Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
318
1a
VerhandlungDrucksache:
513/2020
GZ:
OB 9011-05
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020 und Bewirtschaftungsvorgaben zum Doppelhaushaltsplan

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.07.2020, öffentlich, Nr. 271
Ergebnis: Einbringung

Gemeinderat vom 23.07.2020, öffentlich, Nr. 198
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters und des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 15.07.2020, GRDrs 513/2020, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit Nachtragshaushaltsplan wird gemäß Anlagen 1 und 2 zugestimmt.

2. Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2020 mit Nachtrag

a) Dem Vorschlag der Verwaltung, die für das Jahr 2020 verfügte Haushaltsbremse aufzuheben und somit der vollständigen Freigabe der Aufwandsansätze 2020 (Anlage 3 Ausführungsbestimmungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021) wird zugestimmt.

b) Die im Zusammenhang mit der GRDrs 250/2020 "Hilfen zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit COVID-19" beschlossenen Flexibilisierung im Haushaltsvollzug innerhalb der Teilhaushalte wird aufgehoben.
3. Haushaltsplan 2021

a) Zur Vorbereitung eines notwendigen Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2021 wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Ertragskraft der Ergebnishaushalte und Vorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung künftiger Haushalte zu erarbeiten.

b) Um den dafür erforderlichen Handlungsspielraum für Verwaltung und Gemeinderat zu sichern, dürfen Planansätze des Haushaltsjahres 2021 im Ergebnishaushalt grundsätzlich nur bei gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen verfügt werden (Anlage 3 Ausführungsbestimmungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021).


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die den Ausschussmitgliedern vorab übersandte Querliste ist dem Protokoll beigefügt. Die in dieser Liste aufgeführten Anträge und Drucksachen stehen elektronisch zur Verfügung.


Einleitung
Einführend betont der Oberbürgermeister, mit dem Jahresüberschuss 2019 und den Hilfsmitteln des Bundes und des Landes sei es gelungen, einen Nachtragshaushalt 2020 ohne Kürzungen vorzulegen. Stimmen aus dem Rat hätten sich dafür ausgesprochen, bereits 2020 Einsparungen durchzuführen. BM Fuhrmann/die Finanzverwaltung und er hätten sich nach ausführlichen Gesprächen allerdings dafür entschieden, diesen Weg 2020 nicht zu gehen. Vielmehr werde mit den Impulsen eines nicht gekürzten Etats versucht, nicht zu tief in die Krise zu geraten. Andererseits werde mit dem Beschlussantrag der GRDrs 513/2020 dargestellt, dass sich die Verhältnisse 2021 sehr wahrscheinlich verschlechterten. Ein Szenario sei, dass die Pandemiekrise in Deutschland weiterhin einigermaßen unter Kontrolle bleibe. Das zweite Szenario beinhalte eine zweite Infektionswelle und partielle Lockdowns. In diesem Fall würde sich die Krise im Jahr 2021 verstärken. Außer Frage stehe jedoch, dass das Jahr 2021 nicht einfach werde. So fehle ein positiver Jahresabschluss analog des Jahres 2019, und zum anderen sei zumindest fraglich, ob der Bund und das Land nochmals solche Unterstützungspakete wie im Frühjahr 2020 schnüren könnten. Daher werde seitens der Verwaltung für das Jahr 2021 eine Art Haushaltssperre vorgeschlagen.

Von BM Fuhrmann wird an seinen ausführlichen Sachvortrag bei der Einbringung der Vorlagen erinnert (siehe Rubrik Vorgang). Insbesondere merkt er an, nachdem sich eine starke Reduzierung der Gewerbesteuererträge abgezeichnet habe, sei seitens der Finanzverwaltung das Instrument der Haushaltsbremse vorgeschlagen worden, um auf den Nachtragsetat 2020 sowie auf die hauswirtschaftliche Sperre für 2021 vorbereitet zu sein. Zum damaligen Zeitpunkt seien die Höhe des Jahresüberschusses 2019 sowie die Höhe der Bundes- und Landeshilfsmittel noch nicht bekannt gewesen.

