Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
549
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VerhandlungDrucksache:
821/2016
GZ:
AKR 0501-04
Sitzungstermin: 21.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2018


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 10.11.2016, GRDrs 821/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden insgesamt 70,4189 Stellen geschaffen
(vgl. Übersicht Anlage 1).

Davon im Teilstellenplan des
- Bürgermeisteramts 2,5 Stellen (vgl. Anlagen 5 und 7),
- Haupt- und Personalamts 5,25 Stellen (vgl. Anlage 8),
- Amts für Liegenschaften und Wohnen 1,0 Stelle (vgl. Anlage 26),
- Rechtsamts 0,75 Stelle (vgl. Anlage 9),
- Amts für öffentliche Ordnung 1,0 Stelle (vgl. Anlage 10),
- Schulverwaltungsamts 7,05 Stellen (vgl. Anlage 11),
- Sozialamts 0,5 Stelle (vgl. Anlage 12),
- Jugendamts - Bereich Kindertagesstätten 52,2689 Stellen (vgl. Anlagen 13 bis 18),
- Hochbauamts 0,1 Stelle (vgl. Anlage 19).

2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 wird eine "Null"-Planstelle beim Bürgermeisteramt für einen Ehrenbeamten / eine Ehrenbeamtin eingerichtet (vgl. Anlage 6).

4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden die KW-Vermerke an 3,8 Stellen verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2) und an 4,5 Stellen entfallen die Stellenvermerke (vgl. Übersicht Anlage 3).

5. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden 8,0639 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 4).

6. Stellenplanrelevante Veränderungen im Teilstellenplan des Jobcenters werden gesondert mit GRDrs 817/2016 "Jobcenter, Geschäftsplan 2017" beraten und beschlossen.

7. Stellenplanrelevante Veränderungen im Teilstellenplan des Baurechtsamts werden gesondert mit GRDrs 804/2016 "Organisationsuntersuchung Baurechtsamt - Bauberatungsamt" beraten und beschlossen.

8. Die mit einer Ausweitung des Parkraummanagements verbundenen Stellenbedarfe, insbesondere beim Amt für öffentliche Ordnung, werden ebenfalls gesondert mit der GRDrs 827/2016 beraten und beschlossen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Folgende Anträge, teilweise mit Stellungnahme, sind ebenfalls dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt:

- Antrag Nr. 362/2016 (SÖS-LINKE-PluS) vom 16.11.2016 mit Stellungnahme der Verwaltung vom 20.12.2016

- Antrag Nr. 427/2016 (SPD) vom 19.12.2016

- Antrag Nr. 368/2016 (CDU, 90/GRÜNE, SPD) vom 18.11.2016

- Antrag Nr. 373/2016 (SÖS-LINKE-PluS) vom 21.11.2016 mit Stellungnahme der Verwaltung vom 23.11.2016

- Antrag Nr. 380/2016 (FDP) vom 24.11.2016

- Antrag Nr. 381/2016 (FDP) vom 24.11.2016 mit Stellungnahme der Verwaltung vom 19.12.2016

- Antrag Nr. 403/2016 (90/GRÜNE, SPD, SÖS-LINKE-PluS, FW, FDP) vom 09.12.2016 mit Stellungnahme der Verwaltung vom 14.12.2016

- Antrag Nr. 406/2016 (SÖS-LINKE-PluS) vom 12.12.2016 mit Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2016

- Antrag Nr. 428/2016 (SPD) vom 19.12.2016

- Antrag Nr. 417/2016 (SÖS-LINKE-PluS) vom 15.12.2016
- Antrag Nr. 429/2016 (SPD) vom 19.12.2016

- Antrag Nr. 433/2016 (90/GRÜNE, SPD, FW) vom 19.12.2016


In seiner Einführung hebt BM Dr. Mayer besonders hervor, die in der GRDrs 821/2016 genannten Stellenbedarfe habe der Verwaltungsausschuss im Rahmen von Sachbeschlüssen im Laufe des Jahres bereits für richtig angesehen. Ausgenommen davon seien die folgenden, auch in der Vorlage dargestellten Bereiche, zu denen es bisher noch keine Sachbeschlüsse gebe:
- 1 Stelle beim Amt für Liegenschaften und Wohnen
- haushaltsneutrale 0,75-Stelle beim Rechtsamt
- 0,1-Stelle beim Hochbauamt.

