Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0045-01
GRDrs 968/2015
Stuttgart,
11/24/2015



Zuschuss an den Ring politischer Jugend für das Jahr 2014



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.12.2015



Beschlußantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; Niederschrifts-Nr. 339) beschlossenen Regelung für die im Jahre 2014 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von 2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2015 THH 100 Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – gedeckt.
3. Für die Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.



Begründung:


Der RpJ Kreisausschuss Stuttgart hat Zuschüsse für das Jahr 2014 beantragt.
Die Abrechungsunterlagen für 2014 sind rechtzeitig zum 30. September 2015 eingereicht worden.

Der RpJ Kreissausschuss Stuttgart bestand bis einschließlich 2014 aus den Mitgliedsorganisationen der Junge Union, der Jungsozialisten, der Jungen Liberalen und der Grünen Jugend. Seit der Jahreshauptversammlung im April 2015 ist die Linksjugend ['solid] Stuttgart als neues Mitglied in den RpJ aufgenommen worden.


Zuschuss für das Kalenderjahr 2014

Seit 2010 wird der Zuschuss nur noch für folgende Aufwendungen gewährt:


Für das Kalenderjahr 2014 hat der RpJ zuschussfähige Aufwendungen wie folgt geltend gemacht und nachgewiesen:
Junge Union
1.278,44 €
Jungsozialisten
1.967,52 €
Junge Liberale
240,10 €
Grüne Jugend
859,47 €
Gesamt
4.345,53 €

Für die Festsetzung des Zuschusses ist jeweils das Verhältnis der Sitze der aktuell im Gemeinderat vertretenen Parteien maßgebend, wobei ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf.
Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel werden unter Berücksichtigung dessen gleichfalls nach den Gemeinderatssitzzahlen verteilt.

Gemäß dieser seit 2010 geltenden Regelung verteilen sich die Zuschussmittel wie folgt:

anerkannte Aufwen-dungenmaßgeb­
liche GR-Sitze
rechnerischer Anteil pro GR-Sitz ausgehend von 43 GR-Sitzen und vom max. Zuschuss 13.000 €
je Sitz =
295,45 € (gerundet)
Zuschuss nach Sitzzahlen, max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenVerteilung noch nicht ausge-schöpfter Mittel
(Differenz 13.000 zu 4.345,53
= 8.654,47
(196,69 € pro GR-Sitz)
weiterer Zuschuss nach Sitzzahlen max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenSumme Zuschuss
Junge Union1.278,44171.278,44 (höchst mögl. Betrag wäre 5.022,73 €)--
1.278,44
Jung-sozialisten1.967,52 91.967,52
(höchst mögl. Betrag wäre 2.659,09 €)
--
1.967,52 €
Junge Liberale 240,10 4 )*240,10
(höchst mögl. Betrag wäre 1.181,82 €)
-- 240,10 €
Grüne Jugend 859,4714859,47
(höchst mögl. Betrag wäre 4.136,36 €)
-- 859,47 €
Gesamt4.345,53444.345,53--
4.345,53 €
)* in 2014

Da die anerkannten Aufwendungen den möglichen Zuschusshöchstbetrag von 13.000 € nicht erreichen, wird der Zuschuss für das Jahr 2014 auf 4.345,53 € festgesetzt.

Die zuschussfähigen Aufwendungen wurden auf der Grundlage der Richtlinien zum Landesjugendplan (Verwaltungsvorschrift des Landes) bzw. der städtischen Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen festgestellt.



Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand wird mit Budgetmitteln des THH 100 – Haupt- und Personalamt – gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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