In den Nachtrag 2020 seien noch die Beschlüsse des Gemeinderates aufgenommen worden (z. B. 5 Mio. € für Sport und Kultur, Verzicht auf Kita-Elternbeiträge, Stärkung Gesundheitsamt, Maßnahmen im Zusammenhang mit Schulschließungen). Zudem hätten Mindererträge berücksichtigt werden müssen. Allein das Minus bei der Gewerbesteuer in Höhe von brutto 350 Mio. € (unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage minus 320,8 Mio. €) zeige die Dimension der erwarteten Entwicklung. Natürlich seien auch einige Verbesserungen, wie die Corona-Soforthilfe des Landes, eingeflossen. Diese insgesamt 14,8 Mio. € reichten aber für die Unterstützung von Familien nicht aus. In diesem Bereich gebe es bereits jetzt Ausgaben in Höhe von 23,9 Mio. €. Aufgrund der Mai-Steuerschätzung könne ein Plus im Bereich der Umsatzsteuer in Höhe von 11,7 Mio. € verzeichnet werden. Zudem gebe es noch das Bundesprogramm. Hier habe man 150 Mio. € für Gewerbesteuerausfälle angesetzt, wobei ein endgültiger Verteilungsschlüssel noch nicht vorliege. Ebenfalls positiv seien 40 Mio. € für Unterkunftskosten. Im Saldo ergebe sich ein zusätzlicher Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 238,4 Mio. €. Dem gegenüber stehe eine freie Liquidität in Höhe von 238,5 Mio. € (siehe Aussprache zum heutigen Tagesordnungspunkt 1 "Aufstellung Jahresabschluss 2019", heutige NNr. 317). In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.07.2020 habe er auf eine Verbesserung von 3,7 Mio. € hingewiesen, so dass Stand heute von einer freien Liquidität in Höhe von 3,8 Mio. € ausgegangen werden könne (Verteilmasse).

Aussprache
Im Verlauf der sich ergebenden Aussprache werden die in der Querliste aufgeführten Anträge von den Antragstellern eingehend erläutert.

StR Kotz (CDU) hätte es für besser angesehen, wenn die Verwaltung und der Gemeinderat gemeinsam eine Gesamtschau für die Jahre 2020 und 2021 vorgenommen hätten, und wenn für die Nachtragsberatungen ein Zeitplan vorgelegt worden wäre. In der Realität könnten diese beiden Jahre nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Bedauerlicherweise habe es seitens der Verwaltung und einer Ratsmehrheit keine Bereitschaft gegeben, die Ende 2019 gefassten Beschlüsse angesichts der jetzt vorliegenden Kenntnisse kritisch zu hinterfragen. Da gestern die Nachtragshaushaltssatzung elektronisch nochmals versandt worden sei, gehe er davon aus, dass diese Veränderungen gegenüber der Papierform beinhalte. Dieses hätte zumindest heute als Tischvorlage ausliegen müssen. Laut BM Fuhrmann ist in dieser gestern übersandten Fassung der Nachtragshaushaltssatzung die von ihm dargestellte Verbesserung in Höhe von 3,7 Mio. € eingearbeitet.

Für StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) ist eine Art Doppelstrategie zu verfolgen, die ein Gegensteuern in der Krise ermöglicht und gleichzeitig erlaubt, die Lösung der ohnehin vorhandenen Probleme gemeinsam anzugehen. Durch die Pandemie sehe sich seine Fraktionsgemeinschaft darin bestätigt, dass mehr Kommune, insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge, benötigt werde. Um die vorhandenen Gelder aber überhaupt für die Stadtgesellschaft wirksam einsetzen zu können, müssten die dafür notwendigen Stellen geschaffen werden. Eine Haushaltssperre 2021 wäre kontraproduktiv. Ziel müsse sein, den Haushalt 2021 ohne Änderungen umzusetzen. Wichtig sei jetzt, in keine Spardiskussion für das Jahr 2021 einzusteigen. Zumindest gehörten bestimmte Bereiche, wie Soziales, Jugend und Kultur, von einer Haushaltssperre ausgenommen.

Von StR Körner (SPD) wird von StR Rockenbauch eine Aussage dazu vermisst, wie in nächster Zeit auftretende Finanzlücken geschlossen werden sollen. Ein- und Ausgaben städtischer Haushalte müssten ausgeglichen sein. Er spricht sich dafür aus, die Referate SI und JB von der Haushaltssperre auszunehmen. Angesichts der Haushaltslage sollte die Stadt nicht bei den Schwächsten, bei Kindern und bei Jugendlichen sparen. Darüber hinaus müsse über den einen oder anderen Haushaltsansatz des Jahres 2021 gesprochen werden.