Die Verwaltung werde ihren Vorschlag noch um eine haushaltsneutrale Schaffung einer 0,25-Stelle beim Sozialamt ergänzen. Diese Schaffung werde er noch begründen (s. Seite 4, 2 Absatz dieses Protokolles).

Über folgende weitere, in der GRDrs 821/2016 nicht enthaltene Stellenschaffungen habe der Verwaltungsausschuss heute bzw. in seiner Sitzung am 07.12.2016 ohne Aussprache abgestimmt (Beschlussfassungen jeweils in der Sitzung des Gemeinderates am 22.12.2016):

heutige Sitzung
- öffentliche NNr. 540 "Jobcenter Geschäftsplan 2017", GRDrs 817/2016 (Schaffung von 9 Stellen)
- öffentliche NNr. 584 "Entwicklungen im Flüchtlingsbereich im Jahr 2017/stellenplan-relevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 sowie Ermächtigungen zur Einstellung von Personal für das Jahr 2017", GRDrs 715/2016 (Schaffung von 3 Stellen beim Amt für öffentliche Ordnung, Ermächtigung zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang einer 0,5-Vollzeitkraft beim Amt für Liegenschaften und Wohnen und von 14,9 Vollzeitkräften beim Amt für öffentliche Ordnung)

Verwaltungsausschusssitzung am 07.12.2016
- öffentliche NNr. 521 "Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd und Stuttgart-Bad Cannstatt/Einführungsbeschluss für die 3. Umsetzungs-stufe ", GRDrs 827/2016 (14,75 Stellen beim Amt für öffentliche Ordnung)
- öffentliche NNr. 519 "Organisationsuntersuchung Baurechtsamt - Bauberatungsamt/ stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 und Änderungen der Verwaltungsgebührensatzung", GRDrs 804/2016 (Schaffung von 3,5 Stel-len)

Somit stünden im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 insgesamt folgende Entscheidungen an:
- Schaffung von 100,91 Stellen (70,66 Stellen GRDrs 821/2016, 30,25 Stellen siehe vier vorstehende Spiegelstriche)
- Verlängerung von kW-Vermerken an 5 Stellen (3,8 Stellen GRDrs 821/2016, 1,5 Stellen GRDrs 817/2016)
- Wegfall von kW-Vermerken an 11,5 Stellen (4,5 Stellen GRDrs 821/2016, 2 Stellen GRDrs 817/2016, 5 Stellen GRDrs 804/2016)
- Streichung von 8,06 Stellen (Beschlussantragsziffer 5, GRDrs 821/2016)

Aus der GRDrs 821/2016 ergebe sich ein finanzieller Mehrbedarf von rund 723.000 €/ Jahr. Diese Mittel müssten im Jahr 2017 aus der Deckungsreserve finanziert werden. Die angesprochene 0,25-Stelle beim Sozialamt, so BM Dr. Mayer weiter, sei dem Gesamtstellenbedarf der GRDrs 821/2016 hinzuzuaddieren (Beschlussantragsziffer 1 = 70,4189 Stellen plus 0,25 Stellen ergibt 70,6689 Stellen). Der Anlage 12 der GRDrs 821/2016 schlage die Verwaltung eine auf zwei Jahre befristete Schaffung einer 0,5-Stelle für die Koordination der bürgerschaftlich Engagierten in der Flüchtlingsarbeit für die Abt. Sozialarbeit und Betreuungsbehörde beim Sozialamt vor. Die Bürgerstiftung Stuttgart habe in Aussicht gestellt, weitere Stellenbedarfe zu fördern. Zwischenzeitlich liege eine schriftliche Zusage dieser Stiftung zur Finanzierung einer weiteren 0,25-Stelle für zwei Jahre vor. Somit handle es sich um einen haushaltsneutralen Vorgang. Die Verwaltung beantrage vor diesem Hintergrund die Schaffung dieser weiteren 0,25-Stelle in EG 10 mit kW-Vermerk 01/2019.

