Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 803/2019
Stuttgart,
10/10/2019


Erlebnisraum Neckar – Stadt am Fluss

Planerische Vorbereitung von „Projekten ab 2022“




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
15.10.2019
16.10.2019

Bericht:


Politik und Bevölkerung drängen auf Realisierung von Freiraumprojekten entlang des Neckars. „Stadt am Fluss“ und „Landschaftspark Neckar in Stuttgart“ sind die Slogans, unter denen Maßnahmen zur Gestaltung und Inwertsetzung der Freiräume entlang des Neckars geplant und umgesetzt werden sollen. Zuletzt erschien im September 2017 die Broschüre „Erlebnisraum Neckar – Ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss“. Mit diesem Masterplan liegt ein Leitfaden für die Realisierung der Landschaftsparkprojekte entlang des Neckars in Stuttgart vor, der auch eine zeitliche Perspektive für die Realisierung der Teilprojekte aufzeigt. Bis zum Jahr 2035 sollen 15 Projekte realisiert sein, der Masterplan gibt Ausblick auf 10 weitere Projekte, die in einer späteren Realisierungsphase umgesetzt werden könnten. Gemeinderat und Bezirksbeiräte sowie die Stadtgesellschaft verlangen eine möglichst zeitnahe, für Teilprojekte eine schnellere Realisierung als im Masterplan dargestellt.

Die Verwaltung und die beauftragten Landschaftsarchitekten, Gutachter und Ingenieure arbeiten intensiv an der Realisierung der Projekte Neckarufer Lindenschulviertel, Hechtkopf am Sicherheitshafen in Bad Cannstatt, Naturoase Auwiesen (IKoNE), Uferpark Austraße, Teilprojekt Neckarterrassen und Uferpark Austraße, Teilprojekt Tapachlink (siehe GRDrs 298/2019). Mit dem Ergebnis zum Wettbwerb „Neckarknie“ liegt nun auch eine Grundsatzentscheidung zum größten und bedeutsamsten Teilprojekt des Master-planes an zentraler Stelle der Stuttgarter Flusslandschaft vor. Das Plankonzept muss aufgrund Größe, planerischer Komplexität und Umfang der Genehmigungsverfahren in drei Teilprojekte unterteilt werden, für die jeweils eigenständige Planungs- und Genehmigungsverfahren durchzuführen sind.

Der Masterplan Erlebnisraum Neckar definiert eine zweite Tranche von 9 Projekten, die ab 2022 in die Realisierung gehen sollen (siehe Broschüre „Erlebnisraum Neckar – ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss“, Seite 28 ff / https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/636143/128426.pdf). Um diese Projekte in einem Zeitraum ab 2022 nach und nach realisieren zu können, sind aufgrund der sehr langen Planungs- und Genehmigungsabläufe in dem kommenden Doppelhaushalt weitere Planungsmittel einzustellen. In Anlage 1 sind die für die planerische Vorbereitung von fünf der im Masterplan aufgeführten neun „Projekte ab 2022“ erforderlichen Mittel aufgeführt.

Es handelt sich um die Projekte Hinzu kommen die Planungskosten für die „Binnenflächen Einfahrbahn“, ein ursprünglich erst für den Zeitraum nach 2035 für die Planung und Realisierung vorgesehenes Projekt. Dieses Projekt muss vorgezogen werden, da es die Voraussetzung für die Verlagerung des Campingplatzes am Wasenufer ist. Ohne die Verlagerung von Teilen des Campingplatzes kann die Wasenquerung nicht realisiert werden.

Die aufgeführten Kosten enthalten die voraussichtlichen Planungs- und Gutachtenkosten, die erforderlich sind, die Projekte bis zur Genehmigung vorzubereiten (Leistungsphasen 1-4 HOAI, Freianlagenplanung, Verkehrsplanung, Ingenieurbau, Tragwerk, Hydraulik, Planung technische Ausstattung an der Bundeswasserstraße). Es handelt sich um überschlägige Angaben auf heutigem Kenntnisstand und Kostenniveau.

Im Einzelnen stehen folgende planerische Aufgaben an:

Rosensteinufer – Uferstreifen:

Besondere Dringlichkeit hat die Planung des Rosensteinufers, da unmittelbar nach Beendigung der Baustellen für den Rosensteintunnel und die neue Eisenbahnbrücke über den Neckar die frei werdenden Flächen neu gestaltet werden sollen. Für die im Eigentum der Landeshauptstadt liegenden Freiflächen liegen Planungen vor, nicht jedoch für den Uferstreifen, der im Besitz des Bundes ist (Liegenschaft der Bundeswasserstraße). Auf Grundlage eines Baugrundgutachtens sind die technischen Lösungsmöglichkeiten für die Ufergestaltung und die Ausführung für die Schiffsanlegestellen unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der technischen Anforderungen des Schiffsverkehrs auf der Bundeswasserstraße einschließlich der geplanten Schleusenverlängerung auszuloten. Im Vorgriff auf die Planung der „Masterplanprojekte ab 2022“ ist die Verwaltung hier bereits tätig geworden und hat die Baugrunduntersuchungen beauftragt und führt ein VgV-Verfahren zur Auswahl geeigneter Planungsbüros für die weiteren Planungen durch.

