Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs 14/2015
Stuttgart,
01/13/2015



Übernahme von Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesschule der Wolfbuschschule und der Fasanenhofschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich11.02.2015



Beschlußantrag:

Die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule der Wolfbuschschule und der Fasanenhofschule zum Schuljahr 2015/16 wird dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart übertragen.



Begründung:


Ausgangslage

Mit Beschluss der GRDrs 6/2013 Vom Schülerhaus zur Ganztagesgrundschule wurde folgendes Verfahren für die Trägerauswahl an Ganztagesgrundschulen festgelegt:

o Die Träger, die bereits Träger an Ganztagesgrundschulen sind, Erfahrung mit der Schulkindbetreuung haben und/oder mit der jeweiligen Schule bereits anderweitig Kooperationen pflegen, werden vom Schulverwaltungsamt angeschrieben.

o Bestehen noch keine Kontakte der Schule mit einem Träger, so werden alle in Frage kommenden Träger angeschrieben.

o Die Träger bekunden schriftlich ihr Interesse an der Übernahme der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote sowie des pädagogischen Mittagessens an der betreffenden zukünftigen Ganztagesschule. Die aussagekräftige Bewerbung muss neben der reinen Interessenbekundung ein auf die Schule abgestimmtes pädagogisches Ganztageskonzept enthalten.

o Die Träger haben die Möglichkeit, sich mit der Schule bzw. der Schulleitung im Vorfeld in einem Gespräch über deren Vorstellungen, das Schulprofil etc. zu informieren und so ihr Konzept darauf abzustimmen.

o Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen im Schulverwaltungsamt werden die Träger sowie die Schulleitungen (teilweise mit Vertretern des Kollegiums) zu einer gemeinsamen Vorstellungsrunde in das Schulverwaltungsamt eingeladen.

o Die Schulleitung gibt eine Präferenz ab.

o Der daraus resultierende Vorschlag der Verwaltung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

o Die Bescheide über Vergabe bzw. Nichtvergabe gehen den Trägern durch das Schulverwaltungsamt zu.

Bislang bestand die Möglichkeit, dass Schulen, die den Antrag auf Ganztagsschule im Herbst eines Jahres gestellt haben, nicht zwingend im Folgeschuljahr starten mussten, sondern die Aufnahme des Ganztagesbetriebes auch erst im übernächsten Schuljahr nach Antragstellung erfolgen konnte. Um ausreichend Zeit für pädagogische Konzeption, bauliche Maßnahmen und ggf. Einrichtung oder Anmietung von Interimsräumen zu haben, hat die Verwaltung den Schulen bisher empfohlen, den späteren Startzeitpunkt zu wählen. Mit Verankerung der Ganztagesgrundschule im Schulgesetz entfiel diese Möglichkeit und eine Schule muss direkt im nächsten Schuljahr nach Antragsstellung als Ganztagsschule eingerichtet werden.

Der Wegfall des Pufferjahres wirkt sich auch auf das Interessenbekundungsverfahren aus. Mit dem Verfahren kann nicht mehr gewartet werden bis der Einrichtungserlass des Landes auf Einrichtung einer Ganztagsschule vorliegt. Der Erlass ergeht in der Regel zwischen April und August des Jahres, in dem der Ganztagesschulbetrieb aufgenommen werden muss. Dem Träger bliebe so kaum bis gar keine Zeit für die Erarbeitung des pädagogischen schulspezifischen Konzeptes gemeinsam mit der Schule als auch für die Personalgewinnung. Das Interessenbekundungsverfahren muss daher bereits direkt nach Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule beim Land erfolgen - vorbehaltlich des Genehmigungserlasses des Landes (siehe GRDrs. 590/2014). Dies ist bei der Fasanenhofschule der Fall. Der Erlass seitens des Landes für die Wolfbuschschule liegt bereits vor; die Wolfbuschschule startet nach dem „alten Modell“.


Wolfbuschschule

Für die Grundschule der Wolfbuschschule hat das städtische Jugendamt sein Interesse an der Trägerschaft bekundet. Des Weiteren ging die Bewerbung der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. ein. Nach Vorstellung beider Träger und nach Auswertung der Kriterien des Leistungsverzeichnisses entschied sich die Wolfbuschschule für den Träger Jugendamt. Die Verwaltung stimmt diesem Vorschlag zu. Die Wolfbuschschule startet im Schuljahr 2015/16 mit dem teilgebundenen Ganztagesschulbetrieb.


Fasanenhofschule

Für die Fasanenhofschule hat ebenfalls das städtische Jugendamt sein Interesse an der Trägerschaft bekundet. Bewerbungen weiterer Träger gingen nicht ein. Die Fasanenhofschule startet voraussichtlich zum Schuljahr 2015/16 mit dem Ganztagesbetrieb in Wahlform. Der Antrag beim Land Baden-Württemberg wurde zum 01.10.2014 gestellt.

Das Konzept des städtischen Jugendamtes erfüllt alle Anforderungen an eine Trägerschaft im Ganztagesgrundschulbereich. Das städtische Jugendamt ist ein in der Schulkindbetreuung langjähriger erfahrener Träger und gut in den Stadtteilen Weilimdorf und Möhringen als Träger verankert (Kita, Horte, Stadtteilrunden, etc.). Die Wolfbuschschule und die Fasanenhofschule haben Interesse daran, dass das städtische Jugendamt ihr Kooperationspartner im Ganztagesschulbetrieb wird und die Trägerschaft übernimmt.



Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind in GRDrs 6/2013 dargestellt.

Die Finanzierung der Wolfbuschschule ist im Doppelhaushalt 2014/15 gesichert.

Für die Fasanenhofschule wird ab dem Haushaltsjahr 2016 der für die jeweilige Klassenzahl anteilige Betrag im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 berücksichtigt (siehe GRDrs 590/2014).


Beteiligte Stellen






Dr. Susanne Eisenmann



Anlagen



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