Anschließend regt der Vorsitzende an, bevor die Einzelanträge aus der Mitte des Gemeinderates aufgerufen werden, über den Beschlussantrag der GRDrs 821/2016 mit der vorgetragenen Ergänzung abzustimmen. Nachdem sich dagegen keine Einwendungen erheben, stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem ergänzten Beschlussantrag der GRDrs 821/2016 einmütig zu.

Danach fährt BM Dr. Mayer fort, die Verwaltung habe dem Gemeinderat am vergangenen Montag eine Übersicht über die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anträge zukommen lassen. Zwischenzeitlich seien noch weitere Anträge gestellt worden. Insgesamt würden mit den gemeinderätlichen Anträgen weitere 49,73 Stellen beantragt. Davon würden 17,9 Stellen auf die noch ausstehenden Bedarfe aus dem 32er-Paket entfallen, über die bereits bei den Stellenplanberatungen im Rahmen der letzten Etatberatungen gesprochen worden sei, sowie 31,83 Stellen auf eingegangene Einzelanträge. Die Schaffung der noch ausstehenden Stellen aus dem 17,9er-Paket wäre mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 1,2 Mio. €/Jahr verbunden und die Schaffung der darüber hinaus beantragten 31,83 Stellen würden einen Mehraufwand von 2,2 Mio. €/Jahr bedeuten.

Ein solch umfangreiches kleines Stellenplanverfahren habe es in der Vergangenheit noch nie gegeben. Angesichts der Häufung der Anträge handle es sich schon um ein "mittleres Stellenplanverfahren". Ein solches Verfahren sei aber nicht vorgesehen. Der Gemeinderat habe sich selbst die Regeln für kleine Stellenplanverfahren gegeben. Danach beschränke sich dieses Verfahren, welches einen Vorgriff auf den Stellenplan 2018/2019 darstelle, auf vordringliche und unabweisbare Ausnahmefälle. Die Begriffe vordringlich und unabweisbar würden sich aus der Gemeindeordnung ergeben. Diese Kriterien müssten den Rahmen für die zu treffenden Entscheidungen bilden. Die Verwaltung schlage daher nur die in der GRDrs 821/2016 enthaltenen Stellen vor.

Anschließend ruft BM Dr. Mayer die einzelnen Anträge auf. Diese werden von den Antragstellern begründet. Auf Seite 10/11 dieses Protokolls sind die Abstimmungsergebnisse wiedergegeben.
Die Aussprache zu den einzelnen Anträgen ist anschließend wiedergegeben.

Zu den Anträgen Nrn. 362/2016 und 427/2016
Die Anträge werden von StR Körner und StR Rockenbauch begründet.

Zu einer Frage von StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) teilt BM Thürnau mit, das Tiefbauamt benötige eine Elektroingenieurstelle für die Überwachung der externen Büros, die mit der Umstellung/Einrichtung von Anlagen beauftragt werden. 80 % der in diesem Bereich vorhandenen Stellen seien mit Baustellenmanagement beschäftigt. Diese Aufgabe müsse wahrgenommen werden. Die restlichen 20 % der Stellenressourcen reichten nicht aus, um Themen wie Fußgängerbevorrechtigung, ÖPNV-Bevor-rechtigung und Einrichtung von Anzeigetafeln zu Feinstaubalarmen zu bearbeiten. Mit Steuerungsaufgaben der IVLZ habe dies aber nichts zu tun.

Für das reguläre Stellenplanverfahren im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2018/2019 kündigt der Vorsitzende einen Antrag des Tiefbauamtes an. Wie bei den anderen Anträgen sehe die Verwaltung auch bei diesen beiden Anträgen die Kriterien für die kleinen Stellenplanberatungen als nicht erfüllt an. Im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens habe der Gemeinderat die Möglichkeit, im Rahmen einer Gesamtschau sorgfältige Abwägungen vorzunehmen.

