Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1125/2015
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Baurechtsamt - Umsetzung der Var. C "Baurechtsamt als Bauberatungsamt"

Beantwortung / Stellungnahme

Die Entwicklung des Baurechtsamts bis 2015

Der Gemeinderat hatte mit GRDrs. 923/2013 die Umsetzung der Variante B „Baurechtsamt mit Zusatzangeboten“ aus dem Konzept „Das Baurechtsamt im Jahr 2014“ beschlossen. Damit verbunden waren die Schaffung von 9,87 Stellen und die Bereitstellung zusätzlicher Sachmittel von 2.985.000 €.

Gemäß der Gegenüberstellung der verschiedenen Varianten in o. g. GRDrs. benötigt die Umsetzung der Variante C („Baurechtsamt als Bauberatungsamt“) gegenüber der Variante B („Baurechtsamt mit Zusatzangeboten“) zusätzliche Stellen und Sachmittel, bietet dafür aber weitere Serviceangebote.

Mit Antrag 392/2015 hat die CDU-Fraktion im Gemeinderat beantragt, nach der Umsetzung der Variante B jetzt in einem weiteren Entwicklungsschritt das Baurechtsamt in Richtung der Variante C „Bauberatungsamt“ zu entwickeln. Ausdrücklich ausgenommen soll dabei die Einrichtung eines in dieser Variante ebenfalls enthaltenen Sachgebiets „Außenbereich“ sein, dessen Aufgabe die Verfolgung ungenehmigter Baumaßnahmen im Außenbereich wäre. Dieser Baustein der Variante C wird deshalb auch in der Folge nicht näher betrachtet.

Zur 2. Lesung soll die Verwaltung ein Konzept vorlegen, wie und mit welchem Aufwand dieser weitere Entwicklungsschritt vollzogen werden kann.


Beschreibung der Variante C „Baurechtsamt als Bauberatungsamt“ in der Organisationsuntersuchung

Im Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung ist diese Variante wie folgt beschrieben:
„Diese Variante beschreibt eine gesetzeskonforme Antragsbearbeitung mit einer durchschnittlichen Verfahrenslaufzeit von unter 60 Tagen bei gleichzeitiger umfassender Bauberatung. Das Ziel der Antragsbearbeitung ist dabei weniger eine straffe Verfahrensabwicklung, sondern Bauanträge zur Genehmigungsfähigkeit zu bringen. Die Sachbearbeiter agieren als „Lotsen“, die bei Problemen, z. B. mit Stellungnahmen anderer Ämter, mithelfen Lösungen zu finden. Diese gegensätzlichen Ziele – Verfahrensverkürzung und gleichzeitig intensivere Beratung und Betreuung – sind nur mit einer deutlichen Personalaufstockung realisierbar.“

Die vier Kernelemente des erweiterten Service wären dabei
· In der allgemeinen Kundenberatung: Erweiterung der Öffnungs- und Sprechzeiten sowie der telefonischen Erreichbarkeit
· Im Vorfeld für konkrete Einzelvorhaben: vertiefte baurechtliche Beratungen über die allgemeine Beratungspflicht der Baurechtsbehörde hinaus
· In der Antragsbearbeitung anhängiger Bauanträge: Einrichtung einer Antrags- und Ämterkonferenz für schnellere Entscheidungen auch bei gegenläufigen Fachamtsstellungnahmen
· Erweiterte Kapazitäten der Bauüberwachung für Beratungen im Rahmen der Realisierung genehmigter Vorhaben

Der zusätzliche Personalbedarf für Variante C wurde mit ca. 10 Stellen abgeschätzt, was zu zusätzlichen reinen Personalkosten von ca. 850.000 € führen würde. Dazu kommen erhöhte EDV- und Sachkosten von ca. 108.000 €.

Eine detaillierte Ausarbeitung der Variante C mit allen Auswirkungen auf die derzeitige Aufbau- und Ablauforganisation und einer detaillierten Berechnung der Kosten auf Grundlage einer konkreten Personalbedarfsberechnung und Stellenbewertung erfolgte nicht, da bereits früh in der Projektlenkung diese Variante wegen der zu erwartenden hohen Zusatzkosten verworfen wurde.


