Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
372
30
VerhandlungDrucksache:
594/2023
GZ:
0601-00
Sitzungstermin: 05.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Vorbereitung und Durchführung der Europawahl, der Gemeinderatswahl und der Wahl der Regionalversammlung im Frühjahr 2024

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.06.2023, öffentlich, Nr. 289
Gemeinderat vom 22.06.2023, öffentlich, Nr. 134
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 23.06.2023, GRDrs 594/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte wird als Ersatz ihrer Auslagen der in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehene einheitliche Durchschnittssatz, je angefangene Stunde, gezahlt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 70 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 480 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen und bei 9 Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit zu erhöhen.

3. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Beschaffung von Stimmzetteln und der weiteren in Anlage 1 unter Ziff. 3 bei Sachkosten aufgeführten Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen) für die Europawahl, die Gemeinderatswahl und die Wahl der Regionalversammlung im Frühjahr 2024 übertragen, sofern diese nicht bereits in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen sollte.

4. Der voraussichtliche Aufwand von insgesamt bis zu 3,4 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2024 wird im Teilergebnishaushalt THH 120 Statistisches Amt finanziert. Die Mittel werden als Vorbelastung zum DHH 2024/2025 angemeldet.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

zum Seitenanfang