRS i.H.v. 83.201,10 EUR wird zugestimmt. 3. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird ermächtigt,
4. Die Einzahlung aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils an der EVG in Höhe von 83.201,10 EUR und aus dem Verkauf des Stammkapitalanteils an der Datenzentrale Baden-Württemberg in Höhe von 996.500 EUR wird im Teilfinanzhaushalt des Haupt- und Personalamtes, THH 100 - Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 685 - Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen / Sondervermögen vereinnahmt.






Begründung:


Aktueller Stand im Prozess der Neuordnung des Datenverarbeitungsverbundes

Bereits in den GRDrs 688/2016, 917/2017 und 983/2017 wurde darüber informiert, dass sich der Datenverarbeitungsverbund mit allen damit zusammenhängenden Unternehmen in einem Prozess der Umgestaltung und Neuordnung befindet.

Die Versorgung der Kommunen in Baden-Württemberg mit Leistungen der Informationstechnik erfolgt überwiegend durch die drei Zweckverbände für kommunale
Datenverarbeitung, und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften sowie durch die Datenzentrale Baden-Württemberg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Alle vier Einrichtungen bilden zusammen den sogenannten kommunalen Datenverarbeitungsverbund. 95% der Kommunen in Baden-Württemberg sind damit diesem Verbund angeschlossen, der insgesamt rund 1600 Mitarbeiter/innen beschäftigt.

Der Landesgesetzgeber hat nun mit dem Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammen-arbeitsgesetzes (Landtags-Drucksache 16/3181 vom 20.12.2017) die rechtlichen Schritte für die Neuordnung vorbereitet; der Landtag wird am 28.02.2018 abschließend beschließen. Es ist vorgesehen, dass die Zweckverbände KIVBF, KIRU und KDRS der Datenzentrale Baden-Württemberg beitreten und durch Änderung der Anstaltssatzung gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg die Trägerschaft an der neuen Anstalt des öffentlichen Rechts – ITEOS – übernehmen. Im Zuge dessen wird das jeweilige gesamte Vermögen der Zweckverbände auf die Datenzentrale im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übertragen. Diese „Neugründung“ soll zum 1. Juli 2018 erfolgen. Nach dem Beitritt sollen die Zweckverbände zu einem Gesamtzweckverband fusionieren; dieser übernimmt dann zusammen mit dem Land die Trägerschaft an ITEOS.

Die konkreten Beschlüsse für die Umgestaltung des Datenverarbeitungsverbundes werden dem Gemeinderat voraussichtlich im Mai 2018 zur Entscheidung vorgelegt.


Einbringung des Stammkapitals und Ausblick

Der Verwaltungsrat der Datenzentrale hat in seiner Sitzung am 28.11.1997 das Stammkapital der Anstalt Datenzentrale auf 4 Mio. DM festgesetzt, wovon 3 Mio. DM einbezahlt wurden. Die Mittel sollten durch die sieben Regionalen Rechenzentren und die LHS zu gleichen Teilen (jeweils 375.000 DM) aufgebracht werden. Die LHS hat demnach 1998 an der Datenzentrale Stammkapital i.H.v. 191.734,46 EUR (375.000 DM) eingebracht; dies entspricht einem Stammkapital-Anteil von 12,5%. Die anderen Stammeinlagen verteilen sich inzwischen zu 50% auf den Zweckverband KIV BF, 25% auf den Zweckverband KIRU und 12,5% auf den Zweckverband KDRS.

Außerdem hält die LHS einen Gesellschaftsanteil an EVG mit 13,89% (Buchwert 63.911,49 EUR). Beide Anteile müssen vor der Neuordnung zum 01.07.2018 an den Zweckverband KDRS verkauft werden, damit die vereinbarten Anteilsverhältnisse an der ITEOS erreicht werden.
Laut Satzung der ITEOS wird das Land Baden-Württemberg einen Stammkapitalanteil an der ITEOS i.H.v. 12% erhalten, die Zweckverbände KDRS und KIRU jeweils 22% und der Zweckverband KIVBF 44%. Im Gesamtzweckverband bedeutet dies ein Verhältnis von KDRS – KIRU - KIVBF von 1 : 1 : 2.


Kaufpreis

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EbnerStolz hat eine gutachterliche Stellungnahme über die Ermittlung der Unternehmenswerte aller am Umstrukturierungsprozess beteiligten Unternehmen vorgelegt.

Der aus der Unternehmensbewertung resultierende anteilige Wert für die LHS aus dem Verkauf der Stammkapitalanteile an der Datenzentrale beträgt 996.500 EUR, der anteilige Wert aus dem Verkauf der Geschäftsanteile an der EVG beträgt 83.201,10 EUR.

Die Gesellschafterversammlung der EVG muss der Übertragung der Geschäftsanteile laut Gesellschaftsvertrag noch zustimmen. Die EVG wird nach der Neuordnung des Datenverarbeitungsverbundes eine Tochtergesellschaft von ITEOS sein.

Der Beschluss über den Verkauf der Gesellschaftsanteile an der EVG wird gemäß §§ 106 und 108 GemO dem Regierungspräsidium vorgelegt.



Referat AKR hat die Vorlage mitgezeichnet.







Michael Föll
Erster Bürgermeister



Finanzielle Auswirkungen





Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

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