Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 4112-00
GRDrs 944/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Annahme einer Teilerbschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.11.2017
29.11.2017



Beschlußantrag:

1. Die Teilerbschaft von Frau H. R., zuletzt wohnhaft in Stuttgart, wird mit Dank angenommen.

2. Die Teilerbschaft wird dem neu zu gründenden ELW-Fonds (Nr. 86) der Landeshauptstadt Stuttgart zugeführt und für Neuinvestitionen in Altenhilfeeinrichtungen des Eigenbetriebs Leben und Wohnen verwendet.



Begründung:


Frau H. R. verstarb im Januar 2017 im Alter von 96 Jahren in Stuttgart und hat die Landeshauptstadt Stuttgart durch notarielles Testament zur Teilerbin in Höhe der Hälfte des Nachlasses bestimmt. Frau R. hat in Beratungsgesprächen im Jahr 2012 darum gebeten, dass ihr Name nicht genannt wird.

Über den Nachlass hat Frau R. Testamentsvollstreckung angeordnet. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Es wird mit einem Reinnachlass für die Landeshauptstadt Stuttgart von ca. 290 TEURO gerechnet.

Nach Angaben des Testamentsvollstreckers hatte Frau R. den Wunsch, dass ihr Nachlass für Zwecke der Altenhilfe verwendet wird.




Referat SI hat der Vorlage zugestimmt.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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