StR Kotz lehnt die Anträge ab. Dagegen unterstützt StRin Deparnay-Grunenberg die Anträge.

Zu Antrag Nr. 368/2016
Nach der Antragsbegründung durch StR Sauer (CDU) äußern sich StR Winter (90/GRÜNE), StR Körner (SPD), StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), StRin von Stein (FW), StR Prof. Dr. Maier (AfD) und StR Dr. Oechsner (FDP) zustimmend.

Zu Antrag Nr. 373/2016
Nach der Antragsbegründung durch StR Rockenbauch bezieht sich Herr Freitag (GPR) auf einen Vorfall am Feuersee. Die von der Presse erwähnten 20 im Einsatz befindlichen Personen erweckten einen falschen Eindruck. De facto deckten im Stadtgebiet 6 Personen die Baumkontrollen ab. Die restlichen Stellenressourcen seien für die Abarbeitung von festgestellten Problemen zuständig. Das rechtzeitige Erkennen von Problemen stehe auch im Zusammenhang mit der Kontrollfrequenz. Glücklicherweise sei bei diesem Vorfall keine Person zu Schaden gekommen, aber aufgrund dieses Vorfalls müssten der Gemeinderat und die Verwaltung die Situation bei diesen Kontrollen sorgfältig betrachten.

Dazu entgegnet StRin Deparnay-Grunenberg, ihre Fraktion habe sich mit dem Vorfall eingehend beschäftigt. Eine Kontrolle habe unmittelbar vor dem Vorfall stattgefunden mit dem Ergebnis, dass von außen keine Baumerkrankung habe festgestellt werden können. Sicherlich sei der Baumtrupp angesichts neuer Aufgaben entwicklungsbedürftig, und die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, die in diesem Bereich durchaus Bedarf sehe, habe sich vorgenommen, dieses Thema bis zu den nächsten Etatberatungen näher zu betrachten, aber der konkrete Vorfall hätte mit einer besseren Personalausstattung nicht vermieden werden können. Daher werde der Antrag abgelehnt.


Zu Antrag Nr. 380/2016
In seiner Antragsbegründung betont StR Dr. Oechsner, dass bei Stellenschaffungen die notwendigen Stellenressourcen für die Personalpflege nicht in Vergessenheit geraten dürfen.

Von BM Dr. Mayer wird an StR Körner gewandt für die Stellenplanberatungen im Herbst 2017 ein entsprechender Stellenschaffungsantrag der Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamtes auf der Basis einer noch zu fertigenden Bedarfsanalyse angekündigt. Für die heutige Beratung sehe die Verwaltung die Kriterien unabweisbar und vordringlich nicht als gegeben an.

Von Herrn Freitag werden Korrekturmöglichkeiten im Verlauf eines Doppelhaushaltes eingefordert. Indem er den Antrag unterstützt, verweist er auf den großen Anteil von Teilzeitstellen bei Stellenbesetzungsverfahren. Eigentlich, so seine Einschätzung, müsste ein Automatismus zwischen der Anzahl von Stellenbesetzungsverfahren und den für die Personalpflege vorgehaltenen Stellenressourcen bestehen.

Für den Vorsitzenden zeigt die Anzahl der morgen im Gemeinderat zur Beschlussfassung stehenden Stellen, dass nicht von einem starren System gesprochen werden kann. Von StRin Deparnay-Grunenberg wird die Erwartung geäußert, dass die Verwaltung bei neu zu bearbeitenden Themen Notwendigkeiten wie Raumbedarfe und Personalbewirtschaftung "einpreist". Kurzfristig gestellte Anträge, die vielleicht durchaus berechtigt seien, werde ihre Fraktion heute nicht mittragen, da man sich im Vorfeld nicht mit deren Hintergründen habe auseinandersetzen können. Diese Anträge sollten bis zu den regulären Stellenplanberatungen im Jahr 2017 zurückgestellt werden.