Prinzipiell zustimmend zur Vorlage äußert sich StR Dr. Oechsner (FDP). Er spricht von einer schwierigen Vorgehensweise und räumt ein, dass es eventuell möglich gewesen wäre, angesichts der Pandemiekrise aus den Haushaltsplänen 2020 und 2021 gewisse Dinge, die wünschenswert aber nicht zwingend notwendig seien, wieder herauszunehmen, und dann Nachtragshaushaltspläne für 2020 und 2021 aufzustellen. Dass laut Zeitplan erst Anfang 2021 Entscheidungen für 2021 getroffen werden sollen, sei zu spät. Bereits nach der morgen beginnenden Sommerpause, und dem stimmt StR Walter (PULS) zu, müssten Gespräche darüber geführt werden, was eingespart werden könne, und was zwingend notwendig sei.

Die Aussage von StR Rockenbauch, eine Kommune müsse sich nicht an wirtschaftlichen Grundsätzen eines Unternehmens ausrichten, greift StR Dr. Oechsner und StRin von Stein (FW) auf. Sie weisen darauf hin, dass die Folgekosten zu hoher Kreditaufnahmen die Haushaltsspielräume der Stadt einengen. Beide lehnen die von der SPD-Gemeinderatsfraktion beantragten Stuttgart-Schecks ab. Für StRin von Stein sind einerseits Überlegungen über Einsparmöglichkeiten aufgrund der corona-bedingten Einnahmeverluste unabdingbar, andererseits gehörten wichtige Angebote z. B. für Jugendliche und alte Menschen weitergeführt bzw., wenn notwendig, sogar ausgebaut. Nachtragshaushaltsberatungen bedürften mehr Transparenz. Eventuell wäre für solche Beratungen nach der nächsten Steuerschätzung im September ein besserer Zeitpunkt.

Stuttgart-Schecks kann sich StR Ebel (AfD) vorstellen. Die beantragte Höhergruppierung für das Pflegepersonal des städtischen Klinikums (KS) sei zwar nachvollziehbar, es ergebe sich jedoch die Frage, ob damit nicht eine betriebliche Übung mit Rechtscharakter geschaffen werde, und es für die nächsten Tarifverhandlungen eine höhere Basis entstehe.

Durch StR Walter wird betont, die Verwaltung und der Gemeinderat seien bei der Mittelbewirtschaftung nicht frei. Die GemO gebe die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vor.

Indem er sich an StR Körner wendet, trägt BM Fuhrmann zu dem für die städtischen Beteiligungen vorgesehenen 50 Mio. € umfassenden Puffer vor, alleine das KS schätze aktuell sein Jahresdefizit auf 45 Mio. €. Da der Haushaltsansatz 12 Mio. € vorsehe, ergebe sich ein übermäßiges Defizit in Höhe von 33 Mio. €; im erwähnten Puffer seien 20 Mio. € für das KS eingeplant. Natürlich handle es sich um Schätzungen und es sei auch noch nicht belastbar, in welchem Umfang das KS Bundes- und Landesmittel erhalte. Zur Landesmesse (LMS) fährt er fort, dieser Betrieb stehe vor unglaublichen Herausforderungen. Viele Messen würden bereits von ihren Gesellschaftern unterstützt. Bei der LMS stehe, da Geschäftspartner Forderungen an die Messe richteten, ein Krisengespräch an. Auf ihr Eigenkapital könne die Messe nicht zurückgreifen, da dieses zum größten Teil gebunden sei. Als Mitglied des Aufsichtsrates versichert der Bürgermeister, es würden dort alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, aber der Hilferuf an die Gesellschafter Land und LHS sei begründet.

