Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
199
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VerhandlungDrucksache:
28/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 13.06.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
- Bericht über den Stand der Arbeiten
- Vergabe von Bauleistungen
- Geltendmachung von Schadenersatz
- Finanzierung
- Vergabe v. Ingenieurleistungen u. Honorarerhöhungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik/Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 12.06.2018, öffentlich, Nr. 228

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 25.05.2018, GRDrs 28/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Bericht zum Stand der Baumaßnahme
2. Vergabe B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Baubereich Kurztunnel
3. Geltendmachung von Schadenersatz 4. Finanzierung

4.1 Der überplanmäßigen Mittelbewilligung im Jahr 2018 für die Mehrkosten der Ersatzvornahme "Kurztunnel" in Höhe von 7.850.000 EUR beim Projekt 7.665003 - Rosensteintunnel, Ausz.GR. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wird zugestimmt.

4.2 Die Deckung erfolgt aus hierfür gebundener Liquidität aus der zum Jahresabschluss 2016 gebildeten davon-Position innerhalb der Ergebnisrücklage (1.2.1.9) für das Projekt Rosensteintunnel (Projektrisiken / Zusatzkosten).

4.3 Die Gesamtauszahlungen erhöhen sich durch die Finanzierung der Mehrkosten für die Ersatzvornahme "Kurztunnel" von 273.075.000 EUR um 7.850.000 EUR auf 280.925.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) und sind im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.665003 - Rosensteintunnel, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt: 4.4 Die Finanzierung des SES Anteils der Vergabe unter Beschlussziffer 2 in Höhe von insgesamt 3.350.000 EUR ist im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Stuttgart (SES) beim Projekt "RÜB Schwanenplatz (B10 Leuze)" bei der Projektnummer S 09-5822.02.000 in den Jahren 2018/2019 enthalten. Der darüberhinausgehende Finanzbedarf wird im Wirtschaftsplan 2020/2021 berücksichtigt. Die Ansätze im Vermögensplan 2018/2019 sind einzuhalten.

5. Vergabe von Ingenieurleistungen und Honorarerhöhungen

5.1 Vergabe der Objektüberwachung für die Betriebs- und Sicherheitstechnik B 10 Rosensteintunnel
5.2 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen: 5.3 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen: 5.4 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen:

EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich zu.
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