Wie der Vorsitzende und StRin Deparnay-Grunenberg verweist auch EBM Föll auf die große Anzahl von Stellen, die im Verlauf des Doppelhaushalts 2016/2017 durch den Gemeinderat und die Verwaltung bereits zusätzlich geschaffen wurden. Daraus resultierten deutlich mehr als 2 Mio. €/Jahr Personalausgaben. Die vom Gemeinderat beschlossenen Regeln für kleine Stellenplanverfahren seien durchaus vernünftig. Wenn diese nicht eingehalten würden, sei eine Steuerungsfähigkeit des Haushaltes nicht mehr gegeben. Nachdem die Landeshauptstadt Anfang der 2000er Jahre eine der ersten Städte mit einem Doppelhaushalt gewesen sei, arbeite zwischenzeitlich eine Mehrheit der Städte aus guten Gründen mit Doppelhaushalten. Analog gehe in der Regel das Land vor.

Des Weiteren trägt er vor, mit dem Antrag Nr. 368/2016 habe der Ausschuss bereits zwei 0,5-Stellen zusätzlich für den Personalservice zugestimmt. Beim Personalservice werde es im Vorfeld der nächsten Etatberatungen eine übliche Stellenbemessung geben. Die Ergebnisse lege die Verwaltung nach einer Bewertung vor. Zu bedenken gibt BM Dr. Mayer, dass mit den morgen zur Beschlussfassung anstehenden Stellen bereits jetzt Mittel für die im nächsten Jahr stattfindenden regulären Stellenplanberatungen gebunden werden. Dies aufgreifend erinnert StR Körner, von den rund 53 Stellen für Kindertagesstätten würden zwei Drittel der Kosten durch das Land erstattet. Weiter begründet er die Notwendigkeit schneller Stellenschaffungen mit hohen Krankheitsquoten z. B. im Bereich der Bürgerbüros. Er regt an, wie bei den regulären Stellenplanberatungen auch für die kleinen Stellenplanberatungen eine Übersicht aller Stellenschaffungsanträge zu erstellen.

Dr. Mayer erinnert daran, dass EBM Föll in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.10.2016, öffentliche NNr. 438, den durch den Gemeinderat mit der GRDrs 623/ 2012 festgelegten Rahmen für kleine Stellenplanverfahren erläutert hat. Demnach gebe es keine solchen Stellenschaffungsanträge, sondern die Verwaltung erstelle am Ende dieses Verfahrens aufgrund der Sachbeschlüsse des Verwaltungsausschusses eine Sammelvorlage. Anträge der Fraktionen wie heute zu einzelnen Stellenschaffungen hat es seiner Kenntnis nach noch nie gegeben. Daran anknüpfend artikuliert StR Rockenbauch Modifizierungsbedarf an der Vorgehensweise. Das kleine Stellenplanverfahren gehöre, und sinngemäß äußert sich im weiteren Verlauf auch StR Dr. Oechsner, als Nachsteuerungsinstrument weiterentwickelt. Demgegenüber akzeptiert StR Sauer die Vorgehensweise der Verwaltung. Die CDU-Gemeinderatsfraktion werde im Rahmen dieses Verfahrens, wie schon beim Antrag Nr. 368/2016, ausschließlich vordringliche und unabweisbare Anträge unterstützen.

Zu Antrag Nr. 381/2016
Im Anschluss an die Antragsbegründung durch StR Dr. Oechsner teilt BM Dr. Mayer mit, die Abteilung Kommunikation prüfe aktuell strukturelle Möglichkeiten in Bezug auf den künftigen Personalbedarf. Die im Antrag angesprochenen Zeitguthaben sollen entweder ausbezahlt oder durch Gleitzeit ausgeglichen werden. Nach Einschätzung der Verwaltung gehöre das Beantragte ebenfalls im regulären Stellenplanverfahren aufgerufen.

Zu Antrag Nr. 403/2016
Dieser Antrag wird durch StRin Deparnay-Grunenberg begründet.

