Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0322-00
GRDrs 1009/2017
Stuttgart,
10/20/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Bürgerbeteiligung vor Ort

Beantwortung / Stellungnahme

Mit der „Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart“ hat der Gemeinderat der gestiegenen Bedeutung des Themas insbesondere auf lokaler Ebene Rechnung getragen und der informellen Bürgerbeteiligung einen verlässlichen und transparenten Rahmen gegeben. Die seit vielen Jahren zu zahlreichen Vorhaben angebotenen informellen Bürgerbeteiligungen liegen dabei weiterhin in der Verantwortung des jeweiligen Fachamtes, das die von der Verwaltung initiierten Verfahren auch finanziert. Die Leitlinie sieht jedoch unterschiedliche Möglichkeiten z. B. für die Einwohnerschaft oder die Bezirksbeiräte vor, ein Bürgerbeteiligungsverfahren anzuregen. Für diese aus Verwaltungssicht unvorhergesehenen Beteiligungsprozesse wurde im Doppelhaushalt 2016 / 2017 ein zentrales Budget über 50.000 € / Jahr vorgesehen (GRDrs. 811/2015). Durch den verzögerten Beschluss der Leitlinie (GRDrs. 591/2016 Neufassung) und das Inkrafttreten am 01. Oktober 2017 wurden diese Mittel für die Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren nicht verbraucht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Möglichkeiten zur Anregung von Bürgerbeteiligung gemäß der Leitlinie von den entsprechenden Akteuren genutzt werden. Dies ist bereits mit dem Antrag 35/2017 „Bürgerbeteiligung zum vorliegenden Entwurf Verkehrsstrukturplan Vaihingen“ des Bezirksbeirats Vaihingen geschehen, dem sich der Bezirksbeirat Möhringen angeschlossen hat. Mit weiteren Anregungen von Beteiligungsverfahren ist in den Jahren 2018 / 2019 somit auszugehen. Dies ist u. a. mit einem Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln verbunden.

Ob für die Finanzierung der mutmaßlich durchzuführenden unvorhergesehenen Beteiligungsverfahren sowie einer ansprechenden Öffentlichkeitsarbeit und dem in der Leitlinie verankerten Evaluationsprozess ihrer selbst das zur Verfügung stehende restliche zentrale Budget (rund 70.000 €) ausreichend ist, kann noch nicht abgesehen werden. Im Doppelhaushalt 2018 / 2019 sind keine weiteren Mittel eingestellt. Im Bedarfsfall müsste gegebenenfalls über eine Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln entschieden werden.


Die Leitlinie sieht für alle städtischen Vorhaben mit informeller Bürgerbeteiligung einen standardisierten Prozessablauf vor. In diesen sollte die Entscheidung über die Mittelvergabe aus dem Budget für neu initiierte Bürgerbeteiligungen integriert werden. Hierfür wäre ein zweistufiges Vorgehen sinnvoll. In einem ersten Schritt könnte im Zuge der generellen Entscheidung über die Durchführung einer Bürgerbeteiligung eine Grundsatzentscheidung über eine Mittelvergabe erfolgen. Über die Anregungen von Bürgerbeteiligung entscheidet laut der Leitlinie je nach Zuständigkeit für das Gesamtvorhaben der Gemeinderat bzw. der Oberbürgermeister. Fällt der Beschluss positiv aus, wird ein Beteiligungskonzept erarbeitet, welches u. a. die voraussichtlichen Kosten für die Durchführung beziffert. Im Rahmen des Beschlusses des Beteiligungskonzepts könnte somit in einem zweiten Schritt auch über die Höhe der bereitgestellten Mittel aus dem Budget entschieden werden. Über die Zulassung eines Beteiligungskonzepts entscheidet je nach Zuständigkeit der Gemeinderat bzw. der Oberbürgermeister. Ein Beschluss über die Mittelvergabe sowie die -höhe durch den Gemeinderat wird dabei als sinnvoll erachtet.

Durch das dargestellte zweistufige Verfahren und die damit einhergehenden Zuständigkeiten könnte eine gesamtstädtisch abgewogene und nachvollziehbare Verteilung des Budgets auf die Stadtbezirke erfolgen. Einer Verteilung rein nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ würde dadurch vorgebeugt werden.

Die Leitlinie bezieht sich generell auf Vorhaben der Landeshauptstadt Stuttgart als Vorhabenträgerin. Entsprechend findet der standardisierte Prozessablauf inklusive der Erarbeitung von Beteiligungskonzepten nur bei solchen Vorhaben Anwendung. Formen des bürgerschaftlichen Engagements oder von Vereinen / Initiativen durchgeführte Beteiligungsprozesse in den Stadtbezirken können im Rahmen der Mittelvergabe aus dem allgemeinen Budget für stadtbezirksbezogene Beteiligungskonzepte somit nicht unterstützt werden. Die Verwaltung baut jedoch bei der Konzeption und Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren in der Regel auf den im Stadtbezirk vorhandenen Strukturen auf.



Vorliegende Anträge/Anfragen

540/2017 SPD-Gemeinderatsfraktion




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




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