Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 438/2016
Stuttgart,
06/30/2016



Zuwendungen 2016 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich20.07.2016



Beschlußantrag:
  1. Für die in Anlage 1 aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2016 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 2.067.636 Euro bewilligt.
  2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. und das Kolping Abendgymnasium – alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 21.437 Euro bewilligt.
  3. Neu in die Förderung mit aufgenommen wird ab 2016 die Galileo Grundschule. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2012/2013 aufgenommen. Der Zuwendungsbetrag liegt im Haushaltsjahr 2016 bei 38.351 Euro und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 enthalten.



Begründung:


Die in Anlage 1 genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung von der Stadt Stuttgart eine Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss). Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Gemeinde, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Zuwendungshöhe der Stadt Stuttgart orientiert sich an der Anzahl der Stuttgarter Schülerinnen und Schüler und an den für die Schulart im Jahr 2002 geltenden Sachkostenbeitrag des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2015 betrugen die mittelbaren Zuwendungen 859.067 Euro.

  1. Allgemeine Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Die Schulen in freier Trägerschaft erhalten seit 2010 45 % des Sachkostenbeitrages 2002 (vgl. GRDrs 746/2009 und GRDrs 1417/2009).

Für die Grundschülerinnen und Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird der niedrigste Sachkostenbeitrag für weiterführende Schulen (analog Realschulen) angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgesehen sind. Aus der Übersicht (Anlage 1) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungen pro Schüler und Schülerin sowie die Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.


Albert-Schweitzer-Schule und Dietrich-Bonhoeffer-Schule (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)

Inklusion

Nach der Schulgesetzänderung zum 1.08.2015 musste für die Schülerinnen und Schüler der privaten Albert-Schweizer-Schule und Dietrich-Bonhoeffer-Schule, die an öffentlichen Schulen inklusiv beschult werden, eine Sonderlösung gefunden werden, weil nach dem Schulgesetz Lehrerinnen und Lehrer von Privatschulen nicht an staatlichen Schulen unterrichten dürfen. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben also schulorganisatorisch den privaten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) zugeordnet. Den Sachkostenbeitrag des Landes für diese Schülerinnen und Schüler erhält die Schulträgerin der SBBZ (die Stiftung Jugendhilfe aktiv e. V.), nicht die Stadt Stuttgart. Für diese kooperative Organisationsform ist daher seitens des Trägers der privaten SBBZs eine Kostenerstattung an die Stadt Stuttgart zu leisten. Mit der Stiftung Jugendhilfe aktiv e. V. wurden Verhandlungen zum Kostenausgleich aufgenommen, eine Vereinbarung soll in Kürze abgeschlossen werden.

Bei der Berechnung der städtischen Zuwendung an die Schulen in freier Trägerschaft wird die Schülerzahl dieser kooperativen Organisationsform heraus gerechnet. Für die Zuwendung 2016 sind das 112 Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule sowie 34 Schülerinnen und Schüler der Dietrich-Bonhoeffer-Schule.

Das Land hat zwischenzeitlich die Vorschriften dahingehende geändert, dass sukzessive Lehrerdeputate der Privatschulen für die inklusive Beschulung an staatlichen Schulen vorgesehen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die getroffene Regelung mit der Zeit ausläuft.

Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim

Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmenvertrages zu §78 f SGB VIII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegesatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kosten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Danach erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe (SBBZ mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) auf Antrag um die Schulentgelte erhöhte Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbefristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden-Württemberg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträgern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen für Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen.

Von der Schiedsstelle wurde einer der Anträge als Musterverfahren verhandelt. Es liegt noch immer keine abschließende Entscheidung vor.

Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den städtischen Zuschuss (702,90 Euro pro Schüler/Jahr) überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt. Der Anteil des Schulverwaltungsamts beträgt im Haushaltsjahr 2016 für 219 Schülerinnen und Schüler (91 an der Albert-Schweitzer-Schule sowie 128 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) 153.935 Euro.

Das bisherige Verfahren wird bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weitergeführt.


Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Albert-Schweitzer-Schule an der GWRS Ostheim, an der Hohensteinschule und an der Seelachschule

Neben der gruppenbezogenen, inklusiven Kooperationsform hat die Albert-Schweitzer-Schule als weitere kooperative Organisationsform Außenklassen an der GWRS Ostheim, an der Hohensteinschule und an der Seelachschule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Träger eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Um jedoch zu verhindern, dass dem privaten Schulträger eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossene Rahmenvereinbarung für den Bereiche der Erziehungshilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann, wird der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wie im Vorjahr, um das Mietentgelt (ca. 47.722 Euro Miet- und Nebenkosten für Schuljahr 2015/2016) vermindert.




Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Dietrich-Bonhoeffer-Schule an der Carl-Benz-Schule und an der Körschtalschule Plieningen

Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat an der Carl-Benz-Schule und an der Körschtalschule Plieningen als kooperative Organisationsform Außenklassen gebildet. Aus den gleichen Gründen wird analog wie bei der Albert-Schweitzer-Schule verfahren. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wird um das Mietentgelt (ca. 34.219 Euro Miet- und Nebenkosten für Schuljahr 2015/2016) vermindert.


2. Abendrealschule und Abendgymnasien

Der Zuwendungssatz der Abendschulen wurde ab 1997 mit 15 % des für die jeweilige Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrag des Landes festgelegt. Entsprechend des Beschlusses des VA vom 25. Juni 2003 wurden die Fördersätze auf 15 % des Satzes der Sachkostenbeiträge nach dem FAG von 2002 festgeschrieben.

Die Zuschüsse 2016 berechnen und verteilen sich wie folgt:
EinrichtungZuschuss je
Schüler/Schülerin
Schüler
Gesamt
Stuttgarter
Schüler/Schülerin
Gesamt-
Zuschuss
Abendrealschule
80,40 €
65
31
2.492 €
Abendgymnasium
der VHS
87,30 €
371
192
16.762 €
Kolping
Abendgymnasium1
87,30 €
51
25
2.183 €
Gesamt
487
248
21.437 €
Zum Vergleich
Vorjahr
537
291
25.094 €
1bisher Abendgymnasium der Zimmermann GmbH Handelsschule


3. Galileo Grundschule Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 26. Juli 2012 gemäß §4 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) der Klett Schulen und Bildung gGmbH in Stuttgart die Genehmigung erteilt, ab September 2012 in 70180 Stuttgart, Alexanderstraße 22 eine private Grundschule als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben. Die Klett Schulen und Bildung gGmbH hat für die Galileo Grundschule einen Sachkostenzuschuss beantragt. Seit September 2015 ist die Galileo Grundschule eine staatliche anerkannte Ersatzschule. Die Gewährung von Landeszuschüssen ist auf Antrag nach drei Jahren möglich. In Anlehnung daran wird bei der Gewährung der städtischen Zuschüsse ebenso verfahren.

Lt. Amtlicher Schulstatistik vom Oktober 2015 werden an der Galileo Grundschule 162 Kinder (davon 159 aus Stuttgart) unterrichtet. Der städtische Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2016 erstmals an die Galileo Grundschule Stuttgart ausgezahlt.






Finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendungen für die allgemeinen Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie die Abendschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 2.089.073 Euro werden im Ergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt – unter dem Kostenträger 40215003000 „Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft“, Sachkonto 43180000 gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referate WFB und SJG




In Vertretung





Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Zuwendungsberechnung

<Anlagen>



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Anlage 1 zur GRDrs 2016.xlsxAnlage 1 zur GRDrs 2016.xlsx