Zur vorgeschlagenen haushaltswirtschaftlichen Sperre und zu den dazu vorliegenden Anträgen plädiert BM Fuhrmann mit Nachdruck dafür, diese Sperre so wie vorgeschlagen umzusetzen. Letztlich ergebe sich daraus für den Gemeinderat eine bestmögliche Flexibilität. Der Gemeinderat könne natürlich darüber entscheiden, ob die Referate JB und SI ausgenommen werden sollen. Sollte diese Sperre aber von vornherein kategorisch ausgeschlossen werden, nehme sich der Gemeinderat die Möglichkeit, das eine oder andere Projekt nochmals zu hinterfragen.

Ein Großteil der Mittel für das Haushaltsjahr 2020, aber auch für das Haushaltsjahr 2021, seien bereits verfügt. Somit verfügten viele Träger bereits über Planungssicherheit. Um einen Überblick zu erhalten werde derzeit an entsprechenden Listen gearbeitet. Bei noch ausstehenden Beschlüssen habe der Gemeinderat das Heft des Handelns in der Hand. Zusagen könne er, den Gemeinderat regelmäßig über die aktuelle Haushaltssituation zu informieren. Er sei davon überzeugt, dass nur eine vernünftige Kommunikation zwischen Rat und Verwaltung es ermögliche, einen vernünftigen Nachtragsetat 2021 zu erstellen.

Für die StRe Rockenbauch und Dr. Oechsner erübrigt sich eine Haushaltssperre, wenn tatsächlich ein Großteil der Haushaltsmittel auch für das Jahr 2021 bereits verfügt ist.

Für die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt StR Kotz, das Thema Haushaltssperre heute im Verwaltungsausschuss nicht zur Abstimmung zu stellen. Seine Fraktion habe vor der heute Nachmittag stattfindenden Sitzung des Gemeinderates noch Beratungsbedarf. Gegen diese Vorgehensweise, so die Feststellung des Vorsitzenden, ergeben sich keine Einwendungen.

Gegen eine Haushaltssperre wendet sich die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Frau Häußler (GPR). Sie verweist dabei auf die steigende Anzahl städtischer Mitarbeiter/-innen, die die Stadtverwaltung altershalber verlassen, auf damit einhergehende Probleme bei der Umsetzung von Beschlüssen sowie auf die ohnehin bestehenden Personalgewinnungsprobleme. Darüber hinaus berichtet sie, schon jetzt seien die Sachmittel der Ämter/Eigenbetriebe nicht ausreichend, um beispielsweise in Sachen Digitalisierung voranzukommen.

Querliste
Vor Einstieg in die Beratung der Querliste erinnert der Oberbürgermeister an eine Aussage von StR Körner, wonach für die Antragsanliegen der SPD-Gemeinderatsfraktion ein Deckungsvorschlag existiert (Streichung des 50 Mio. € umfassenden Puffers zur Unterstützung städtischer Beteiligungen).


Geschäftskreis Oberbürgermeister

Abteilung Wirtschaftsförderung (OB/82)

Lfd. Nr. 1
- Antrag Nr. 327/2020 (SPD)
- Antrag Nr. 342/2020 (SPD)

Das Antragsanliegen wurde bereits im Verlauf der Aussprache durch StR Körner begründet.

OB Kuhn stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt die beantragten Stuttgart-Schecks bei 3 Ja- und 17 Gegenstimmen mehrheitlich ab.


Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität

S/OB-Mobil

Lfd. Nr. 2
- Antrag Nr. 327/2020 (SPD)

Dem Hinweis des Vorsitzenden, dass das Thema "Autofreier Sonntag" durch bereits erfolgte Beratungen im Verwaltungsausschuss erledigt ist, wird nicht widersprochen.


Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht

Kulturamt

Lfd. Nr. 3
- Antrag Nr. 255/2020 (90/GRÜNE, SPD, FDP, PULS)
- Antrag Nr. 342/2020 (SPD)
- GRDrs 619/2020

Der Antrag wird von StR Winter (90/GRÜNE) durch die GRDrs 619/2020 als erledigt angesehen. Mit dieser Vorlage, so StR Körner, habe die Verwaltung den Verlust der vhs im laufenden Jahr auf 3,2 Mio. € beziffert. Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantrage mit dem Antrag Nr. 342/2020, diesen Verlust auszugleichen. Diesem Antrag tritt StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) bei. Der Betrag von 2,0 Mio. € gehe auf die falsche Annahme zurück, dass nach der Sommerpause wieder ein Normalbetrieb bei der vhs stattfinde. Nach dem Hinweis von BM Fuhrmann, dass der vhs-Wirtschaftsplan regulär von einem Defizit von 400.000 € ausgeht, modifiziert StR Körner den Antrag seiner Fraktion auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2,8 Mio. €.