Grünes Band am alten Neckarlauf:

Die Flächen des Grünen Bandes am alten Neckarlauf werden heute von den Gleisbauarbeiten für das Bahnprojekt S 21 geprägt (Zuführung Obertürkheim), der Schillerweg ist derzeit nur in Abschnitten begehbar. Mit Beendigung der Gleisbauarbeiten werden Teile der Flächen spätestens nach Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens frei. Hier sollten planerische Konzepte vorliegen und mit Politik und Bürgerschaft abgestimmt sein, damit nach Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen die Neugestaltung des Grünzuges realisiert werden kann.

Mühlgrün – Kurparkufer

Die Flächen von Mühlgrün und Kurparkufer waren vom Geltungsbereich der Flächen für den Ideenwettbewerb Neckarknie ausgenommen. Für diese Flächen sollte ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden, sobald die weiteren Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit dem Ideenwettbewerb Neckarknie geklärt sind. Mit dem Ergebnis des Ideenwettbewerbs und der überwältigenden Zustimmung zu den vorliegenden Planungsideen konnten die Rahmenbedingungen geklärt werden, so dass nunmehr ein Realisierungswettbewerb durchgeführt und darauf aufbauend die Planungen bis zur Genehmigungsplanung vorbereitet werden können. Die Planung am Mühlgrün ist von besonderer Dringlichkeit, da hier in Zusammenhang mit einer möglichen städtebaulichen Entwicklung ggfs. ein IBA-Projekt entstehen könnte.

Neckarknie – Teilbereich Schönestraße / Seilerwasen

Mit dem Ergebnis des Ideenwettbewerbs Neckarknie liegen die Grundzüge für die weitere freiräumliche Entwicklung dieses zentralen Bereiches der Stuttgarter Flusslandschaft vor. Im Zuge der Beratungen über das Wettbewerbsergebnis wurde die Verwaltung gedrängt, die Planungen so schnell wie möglich umzusetzen. Aufgrund Komplexität und der äußeren Rahmenbedingungen werden die Wettbewerbsergebnisse für das Neckarknie abschnittsweise realisiert. Es ist vorgesehen, drei Abschnitte zu bilden:

Abschnitt 1 – Schönestraße, Seilerwasen und rechtsseitiges Neckarufer von der König Karls Brücke bis zur Rosensteinbrücke

Abschnitt 2 – rechtsseitiges Neckarufer zwischen Rosensteinbrücke und Wilhelmsbrücke mit den Kreuzungsbereichen Hochbunker / Rosensteinbrücke / Badstraße und Wilhelmsbrücke / Überkinger Straße / Marktstraße

Abschnitt 3 – Neckartalstraße, Rillingmauer und linksseitiges Neckarufer von der Rosensteinbrücke bis zum Mühlsteg

Je Abschnitt ist mit einem Planungszeitraum von mindestens zwei Jahren zu rechnen, weiterhin mit einem Zeitbedarf für die Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen mit Sondergutachten von mindestens einem weiteren Jahr. Darin eingeschlossen sind die erforderlichen Zeiträume für zusätzliche Untersuchungen vor Ort und die Erstellung von Sondergutachten insbesondere zu Baugrund und Mineralwasserschutz. Das Genehmigungsverfahren benötigt ca. ein Jahr, für Ausführungsplanung und Vergabe werden ein bis zwei Jahre benötigt. Bei einer Bauzeit von ein bis drei Jahren bedeutet dies einen Realisierungszeitraum von sechs bis neun Jahren für jedes Teilprojekt.

In diesem Zusammenhang ist auch die vorgezogene Beauftragung und Bearbeitung der Machbarkeitsstudie zur Querung des Neckars im Bereich Neckarknie zu sehen, um unter Berücksichtigung technischer, verkehrlicher, gestalterischer und wirtschaftlicher Aspekte geeignete Lösungen zu entwickeln. Berücksichtigung dabei findet insbesondere auch die mögliche Umnutzung der alten Eisenbahnbrücke für den Fuß- und Radverkehr.

Neue Mitte Mühlhausen

Anlässlich der Ortserweiterung Schafhaus wird ein Strukturplan für wie weitere Entwicklung von Mühlhausen erstellt und im Rahmen einer breit angelegten Bürgerbeteiligung entwickelt. Unter dem Begriff „Neue Mitte Mühlhausen“ sollen die Mönchfeldstraße und Teile der angrenzenden Ortslage umgestaltet werden. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die Gestaltung der Neckarufer und die Offenlegung des Feuerbachs, deren Machbarkeit noch vertieft technisch geprüft werden muss und in engem Zusammenhang mit weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberlauf des Feuerbaches steht. Um die Machbarkeit der technisch aufwändigen Vorhaben am Feuerbach und entlang der Neckarufer abzuprüfen, sind entsprechende Planungen und Gutachten zu fertigen.

