Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 749/2018
Stuttgart,
10/04/2018



Neufassung der Satzung für die Stadtbibliothek (Benutzungs- und Gebührenordnung) sowie anderer Benutzungs- und Entgeltregelungen des Kulturamtes



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.10.2018
25.10.2018
11.12.2018



Beschlußantrag:

1. a) Die Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 3/18) gemäß Anlage 2a wird als Satzung erlassen.
2. a) Die Benutzungs- und Entgeltregelung für Vermietungen der Räume im StadtPalais und im Museum Hegel-Haus (Stadtrecht 3/19a) gemäß Anlage 3a wird beschlossen.
3. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Planetarium Stuttgart (Stadtrecht 3/22) gemäß Anlage 4 wird beschlossen.

4. Die Entgeltübersicht der Stuttgarter Philharmoniker ab Spielzeit 2018/2019 gemäß Anlage 5 wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Regelungen zu Nutzungen, öffentlich-rechtlichen Gebühren und privatrechtlichen Entgelten verschiedener Einrichtungen des Kulturamtes müssen u.a. aufgrund geänderter Anforderungen hinsichtlich Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz in den Bibliotheken überarbeitet werden.

Bei der Stadtbibliothek Stuttgart werden zudem die bereits durch den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossene Einführung der Gebühren für den Transport von Medien und die Erhöhung der Versäumnisgebühr umgesetzt.
In diesem Zusammenhang sollen auch redaktionelle Änderungen vorgenommen und die Veranstaltungen und Angebote der Einrichtungen aktualisiert werden.

Im Einzelnen sind die Änderungen und Ergänzungen in der „Ausführlichen Begründung“ dargestellt und aus den Anlagen ersichtlich.

Finanzielle Auswirkungen

· Zu Beschlussantrag 1, Gebührenordnung der Stadtbibliothek:
· Die weiteren Änderungen haben keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Ausführliche Begründung

Anlage 2a - Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart
Anlage 2b - Entgeltregelung für Veranstaltungen der Stadtbibliothek Stuttgart
Anlage 2c - Tabellarische Darstellung der Änderungen der Stadtbibliothek Stuttgart
Anlage 2d - Entgeltkalkulation für Trauungen in der Stadtbibliothek am Mailänder Platz

Anlage 3a - Benutzungs- und Entgeltregelung für Vermietungen der Räume im StadtPalais und im Museum Hegel-Haus
Anlage 3b - Benutzungs- und Entgeltregelung Museum für Stuttgart
Anlage 3c - Entgeltkalkulation für die Trauungen im StadtPalais

Anlage 4 - Benutzungs- und Entgeltordnung für das Planetarium Stuttgart

Anlage 5 - Entgeltübersicht der Stuttgarter Philharmoniker ab Spielzeit 2018/2019


· Ausführliche Begründung

1. Neufassung der Benutzungsordnung (einschließlich Gebührenordnung) und der Entgeltregelung für die Stadtbibliothek Stuttgart

In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Änderungen ab 1. Januar 2019 dargestellt. Außerdem wurden weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen die in einer tabellarischen Darstellung in der Anlage 2c aufgeführt werden.

1.1. Die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek (Anlage 2a) ist seit 1. Januar 2012 gültig und wurde zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats am 1. Dezember 2011 (GRDrs 754/2011) geändert. Ab 1. Januar werden neu aufgenommen:

1.2. Die Gebührenordnung (Anlage zur Benutzungsordnung) ist seit 1. Januar 2016 gültig und wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 15. Oktober 2015 (GRDrs 320/2015) zuletzt geändert. Ab 1. Januar werden neu aufgenommen: Die Neuaufnahme der Servicegebühr und die Erhöhung der Versäumnisgebühr wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen zum DHH 2018/2019 vom Gemeinderat bereits beschlossen.

1.3. Die Entgeltregelung für Veranstaltungen der Stadtbibliothek (Anlage 2b) ist seit dem 1. Januar 2013 gültig und wurde zuletzt am 25. Oktober 2012 mit GRDrs 606/2012 durch den Gemeinderat beschlossen. Ab 1. Januar werden neu aufgenommen:
2. Ergänzungen in der Benutzungs- und Entgeltregelung für Vermietungen der Räume im StadtPalais und im Museum Hegel-Haus und in der Benutzungs- und Entgeltregelung Museum für Stuttgart

2.1. Die Benutzungs- und Entgeltregelung für Vermietungen der Räume (Anlage 3a) ist seit 1. April 2018 gültig und wurde vom Gemeinderat am 22. März 2018 (GRDrs 95/2018) beschlossen. Die Trauungen im StadtPalais werden in die Benutzungs- und Entgeltregelung aufgenommen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1c). Das Entgelt beträgt 400,00 EUR. Diese decken die erwarteten Kosten vollständig.