Aus Sicht der Verwaltung, so BM Dr. Mayer, seien die Stellen des Sozialamtes und der Bezirksämter rechnerisch entsprechend des Schlüssels für die Bearbeitung der Wohngeldanträge ausreichend. Die Arbeitsrückstände führt er auf personalwirtschaftliche Probleme zurück (Langzeiterkrankungen, erforderliche wiederholte Stellenausschreibungen aufgrund einer unzureichenden Anzahl von Bewerbungen). Eine Stellenneuschaffung würde also keine Abhilfe schaffen. Die Personalverwaltung sehe die Möglichkeit, die Ermächtigung für die Bearbeitung der Bonuscard-Anträge von Schwellenhaushalten bis März 2017 zur Abarbeitung der höheren Antragszahlen einzusetzen.

StRin Deparnay-Grunenberg signalisiert, dass dennoch am Antrag festgehalten wird. An StRin Ripsam (CDU) gewandt betont der Vorsitzende, ab 01.01.2017 seien alle Wohngeldsachbearbeiterstellen beim Sozialamt besetzt. Von StR Körner wird angeführt, dass es in diesem Bereich, nicht zuletzt um bei bestimmten Vorgängen trotz Personalfluktuation das Vier-Augen-Prinzip einhalten zu können, bis zum Jahr 2005 Springkraftstellen gegeben hat. Auch er erklärt, dass der Antrag aufrechterhalten wird.

Für BM Dr. Mayer geht es den Antragstellern einerseits um den Abbau der Rückstände und andererseits um die Umsetzung des Systemwechsels. Da es sich bei den Punkten um vorübergehende Phänomene handelt, fragt er die Antragsteller, ob sie sich eine bis zum 31.12.2019 befristete Stellenschaffung vorstellen können. Dies wird von StRin
Deparnay-Grunenberg abgelehnt.

Zu den Anträgen Nrn. 406/2016 und 428/2016
StR Körner und StR Rockenbauch begründen die Anträge.

Für die FDP-Gruppierung unterstützt StR Dr. Oechsner die Anträge.

BM Dr. Mayer ruft in Erinnerung, dass sich der Gemeinderat mit der Antragsthematik bereits ausführlich beschäftigt hat. Dabei sei über einzelne Freistellungskategorien bei Personalräten gesprochen worden; nach dem damals erzielten Kompromiss würden alle GPR-Mitglieder freigestellt und deren Stellen auch nachbesetzt, während bei den örtlichen Personalräten folgende drei Kategorien gebildet/beschlossen worden seien:
- 1. Kategorie: Arbeiten, die nach Dienstplan oder aufgrund gesetzlich/vertraglich vorgegebener Personalschlüssel getätigt werden - 100%ige Nachbesetzung
- 2. Kategorie: Arbeiten, die aufgrund eines Personalschlüssels, der vom Gemeinderat vorgegeben wurde, durchgeführt werden - 100%ige Nachbesetzung
- 3. Kategorie: alle übrigen Bereiche - Nachbesetzung in der Größenordnung von 50 %
Bei den örtlichen Personalräten ergebe sich somit eine Nachbesetzungsquote in Höhe von 82 %.

Von Herrn Freitag wird nachgefragt, weshalb in der 3. Kategorie 50 % der Arbeitszeit nicht ersetzt wird. Seines Erachtens lässt sich dies personalwirtschaftlich nicht begründen, sondern lediglich finanzwirtschaftlich.

Für EBM Föll steht außer Frage, und dies bezeichnet er als positiv, dass bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) im März 2015 bei der Stadtverwaltung eine intensive Mitbestimmung stattgefunden hat. Das neue LPVG habe insbesondere bei Kommunen mit sehr dezentralen einheitlichen Dienststellenstrukturen zu erheblichen Personalmehrbedarfen durch Freistellungen geführt. Die Stadtverwaltung könnte durchaus auch eine einheitliche Dienststelle sein. Dann würde sich ein deutlich niedrigerer Freistellungsbedarf ergeben. Dies werde aber von niemandem gewollt. Mit dem im Gesetz enthaltenen Hinweis "keine Kostenfolgen" habe der Landesgesetzgeber geschummelt. Ohne diesen Hinweis wäre das Konnexitätsprinzip relevant geworden. Vor diesem Hintergrund sieht er den vom Gemeinderat beschlossenen Kompromiss als praxistauglich an. Von ihm wird der Ausschuss gebeten, die Anträge abzulehnen.