Hierzu stellt der Vorsitzende fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt es bei 5 Ja-, 14 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich ab, der vhs im Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 2,8 Mio. € zu gewähren.


Lfd. Nr. 4
- Antrag Nr. 281/2020 (CDU, 90/GRÜNE, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, SPD, FDP, FW, PULS)
- Antrag Nr. 319/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
- Antrag Nr. 342/2010 (SPD)
- Antrag Nr. 106/2020 (PULS)
- GRDrs 400/2020

Laut OB Kuhn ist der Antrag Nr. 106/2020 durch die GRDrs 400/2020 als erledigt anzusehen.

Bezugnehmend auf die derzeit laufende rechtliche Prüfung der Stadtkämmerei zu der Frage, ob hier die Stadt mit Zuschüssen agieren kann, regt StR Winter an, über die Anträge Nrn. 281/2020 und 319/2020 erst nach der Sommerpause zu beraten. Sollten sich Zuschüsse als schwierig erweisen, sollte über Bürgschaften zu Mietausfällen/KfW-Mittel nachgedacht werden. Dem stimmt StR Sauer (CDU) zu. Als weitere Prüfthemen nennt dieses Ratsmitglied Kommunalkredite sowie die Prüfung des mit dem Antrag Nr. 319/2020 beantragten Zuschusses für die Kulturgemeinschaft Stuttgart. Das Ergebnis der Prüfungen sowie ein Vorschlag zur Vorgehensweise, so seine Forderung, müsse in den ersten Sitzungen nach der Sommerpause vorgelegt werden. Ebenfalls zustimmend zu dieser Vorgehensweise äußern sich die StRe Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) und Perc (SPD).

Danach stellt der Oberbürgermeister, ohne dass sich Einwendungen ergeben, fest, die Intentionen der Anträge Nrn. 281/2020 und 319/2020 werden rechtlich geprüft und eine Behandlung erfolge nach der Sommerpause.


Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen

Lfd. Nr. 5
- Anträge Nrn. 318/2020 und 267/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
- Antrag Nr. 344/2020 (90/GRÜNE) - wurde heute Vormittag verteilt -

Die Anträge werden von StR Adler sowie von StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) begründet. Da seitens des KS bereits eine Prämie für die Mitarbeiterschaft beschlossen worden sei, sei seine Fraktion, so StR Kotz (CDU) von einer Erledigung dieses Themenfeldes ausgegangen. Man habe auch keine Gelegenheit gehabt, sich mit den Anträgen zu befassen. Er kündigt Stimmenthaltung seiner Fraktion an. StR Körner (SPD) bittet, die Anträge erst in der Sitzung des Gemeinderates heute Nachmittag zur Abstimmung zu stellen. Von StR Dr. Oechsner (FDP) werden die Anträge, verweisend auf die Rolle der Tarifpartner, kritisiert.

Gegenüber StR Adler verweist BM Fuhrmann darauf, dass sich der Vorstand des KS seit einigen Jahren sehr intensiv mit dem Thema Pflegekräfte befasse. Sein Vorgänger und er hätten die Tarifparteien bedauerlicherweise vergebens gebeten, die Tarifverhandlungen vorzuziehen.

Eine Wortmeldung von StR Körner aufgreifend geht er in Sachen Refinanzierung durch die Krankenkassen von einem sehr hohen Risiko aus. Das KS müsste in Vorleistung gehen und danach Verhandlungen mit den Kassen aufnehmen. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. habe sehr große, auch rechtliche, Bedenken dazu geäußert, ob die Kassen verpflichtet werden könnten, eine Refinanzierung zu übernehmen.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden ergeben sich keine Einwendungen, die Diskussion zu den Anträgen heute Nachmittag in der Sitzung des Gemeinderates fortzusetzen. Dies

bezüglich gibt BM Fuhrmann, anknüpfend an seine Äußerungen in der letzten Sitzung des Ältestenrates, zu bedenken, dass Beschlüsse, die erst heute Nachmittag erfolgen, es der Stadtkämmerei erschweren, die Nachtragshaushaltssatzung ohne zeitliche Verzögerung fertigzustellen.