Zwingende Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Baurechtsamtes zum Bauberatungsamt

Die Entwicklung zum Bauberatungsamt wird größere Veränderungen der Aufbau- und Ablauforganisation des Baurechtsamts selbst und in der Zusammenarbeit des Amtes mit den wesentlichen am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Ämtern (hier vor allem 32, 36, 37 und 61) zur Folge haben:
- Wenn die Vorberatung für konkrete Einzelvorhaben entsprechend tiefgehend und verbindlich sein soll, wird sie, vergleichbar der Betreuung besonders wichtiger Investitionsvorhaben, durch dafür besonders qualifiziertes, nicht mit normaler Antragsbearbeitung belastetes und mit entsprechender Entscheidungskompetenz ausgestattetes Personal erfolgen müssen.
- Zudem müssen in diese verbindliche Vorberatung die Fachämter eingebunden werden, die durch zwingendes Recht geschützte Belange vertreten, an denen ein Bauvorhaben auch bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften scheitern könnte.
- Und schließlich muss das Ergebnis dieser vertieften Vorberatung in einer Form dokumentiert werden, die einerseits zu keiner Verletzung gesetzlicher nachbarlicher Beteiligungs- und Abwehrrechte führt, andererseits aber dem Investor die erforderliche Sicherheit gibt.

Die Ausarbeitung entsprechender Strukturen und Abläufe bedarf, auch wegen der notwendigen referatsübergreifenden Eingriffe in die eingeführten Arbeitsabläufe, einer sorgfältigen Untersuchung. Eine solche Untersuchung mit entsprechend neu gestalteter Aufbau- und Ablauforganisation könnte im Verlauf des Jahres 2016 von Haupt- und Personalamt und Baurechtsamt unter Beteiligung der Referate AK, StU, RSO und WFB erarbeitet werden.

Entsprechend der zu treffenden Organisationsentscheidungen wird der Raumbedarf zu berechnen sein. Unsicherheit besteht hier weniger in Bezug auf die erforderlichen Gesamtflächen als hinsichtlich ihrer räumlichen Zuordnung und ihres Zuschnitts. Für die Unterbringung von 10 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechender Qualifikation für derartige tiefgehende Beratungsaufgaben und den Anforderungen an Räumlichkeiten für die neu einzuführenden Ämterkonferenzen werden ca. 270 bis 280 m² Flächen, darunter 3 mittlere Besprechungsräume mit entsprechender Technikausstattung, erforderlich sein. Diese Flächen stehen im Gebäude Eberhardstraße 33 derzeit nicht zur Verfügung. Durch freiwerdende Flächen im Gebäude Eberhardstraße 35 und nach entsprechenden Verschiebungen im Schwabenzentrum könnten sie frühestens 2018 bereit gestellt werden. In 2016 wäre dann durch das Baurechtsamt, Haupt- und Personalamt und das Amt für Liegenschaften und Wohnen unter Beteiligung des Sozialamts und des Amts für öffentliche Ordnung ein entsprechendes Raum- und Umzugskonzept zu erarbeiten.


Vorschlag für das weitere Vorgehen

Die hohen zusätzlichen Kosten für die Entwicklung zum Bauberatungsamt und der hohe Anspruch an das im Ergebnis angestrebte Serviceniveau erfordern und rechtfertigen vertiefte Untersuchungen und sorgfältiges konzeptionelles Arbeiten. Ein sinnvolles Vorgehen könnte daher wir folgt aussehen:

- Der Gemeinderat erteilt der Verwaltung den Auftrag zur detaillierten Ausarbeitung eines Konzepts für die Weiterentwicklung des Baurechtsamts zum Bauberatungsamt in Anlehnung an die Variante C aus der Organisationsuntersuchung von 2013 einschließlich eines Konzepts für die räumliche Umsetzung.
- Er nimmt die Größenordnung des voraussichtlichen Stellenmehrbedarfs (10 Stellen) und Raumbedarfs (ca. 270 – 280 m²) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gebührenstruktur darzustellen.
- Organisations- und Raumkonzept sowie die daraus resultierende neue Gebührenstruktur sind im Herbst 2016 vorzulegen.
- Der Stellenmehrbedarf für Variante C ist hinsichtlich Zahl und Wertigkeit in diesem Konzept exakt darzustellen, damit diese Stellen im Stellenplan 2017 ausgewiesen und ab Januar 2017 besetzt werden können.






Vorliegende Anträge/Anfragen

392/2015 der CDU-Gemeinderatsfraktion




Peter Pätzold
Bürgermeister




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