Zu Antrag Nr. 417/2016
Im Anschluss an die Antragsbegründung von StR Rockenbauch verweist BM Dr. Mayer auf die mit der GRDrs 715/2016 für die Bürgerbüros beschlossenen Ermächtigungen (heutige öffentliche NNr. 548). Zum anderen sei die Verwaltung dabei, die Situation in den Bürgerbüros näher zu beleuchten. BM Dr. Schairer und er hätten diesbezüglich im Januar bei Herrn OB Kuhn einen Termin. Im Vorfeld der kommenden Etatberatungen werde die Verwaltung anhand einer neuen Berechnung der Fallzahlen und der tatsächlichen Bearbeitungszeiten unter Einpreisung der sich verändernden Einwohnerzahl Vorschläge erarbeiten und diese dem Gemeinderat vorlegen. Daher gehöre das Antragsthema in die kommenden Etatberatungen verschoben. Dem folgt StRin Deparnay-Grunenberg.

Herr Freitag wünscht sich, die angekündigten Untersuchungen durch Schließungen von Bürgerbüros zu flankieren, um die Mitarbeiterschaft der Bürgerbüros nicht noch weiter zu belasten. Danach betont BM Dr. Mayer, dass die Verwaltungsspitze durchaus problembewusst, aber mit Augenmaß vorgehe.

Zu Antrag Nr. 429/2016
Für die SPD-Gemeinderatsfraktion begründet StR Pfeifer (SPD) den Antrag.

StR Dr. Reiners (CDU) spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung zu diesem Antrag im 1. Quartal 2017 eine Stellungnahme vorlegt und dass der Antrag im Rahmen der regulären Stellenplanberatungen aufgerufen wird. Zudem verweist er auf die im Antrag Nr. 368/2016 bereits enthaltenen 1,5 Stellen (Lagedienstführer, Sachbearbeiterstelle). Eine Antragsbeantwortung in den nächsten 8 Wochen sowie eine Behandlung des Antrags in den regulären Stellenplanberatungen sichert BM Dr. Mayer zu.

StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) unterstützt den Antrag.

Zu Antrag Nr. 430/2016 "Stellenschaffungen beim AWS zur Umsetzung des Gerichtsurteils zu Dusch- und Umziehzeiten" (SPD) vom 19.12.2016

Von BM Dr. Mayer wird informiert, dieser Antrag könne heute nicht zur Abstimmung gestellt werden. Sofern es sich nicht um Beamtenstellen handle, müsse über Eigenbetriebsstellen im Rahmen der jeweiligen Wirtschaftspläne entschieden werden.

Dies akzeptiert StR Körner. Er begründet dennoch den Antrag.

Zu Antrag Nr. 433/2016
Zu diesem Antrag erfolgen Begründungen von StRin Deparnay-Grunenberg und StR Körner.

Zur Situation in der Abteilung Schul- und Sportbauten beim Hochbauamt (65-4) berichtet der Vorsitzende, von den knapp 43 Stellen dieser Abteilung seien 11,5 Stellen mit kW-Vermerken versehen (3 kW-Vermerke zum Januar 2018, 8,5 kW-Vermerke zum Januar 2019). Momentan seien dort 6 Stellen unbesetzt. Das Hochbauamt stelle trotz dieser kW-Vermerke in Einzelfällen auch unbefristet ein. Derzeit werde im Hochbauamt eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Bei dieser gehe es um die Frage der Stellenbemessung. Die Ergebnisse könnten zu den Beratungen des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2018/2019 zur Verfügung gestellt werden.

Angesichts der Bautätigkeit im Schulbereich und der absehbaren Bautätigkeit in den Kindertageseinrichtungen äußert StR Kotz die Bitte, Stellen, auch wenn ein kW-Vermerk besteht, möglichst häufig unbefristet zu besetzen. Er geht davon aus, dass sich in den nächsten 10 bis 15 Jahren die Auftragssituation beim Hochbauamt nicht verändert und dass von daher für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen Stellen vorhanden sind.