2.2. Die Benutzungs- und Entgeltregelung Museum für Stuttgart (Anlage 3b), die den laufenden Museumsbetrieb regelt, ist seit 1. April 2018 gültig und wurde zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats am 22. März 2018 (GRDrs 95/2018) geändert.
Das Museum für Stuttgart akzeptiert die StuttCard von Stuttgart-Marketing als kostenlose Eintrittskarte. Dies wird in die Benutzungs- und Entgeltregelung aufgenommen (§ 2 Abs. 7). Als Marketingbeitrag fallen Kosten in Höhe von jährlich 100,00 EUR pro Einrichtung an. Stuttgart-Marketing bewirbt die teilnehmenden Einrichtungen u.a. auf den Internetseiten und durch Flyer. Partnermuseen sind u.a. das Haus der Geschichte, das Kunstmuseum Stuttgart, das Landesmuseum Württemberg, das Linden-Museum Stuttgart, das Deutsche Landwirtschaftsmuseum, die Staatsgalerie Stuttgart, die Stauffenberg-Erinnerungsstätte, das Weinbaumuseum Stuttgart, das Theodor-Heuss-Haus, das Naturkundemuseum Stuttgart, das Weissenhofmuseum im Haus Le Corbusier, das Mercedes-Benz Museum, das Porsche-Museum.

Das Museum für Stuttgart beabsichtigt Mitglied im Verein Museums-PASS-Musées zu werden und akzeptiert dann den Museums-PASS-Musées als kostenlose Eintrittskarte
(§ 2 Abs. 7).
Zum Verein zählen mittlerweile über 320 Museen, Schlösser und Gärten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. In Deutschland sind etwa 150 Museen beteiligt.
In Stuttgart sind dies aktuell das Haus der Geschichte, das Kunstmuseum Stuttgart, das Landesmuseum Württemberg, das Linden-Museum Stuttgart, das Deutsche Landwirtschaftsmuseum, die Staatsgalerie Stuttgart, das Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart, das Weissenhofmuseum im Haus Le Corbusier, das Mercedes-Benz Museum und das Porsche-Museum.
Der Mitgliedsbeitrag im Verein beträgt jährlich 200,00 EUR zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr von 500,00 EUR.
Für die Eintritte mit dem Museums-PASS-Musées erhält das Museum für Stuttgart eine anteilige finanzielle Rückerstattung der entgangenen Eintritte und für den Verkauf des Museum-PASS-Musées eine Provision.
Die beteiligten Museen und Häuser werden durch den Verein über deren Homepage sowie über Broschüren beworben. Die Broschüre "Museen und Ausstellungen" liegt in jedem Mitgliedsmuseum auf.

3. Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Planetarium Stuttgart
(Anlage 4)

Die Benutzungs- und Entgeltordnung wurde letztmals am 15. Oktober 2015 durch Beschluss des Gemeinderats geändert (GRDrs 623/2015).
Folgende Änderungen sind ab 1. Januar 2019 vorgesehen und werden aufgenommen:

4. Ergänzung in der Entgeltübersicht der Stuttgarter Philharmoniker ab Spielzeit 2018/2019 (Anlage 5)

Die Entgeltübersicht wurde letztmals am 30. November 2017 durch Beschluss des Gemeinderats geändert (GRDrs 325/2017).
Der Verwaltungsrat der Stuttgarter Philharmoniker hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2018 eine angepasste Frei- und Ehrenkartenregelung beschlossen.
Folgende Ergänzung wird daher ab 1. Januar 2019 im Wege der Neufassung der gesamten Entgeltübersicht mit aufgenommen: Die Intendanz der Philharmoniker kann in besonderen Fällen kostenlose oder ermäßigte Eintrittskarten u.a. für Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Eintrittskarten nach diesen Vorgaben ist in einer Dienstanweisung im Detail geregelt.





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