Liegenschaftsamt

Lfd. Nr. 6
- Antrag Nr. 284/2020 (CDU)
- Anträge Nrn. 314/2020 und 342/2020 (SPD)

Nach einer Antragsbegründung durch StR Kotz stellt OB Kuhn fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt den Anträgen einmütig zu.


Lfd. Nr. 7
- Antrag Nr. 327/2020 (SPD)
- GRDrs 250/2020

Nach der Antragsbegründung durch StR Körner informiert BM Fuhrmann, die Verwaltung gehe derzeit individuell vor (Abschluss von Einzelvereinbarungen). Diese Praxis solle nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit verlängert werden. Von ihm wird an die GRDrs 250/2020 erinnert.

Die StRe Winter, Dr. Oechsner und StRin von Stein unterstützen die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Dagegen befürwortet StR Kotz den Antrag.

In der Folge modifiziert StR Körner den Antrag Nr. 327/2020 wie folgt: Vor "50 %" wird das Wort "mindestens" eingefügt. Damit solle deutlich gemacht werden, dass der Antrag Einzelfallentscheidungen nicht ausschließe. Laut StR Rockenbauch muss jedem Mieter bekannt sein, dass der Gemeinderat den politischen Willen hat, nicht nur Mieten zu stunden, sondern auch zu erlassen. Wenn dies außer Frage stehe, könne dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden.

BM Fuhrmann verweist auf die durch die gewerblichen Mieter beantragten Bundeszuschüsse. Dort hätten diese ihre Aufwendungen an Eides statt darstellen müssen und viele hätten dabei sicherlich auch ihre Mietzahlungen angegeben. Eventuell führe der SPD-Antrag dazu, dass Förderbescheide korrigiert werden müssten. Bei einer Individualbetrachtung könne auf diesen Aspekt eingegangen werden.

Abschließend stellt OB Kuhn den in Punkt 1 modifizierten Antrag Nr. 327/2020 ("mindestens 50 %") zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt diesen modifizierten Antrag bei 7 Ja- und 12 Gegenstimmen mehrheitlich ab.



Referat Sicherheit, Ordnung und Sport

Amt für öffentliche Ordnung

Lfd. Nr. 8
- Antrag Nr. 304/2020 (AfD)

Nach einer Antragsbegründung durch StR Ebel (AfD) und einer ablehnenden Wortmeldung von StRin Nuber-Schöllhammer beantragt StR Rockenbauch zur Geschäftsordnung, dieser Antrag gehöre im Rahmen der kleinen Stellenplanberatungen behandelt. Zu der von StR Kotz erbetenen Klärung seitens der Verwaltung, ob heute auch weitere Stellenplananträge aufgerufen werden, merkt BM Fuhrmann an, richtig sei der Verweis auf die kleinen Stellenplanberatungen. Zudem betont er, eine Abstimmung über den Antrag Nr. 304/2020 könne heute unterbleiben, da die damit zusammenhängenden Stellenanträge aktuell nicht finanziert werden könnten. In der Folge erhebt StR Kotz zum Antrag, alle Stellenthemen/-anträge in die kleinen Stellenplanberatungen zu verschieben.

Danach stellt OB Kuhn fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 1 Gegenstimme, alle Stellenanträge in das kleine Stellenplanverfahren zu verschieben.


Lfd. Nr. 9
- Antrag Nr. 145/2020 (CDU)
- Antrag Nr. 327/2020 (SPD)
- Antrag Nr. 193/2020 (AfD)

StR Kotz begründet den Antrag seiner Fraktion. Dieser Antragsbegründung schließt sich StR Ebel an. Ablehnend äußert sich StR Winter. BM Fuhrmann erinnert an die Verwaltungsposition zum Thema "Mieterlass" (siehe Querliste Nr. 7). Zudem bittet er zu berücksichtigen, dass seitens der Verwaltung ohnehin schon die Sondernutzungsgebühren bis Jahresende gestundet sind. Dem pflichtet StR Dr. Oechsner bei. Er sieht weiteren Beratungsbedarf zu diesem Thema im Rahmen der Nachtragshaushaltsberatung 2021. Für die Gaststättenbehörde, so BM Dr. Schairer, sollte Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Stundung sei bislang nicht förmlich beschlossen.

