Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5621-02
GRDrs 830/2020
Stuttgart,
10/15/2020



Stuttgarter Sportförderung;
Sportverein Prag Stuttgart 1899 e.V. (SV Prag)
Erhöhte Baukosten für den Teilabriss und Neubau des Umkleide-/Funktionsgebäudes im Stadtbezirk Stutgart-Nord




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.11.2020
04.11.2020



Beschlußantrag:

1. Dem SV Prag wird zum Teilabriss und Neubau des Umkleide-/Funktionsgebäudes im Stadtbezirk Stuttgart-Nord ein weiterer städtischer Zuschuss in Höhe von 46.740 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 46.740 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.



Begründung:


Mit der GRDrs 64/2019 vom 31.01.2019 wurde die Notwendigkeit für den Teilabriss und Neubau des Umkleide-/Funktionsgebäudes vom SV Prag ausführlich dargestellt. Der entsprechende städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 285.000 EUR wurde am 20.02.2019 vom Verwaltungsausschuss des Gemeinderats bewilligt.

Zum damaligen Zeitpunkt ist der SV Prag von einer Vorsteuerabzugsberechtigung in Höhe von 90 % für sein Vereinsbauvorhaben ausgegangen. Der Teilabbruch des Bestandsgebäudes wurde im November 2018 nach Abschluss der Planungen und Vorliegen der Finanzierungszusagen sowie auf Basis der am 05.11.2018 erteilten Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3, Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung durchgeführt. Die Bauarbeiten für den Neubau wurden mit Vorliegen des vom Baurechtsamt ausgestellten Teilbaufreigabescheins für die Bodenplatte vom 27.02.2019 begonnen. Im April 2019 hat das vom SV Prag beauftragte Steuerbüro dem Verein mitgeteilt, dass aufgrund geänderter Rechtsprechung kein Vorsteuerabzug für das Bauvorhaben möglich ist. Da sich der Verein zu diesem Zeitpunkt bereits mitten in der Bauausführung befand, war ein Abbruch der Arbeiten aufgrund der damit verbundenen Konsequenzen (fehlende Umkleidemöglichkeiten) nicht mehr denkbar.

Die durch den fehlenden Vorsteuerabzug entstandene Finanzierungslücke konnte der Verein nur durch einfachere Bauausführung, zusätzliche Spenden, frühzeitige Auszahlung des WLSB-Zuschusses und damit verbundener Reduzierung der Zinslast des zur Zwischenfinanzierung des WLSB-Zuschusses vorgesehenen Darlehens sowie der Aussicht auf eine nachträgliche Erhöhung des städtischen Baukostenzuschusses um den Anteil der durch den fehlenden Vorsteuerabzug entstandenen Mehrkosten, schließen.

Die nachträgliche Erhöhung des städtischen Zuschusses ist nach den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung sowie den vom Verein unterzeichneten Bewilligungsbedingungen für den bereits gewährten Zuschuss möglich und angemessen. Der Verein konnte die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung nicht erwarten und hat umgehend sowie verantwortungsvoll mit den o.g. Maßnahmen auf die veränderte Situation reagiert. Nur so konnte das Bauvorhaben im Februar 2020 zu einem zufriedenstellenden Abschluss gebracht werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Brutto-Gesamtkosten für das Vereinsbauvorhaben beliefen nach der im Jahr 2018 vom Verein vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 873.000. Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins, wurde dem SV Prag mit der GRDrs 64/2019 ein Zuschuss in Höhe von 285.000 EUR (38 % der zuschussfähigen Kosten) gewährt.

Um die finanzielle Belastung für den Verein zu verringern, soll der dem fehlenden Vorsteuerabzug entsprechende Zuschussanteil in Höhe von 46.740 EUR mit vorliegender Beschlussvorlage nachträglich gewährt werden.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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