Binnenflächen Einfahrbahn - Wasenpark

Im langen Planungsprozess zu Wasenufer und Wasenquerung (siehe GRDrs 298/2019) hat sich herausgestellt, dass eine Realisierung dieser beiden Projekte nur möglich ist, wenn Teile des Campingplatzes verlagert werden können. In enger Abstimmung mit der Veranstaltungsgesellschaft in.stuttgart und den weiteren grundstücksverwaltenden Ämtern wurde eine Machbarkeitsstudie zur Neuordnung der Binnenflächen erstellt. Diese Machbarkeitsstudie zeigt auf, wie Teile des Campingplatzes auf die Binnenflächen unter Beibehalt der heute dort stattfindenden Nutzungen verlagert werden könnten und das gesamte Areal auch als Grünflächen für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht und gestalterisch wie funktional aufgewertet werden könnte. Für die erforderliche Verlagerung von Teilen des Campingplatzes sind konkrete Planungen für das gesamte Areal erforderlich. Diese müssen vor Realisierung der Projekte Wasenquerung und Wasenufer fertiggestellt, abgestimmt und realisierungsfähig sein. Aus diesem Grund wird das Projekt Binnenflächen Einfahrbahn – Wasenpark aus den „Projektideen ab 2035“ vorgezogen und in Zusammenhang mit den „Projekten ab 2022“ beplant.

Aktionen / Interventionen:

Mit Aktionen und Interventionen soll vor Ort verstärkt auf den Masterplan und die Neckarprojekte aufmerksam gemacht werden. Als erste Maßnahme ist die Aufstellung von Informationstafeln an den Projektstandorten geplant, für die bereits konkrete Planungen erstellt werden konnten.

Im weiteren Planungsablauf sind in Abhängigkeit der bereit gestellten personellen und finanziellen Ressourcen, der Beauftragung von Landschaftsarchitekten, Ingenieuren und Gutachtern sowie der planerischen Komplexität und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen Prioritäten- und Zeitpläne für die Realisierung der aufgeführten sechs Projekte sowie im Weiteren dann auch für die Planung, Genehmigung und Realisierung der weiteren vier im Masterplan aufgeführten „Projekte ab 2022“ zu erstellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass fast alle Projekte von anderen Planungen betroffen oder von diesen abhängig sind. Insbesondere verkehrliche Fragestellungen und städtebauliche Entwicklungen im Umfeld der Projekte beeinflussen den weiteren Planungsfortschritt. Von besonderer Bedeutung dabei ist die Führung zukünftiger Radschnellwege im Neckartal, die zukünftige Querung des Neckars für den Radverkehr im Bereich Neckarknie, der Ausbau der Neckarschleusen sowie die Funktion und Leistungsfähigkeit der Neckartalstraße für den motorisierten Individualverkehr.

Bislang stehen für die in Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der Masterplanprojekte anstehenden Arbeiten eine Planerstelle beim Amt für Stadtplanung und Wohnen und eine Ingenieurstelle beim Tiefbauamt zur Verfügung (Stellenneuschaffungen im Jahr 2016 auf Grundlage GRDrs 818/2015). Der mit den Genehmigungsverfahren verbundene Arbeitsaufwand beim Amt für Umweltschutz als untere Verwaltungsbehörde wurde bislang von vorhandenen personellen Kapazitäten erbracht. Mit den vorhandenen personellen Kapazitäten können derzeit nur die bereits begonnenen Projekte weiter beplant, zur Genehmigung gebracht und umgesetzt werden (Sachstand hierzu siehe GRDrs 298/2019). Sie reichen nicht aus, um weitere Projekte in Zusammenhang mit dem Masterplan „Erlebnisraum Neckar – Stadt am Fluss“ zu planen, genehmigen und zu realisieren. Der Personalbedarf, der für die Planung, Genehmigung und Realisierung der im Masterplan aufgeführten „Projekte ab 2022“ erforderlich wird, wurde von den Ämtern zum Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet.

Mit der Fertigstellung der einzelnen Neckarprojekte ist eine Mehrung städtischer Freiflächen verbunden, deren Anlagen fortlaufend gewartet und unterhalten werden müssen. In den Folgejahren ist zu überprüfen, inwieweit der zusätzliche Unterhaltungsaufwand zu zusätzlichem personellem Aufwand bei den unterhaltenden Ämtern 66 und 67 führen wird.

Finanzielle Auswirkungen:

Bislang sind über die Grüne Liste Planungsmittel in Höhe von rund 1,88 Mio. EUR für weitere Masterplanprojekte im Entwurf zum Doppelhaushalt enthalten.

Für die Maßnahme Rosensteinufer sind bereits Mittel zur Umsetzung ab 2021 in Höhe von 10,34 Mio. EUR im Entwurf zum Doppelhaushalt und der Finanzplanung enthalten.

Hierfür wurden im Verwaltungsvorschlag zum Stellenplan weiterhin ein Stellenanteil von 0,5 für Planungen (Amt 61) und von 0,5 für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Ausführungsarbeiten (Amt 66) vorgeschlagen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können im Rahmen der Haushaltberatungen erfolgen.


Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine
Keine




Peter Pätzold
Bürgermeister





Übersicht Planungs- und Umsetzungsmittel für die "Projekte ab 2022"




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2019-10-09_GRDrs803_Anlage_1.pdf