Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
461
5
VerhandlungDrucksache:
688/2016
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 09.11.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart
Jahresabschluss 2015

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 25.10.2016, GRDrs 688/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) wird beauftragt, in der Verbandversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) am 14.11.2016 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1.Der Jahresabschluss 2015 wird wie folgt festgestellt:
Euro
Bilanzsumme
19.302.891,40
davon Aktivseite
- Anlagevermögen
9.220.992,71
- Umlaufvermögen
9.672.667,34
- Rechnungsabgrenzungsposten
409.231,35
davon Passivseite
- Eigenkapital
9.446.683,38
- Rückstellungen
3.784.443,75
- Verbindlichkeiten
3.526.686,46
- Rechnungsabgrenzungsposten
2.545.077,81
Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresergebnis
48.433,93
- Summe der Erträge
32.268.010,96
- Summe der Aufwendungen
32.219.577,03

2. Die Aufwandsumlage 2015 je Einwohner wird mit 0,74 EUR
3. Der Jahresüberschuss von 48.433,93 EUR wird der Rücklage für künftige Verfahrensentwicklungen zugeführt.

4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

5. Zur Kenntnis zu nehmen, dass die Leiterin des Fachbereichs Prüfung und Revision beim Landratsamt Ludwigsburg die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vorgenommen hat und dass gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und die Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 16 Abs. 3 EigBG keine Bedenken bestehen



Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.



StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) begrüßt den landesweiten Zusammenschluss zu einem Zweckverband und geht davon aus, dass dadurch Kosten eingespart werden können. Er hofft auf die Möglichkeit damit Open-source-Software landesweit zu fördern, sofern irgendwelche Kommunen dies in den Verband einbringen.

EBM Föll weist darauf hin, dies obliege der Einzelentscheidung der Kommune und sei auch abhängig von der Frage, ist dies für den Zusammenschluss der Kommunen eine sinnvolle Anwendung, die in die Gesamtsystematik passt. Die Frage der Weiterentwicklung der kommunalen Datenverarbeitungsverbände bzw. Rechenzentren sei eine strukturell sehr weitreichende Fragestellung. Daher diskutiere man an diesem Thema bereits seit vielen Jahren. Es zeichne sich nun eine Lösung ab, die unter tatkräftigem Engagement von BM Wölfle und Herrn Schaible in den Gremien des KDRS bzw. der Datenzentrale Baden-Württemberg angegangen werde. Die Zielsetzung sei, dass durch diesen Zusammenschluss sowohl die Leistungsfähigkeit erhöht wird als auch die Kosten reduziert werden können.


Er stellt anschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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