Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1091/2015
Stuttgart,
11/03/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
23.11.2015
Neubau "Rathausgarage"
Beantwortung / Stellungnahme
Nr. und Antragsteller
Inhalt
872/2015 AfD-Gemeinderatsfraktion
Neubau Rathausgarage – Projekt streichen und Millionen sparen
968/2015 FDP – Nr. 1
Abriss und Neubau Rathausgaragenareal, Verschiebung um ein Jahr
Der Beschlussvorlage GRDrs 128/2009 ist eine Machbarkeitsstudie vorausgegangen, die zum Ergebnis hatte, dass der Ersatz der bisherigen Rathausgarage durch ein Büro- und Geschäftshaus mit einer 3-geschossigen Tiefgarage der grundlegenden Sanierung vorzuziehen ist. Die Sanierungskosten für die Rathausgarage wurden 2009 auf ca. 5 Mio. € beziffert.
Neben der Tiefgarage in den beiden Untergeschossen und den Gewerbeflächen im Erdgeschoss sind in den Obergeschossen städtische Nutzungen vorgesehen. Die Stadtkämmerei, eine 3-gruppige Kindertagesstätte und der zentrale Serverpark der Stadtverwaltung sollen im Neubau untergebracht werden. Für diese Nutzungen besteht akuter Flächenbedarf, der an diesem Standort ideal erfüllt werden kann. Aufgrund der speziellen Anforderungen an die Gebäudestruktur und Gebäudetechnik ist die Unterbringung dieser Nutzer in einem stadteigenen Gebäude auch wirtschaftlich sinnvoll.
Inzwischen befindet sich das Projekt in einer weit fortgeschrittenen Planungsphase. Die notwendigen Finanzmittel wurden bereits in den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 in die mehrjährige Finanzplanung eingestellt.
50% der Leistungen für Abriss und Neubau sind ausgeschrieben und können in KW 46/2015 submittiert werden. Der Baubeschluss ist für Ende Dezember 2015 geplant. Für das Projekt sind bereits Planungsmittel in Höhe von 9 Mio. € entstanden.
Der Terminplan kann aus momentaner Sicht, wie vorgesehen, eingehalten werden. Die Rathausgarage als solche wird am 10. Januar 2016 geschlossen und im Anschluss mit dem Abriss begonnen. Eine Verschiebung des Projektes um ein Jahr ist somit nicht notwendig und hätte im Übrigen zur Folge, dass die bereits ausgeschriebenen Bauleistungen (ca. 16 Mio. €) erneut ausgeschrieben werden müssten. Außerdem wären substanzerhaltende Sofortmaßnahmen für den Weiterbetrieb der Rathausgarage in Höhe von mind. 0,5 Mio. € notwendig. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass mit einer nicht zu vernachlässigenden Baupreissteigerung zu rechnen ist.
Die Rathausgarage wird derzeit im 24-Stunden-Betrieb von insgesamt 6 Garagenwärtern betreut. Diese nehmen ab Januar 2016, teilweise aufgrund erfolgreicher Bewerbungen, andere Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung wahr.
Bei den genannten 2,707 Mio. € handelt es sich um die Nachfinanzierung von Mehrkosten des Vorhabens.
Bei einer Streichung des Vorhabens würden die in 2016 bis 2018 eingeplanten Mittel in Höhe 32,09 Mio. € eingespart, anderseits wären die bisherigen Planungsleistungen obsolet. Die entstanden Planungsmittel von 9 Mio. € wären trotzdem zu leisten und die Rathausgarage müsste grundlegend saniert werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
872/2015 AfD, 968/2015 FDP
Michael Föll
Erster Bürgermeister
<Anlagen>