Das Instrument der Verlängerung der kW-Vermerke, so BM Thürnau, der die Einschätzung von StR Kotz teilt, sei zwar ein Stück weit hilfreich, angesichts des derzeitigen und des künftigen Aufgabenspektrums des Amtes und der boomenden privaten Bauwirtschaft helfe die unbefristete Besetzung von Stellen nicht wirklich weiter. Bei den Stellenbesetzungen gebe es z. T. zwei- bis dreifach Durchläufe bis zu einer dauerhaften Stellenbesetzung. Das Verschieben von kW-Vermerken in andere Bereiche sei ebenfalls nicht weiterführend, da, wenn in diesen Bereichen in drei, vier oder fünf Jahren jemand ausscheide, dort der kW-Vermerk wiederum Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung verursache. Ohne dem Ergebnis der Organisationsuntersuchung vorgreifen zu wollen, sehe es die Technikverwaltung daher als hilfreich an, diese Stellen komplett zu entfristen. Da BM Thürnau eine Verlängerung der kW-Vermerke als "ein Stück weit hilfreich" bezeichnet hat, hält StRin Deparnay-Grunenberg den Antrag, die kW-Vermerke um vier Jahre zu verlängern, aufrecht. Sie verbindet damit die Hoffnung, dass damit Engpässe bis zur Vorlage der Organisationsuntersuchung bzw. bis zu den regulären Stellenplanberatungen überbrückt werden können.

Durch Herrn Freitag werden die Ausführungen von BM Thürnau unterstützt. Er bittet die Verwaltung, ihm schriftlich zu bestätigen, dass Stellen mit kW-Vermerken unbefristet besetzt werden. Der GPR habe ein großes Interesse, dieses Verfahren gesamtstädtisch anzuwenden. Von BM Dr. Mayer wird daraufhin dargestellt, diese Vorgehensweise werde dann in Einzelfällen angewendet, wenn durch Fluktuation oder durch einen Ruhestandseintritt eine Stelle frei werde.


Nachstehend sind alle im Verlauf der Beratungen dieses Tagesordnungspunktes erfolgten Abstimmungen wiedergegeben.

BM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag der GRDrs 821/2016 einmütig zu.

Zu den Anträgen ergeben sich folgende Abstimmungen:

Antrag Nr.FraktionErgebnis
362/2016
427/2016
SÖS-LINKE-PluS
SPD
mehrheitliche Zustimmung (11 Ja, 6 Nein)
368/2016
Ziffer 2
CDU, 90/GRÜNE, SPDeinmütige Zustimmung
373/2016SÖS-LINKE-PluSmehrheitlich abgelehnt (6 Ja, 10 Nein)
380/2016FDPmehrheitlich abgelehnt (8 Ja, 9 Nein)
381/2016FDPmehrheitlich abgelehnt (8 Ja, 9 Nein)
403/201690/GRÜNE, SPD, SÖS-LINKE-PluS, FW, FDPmehrheitliche Zustimmung (11 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung)
406/2016
428/2016
SÖS-LINKE-PluS
SPD
mehrheitlich abgelehnt (8 Ja, 9 Nein)
417/2016SÖS-LINKE-PluSmehrheitlich abgelehnt (3 Ja, 14 Nein)
429/2016SPDmehrheitlich abgelehnt (6 Ja, 10 Nein)
433/201690/GRÜNE, SPD, FWmehrheitliche Zustimmung (12 Ja, 5 Nein)


Des Weiteren lehnt der Verwaltungsausschuss den mündlichen Antrag von StR Körner (SPD), im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung eine Stelle EG 6 und eine Stelle EG 8 zu schaffen, um den Bearbeitungsstau bei der Zeitstufenliste Wohnen abzubauen, bei 8 Ja-Stimmen und 9 Gegenstimmen mehrheitlich ab. StR Körner bezieht sich bei diesem Antrag auf die Stellungnahme der Verwaltung zum CDU-Antrag Nr. 369/2016.
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