Zum Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion stellt OB Kuhn fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag Nr. 145/2020 bei Stimmengleichheit ab.

Aus den Redebeiträgen nimmt BM Fuhrmann, ohne dass ihm widersprochen wird, mit, dass seitens des Rates die angesprochene Stundung unterstützt wird. Dies habe der Rat im Übrigen bereits durch die GRDrs 250/2020 grundsätzlich zum Ausdruck gebracht. Dies bittet er im Protokoll zu vermerken.

Anschließend stellt der Vorsitzende fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den SPD-Antrag Nr. 327/2020 ebenfalls bei Stimmengleichheit ab.

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag der AfD-Fraktion Nr. 193/2020 bei 6 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.


Referat Jugend und Bildung

Jugendamt

Lfd. Nr. 10
- Antrag Nr. 280/2020 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 261/2020 (CDU)
- Antrag Nr. 253/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
- GRDrs 657/2020

Angesichts der Diskussionen in den letzten Wochen zu der sogenannten "Krawallnacht" verzichtet OB Kuhn auf eine Begründung der GRDrs 657/2020.

Zu Wortmeldungen von StR Körner, StRin Ripsam (CDU) und StRin Nuber-Schöllhammer machen BM Fuhrmann und Herr Vaas deutlich, dass ein konkreter Sachbeschluss des Gemeinderates zu der GRDrs 657/2020 die Verwaltung binden und somit die Haushaltssperre hier nicht greifen würde.

Für notwendig erachtet StR Körner eine Übersicht über noch ausstehende Sachbeschlüsse. Diesbezüglich verweist BM Fuhrmann auf seine Zusage, den Gemeinderat regelmäßig über die finanzielle Entwicklung während der Pandemie-Krise mitzunehmen, und auf die von ihm angesprochene, derzeit in der Bearbeitung befindliche, Liste.

OB Kuhn stellt abschließend die GRDrs 657/2020 zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu.

Die Berichtsanträge betrachtet der Vorsitzende in der Folge als erledigt.


Referat Soziales und gesellschaftliche Integration

Sozialamt


Lfd. Nr. 11
- Antrag Nr. 250/2020 (SPD, 90/GRÜNE
- Antrag Nr. 341/2020 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 342/2020 (SPD)
- Antrag Nr. 317/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

Grundsätzlich, so BM Fuhrmann, seien existenzsichernde Leistungen eine Aufgabe des Bundes. Zur Anrechnungsproblematik bei Leistungen nach SGB II fährt er fort, wenn Leistungsbezieher Leistungen erhielten, würden diese auf die Leistungen, die diese Personen vom Bund erhielten, angerechnet. Wenn die beantragten Zuschläge gewährt würden, hätte dies zur Folge, dass diese Zuschläge bei den Betroffenen nicht ankommen, und eigentlich würde der Bund profitieren. Dies habe sich die Verwaltung auch vom Bundessozialministerium bestätigen lassen. Analog führ BMin Dr. Sußmann aus, einmal würde die Stadt 2 Mio. € an die Berechtigten auszahlen und zum anderen müsste die Stadt, da der Bund aufgrund der Anrechnung zu viel bezahlt hätte, diese Überzahlung zurücküberweisen. Die Stadt würde also das Doppelte aufwenden müssen. Dies sei nicht verantwortbar. Zu der Gutscheinlösung fährt sie fort, derzeit werde geklärt, ob daraus nicht dieselbe Situation resultiere. Ohnehin meine die Verwaltung, dass eine Gutscheinlösung für 50.000 Personen, also 50.000 Einzelvorgänge und Abrechnungen über die Ladeninhaber, so gut wie nicht umsetzbar wäre. Der Arbeitsaufwand sowohl beim Sozialamt als auch beim Jobcenter wäre kaum darstellbar.

StRin Nuber-Schöllhammer unterstreicht, zu Beginn der Überlegungen habe ihre Fraktion die Rückmeldung erhalten, dass hier die Anrechnungsthematik nicht greife. Ohne diese Rückmeldung hätte ihre Fraktion den Antrag nicht gestellt. Der Antrag werde nun nicht aufrechterhalten. Die Stellungnahme der Verwaltung ist für StR Rockenbauch unbefriedigend. Die Regelsätze seien für den Regelfall zu gering, und unberücksichtigt bleibe die Ausnahmesituation durch die Pandemie.

Zu Familien, die keinen Familienbonus erhalten, fragt StRin Nuber-Schöllhammer nach, ob es hier dasselbe Problem gibt. Diesbezüglich gehe es um einen Betrag von 282.000 €. Im selben Zusammenhang berichtet StR Körner, bei den Familien, die nicht vom Zuschlag des Bundes profitierten, gehe es in Stuttgart um gut 800 Kinder. Diese sollten den beantragten Ausgleich erhalten. Außer Frage stehe für ihn, dass es bei den Leistungsbeziehern nach SGB II und XII Mehrbedarfe insbesondere in den Bereichen Hygiene und Ähnlichem gebe. Seine Fraktion gehe hier von 40 €/Person aus. Er bittet, dieses Antragsanliegen auf die heute Nachmittag stattfindende Gemeinderatssitzung zu vertagen. Dort müsse, auch im Zusammenhang mit einem anderen Tagesordnungspunkt, darüber nochmals geredet werden. Geprüft gehöre, ob es keine Möglichkeiten gibt, diesen zusätzlichen Bedarf durch eine kleine Hilfe in Höhe von 40 €/Person abzudecken. Eine Geldleistung komme, wie dargelegt, dafür ja nun nicht in Frage, aber eventuell lasse sich hier die Bonuscard anwenden.

Zu den angesprochenen rund 800 Kindern informiert BMin Dr. Sußmann, dies seien Kinder von Eltern in Flüchtlingsunterkünften. Diese seien durch das Asylbewerberleistungsgesetz vom Kindergeld ausgeschlossen (geduldete Menschen, Menschen im Asylverfahren). Hier gebe es zwei verschiedene Konstellationen. Die eine bedeute einen kompletten Ausschluss vom Kindergeldbezug. Für diese schlage die Verwaltung eine Erstattung des Bonus vor. Die andere Gruppe mit Flüchtlingsstatus erhalte zwar Kindergeld, da aber das Asylbewerberleistungsgesetz nicht als klassische Sozialleistung eingestuft werde, werde das Kindergeld komplett angerechnet. Hier schlage die Verwaltung vor, die Anrechnung zu ersetzen. Dieses wäre rechtlich umsetzbar.

An StR Rockenbauch gewandt fährt die Bürgermeisterin fort, wenn über Bundesgelder geredet werde, seien kreative kommunale Lösungen nicht möglich. Es gebe hier eindeutige Aussagen der Aufsichtsbehörde, dem Wirtschaftsministerium, und eine klare Haltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Von Bundesseite werde erklärt, durch die Pandemie sei kein Mehrbedarf entstanden. Wenn der Bund diese Haltung ändern würde, müsste er seine Regelsätze anpassen. Dies werde nicht geschehen.

Zusammenfassend ergibt sich für den Vorsitzenden, dass die antragstellenden Fraktionen ihre Hauptanträge zurückgezogen haben. Beantragt werden solle jedoch die Unterstützung für die rund 800 Kinder. Dazu stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Unterstützung der vom Bund nicht bedachten rund 800 Kinder bei 1 Stimmenthaltung einmütig zu.

Außerhalb der Querliste stellt OB Kuhn fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Ziffer 6 des Antrags Nr. 342/2020 der SPD-Gemeinderatsfraktion (110.000 € zusätzlich für das Energieberatungszentrum / wurde bereits durch den Ausschuss für Klima und Umwelt einstimmig beschlossen) einmütig zu.

Die Ziffer 7 des Antrags Nr. 342/2020 der SPD-Gemeinderatsfraktion (50 Mio. €-Puffer für städtische Beteiligungen auflösen) wird von StR Körner zurückgezogen. Er erklärt dazu, diese Antragsziffer sei, je nachdem, welche beantragten Mehrausgaben letztlich beschlossen würden, dafür gedacht, deren Finanzierung abzudecken; aktuell sei nicht bekannt, um welche Summe es gehe.


Danach schließt OB Kuhn die Beratung dieses Tagesordnungspunktes ab.

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