Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 386/2016
Stuttgart,
07/12/2016



Aufstellung Jahresabschluss 2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.07.2016
21.07.2016



Beschlußantrag:


Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015, unter Berücksichtigung der
Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1-7 wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2015

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 245,2 Mio. EUR ab:
Ordentliche Erträge
3.037.143.893,79
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-2.763.230.068,54
EUR
Ordentliches Ergebnis
273.913.825,25
EUR
Außerordentliche Erträge
13.895.417,94
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-42.595.928,11
EUR
Sonderergebnis
-28.700.510,17
EUR
Jahresüberschuss
245.213.315,08
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2015
54.381.289,10
EUR


Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-241.285,01
EUR
Entnahme Stiftungskapital
57.119,80
EUR
Fehlbetragsverrechnung d. a.o. Ergebnisses
24.673.782,10
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
24.489.616,89
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-331.607.512,77
EUR
Entnahme Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
3.762.906,70
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-327.844.606,07
EUR
Zuführungen zweckgebundene Rücklagen
-2.191.458,44
EUR
Entnahmen zweckgebundene Rücklagen
60.333.132,54
EUR
Summe Veränderungen zweckgeb. Rücklagen
58.141.674,10
EUR
Summe Ergebnisverwendung
-245.213.315,08
EUR


1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:
1.2.2Entnahme aus Rücklage für Überschüsse des Sonderergebnisses
in Höhe von3.762.906,70 EUR
1.2.3Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen
in Höhe von60.333.132,54 EUR
2. Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2015 Die Vermögensrechnung (Schlussbilanz) zum 31.12.2015, schließt mit einem
Bilanzvolumen in Höhe von 9.214.317.012,29 EUR (Anlage 2) ab.

3. Gesamtfinanzrechnung 2015 Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 98.366.471,23 EUR ab:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.862.172.028,30
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.532.413.832,53
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus
laufender Verwaltungstätigkeit
329.758.195,77
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
80.135.226,73
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-319.396.366,79
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-239.261.140,06
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
90.497.055,71
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
für Investitionen
20.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
für Investitionen
-12.130.584,48
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
7.869.415,52
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
98.366.471,23
EUR
Nachrichtlich:
Ermächtigungsübertragungen 2015
627.536.992,41
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2015)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2015 in die Ämterbudgets 2016 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 54.381.289,10 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die im Doppelhaushaltsplan 2014/2015 aufgeführten Übertragbarkeitsvermerke nach § 61 Ziff. 19 i.V.m. § 21 GemHVO werden im THH 610 „Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung“, Amtsbereich 6107010 „Stadtplanung“, Nr. I.21 um die Kontengruppe 43100 „Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke“ ergänzt.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2015 in die
Ämterbudgets 2016 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 573.155.703,31 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.


5. Im Haushaltsplan 2015 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:
Nr.Teilergebnis-
haushalt
Amtsbereich/ProjektKontengruppeBetrag
5.1200
Stadtkämmerei
AB 0208100
Abwicklung Eigenbetriebe
440
Sonstige ordentliche Aufwendungen
280.693,66 EUR
5.2370
Branddirektion
AB 3709010 bis
AB 3701290
400 Personalaufwendungen (Überstunden)
189.996,50 EUR
Summe
470.690,16 EUR
Nr.TeilfinanzhaushaltAmtsbereich/ProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.3230
Amt für Liegen-
schaften und Wohnen
Projekt 7.233106
Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten
7871 Hochbaumaßnahmen
2.500.000,00 EUR
5.4230
Amt für Liegen-
schaften und Wohnen
Projekt 7.239000
Gebäude-/Immobilien-verwaltung
7871 Hochbaumaßnahmen
2.839.620,97 EUR
5.5900
Allgemeine Finanzwirtschaft
79 Tilgung von Darlehen
4.390.584,48 EUR
Summe
9.730.205,45 EUR

Die Mehraufwendungen werden aus im Haushaltsjahr 2015 erzielten Ergebnis- verbesserungen gedeckt. Die Finanzierung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt aus dem höheren Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2015 (Anlage 3).


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund Ziffer I.4 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2014/2015 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel in Höhe von 12.335.189,51 EUR umgesetzt. Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


7. Gewährung von Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) werden zur Finanzierung von Investitionen in den Jahren 2016/2017 Stadtdarlehen bis zum Gesamtbetrag von 33.380.000 EUR gewährt.
Den erforderlichen Mehrauszahlungen im Teilfinanzhaushalt 2016/2017, THH 200 „Stadtkämmerei“, Projekt 7.203050 „Abwicklung Eigenbetriebe“, Ausz.Gr. 788 „Darlehensgewährungen“ wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch den höheren Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2015. Die entsprechenden Mittel werden in der Liquiditätsplanung dafür reserviert.




Begründung:


Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Vermögensrechnung (Bilanz) und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2015 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.



1. Ergebnisrechnung

Bei der Nachtragsplanung 2015 ging man von einem Jahresüberschuss in Höhe von
24,7 Mio. EUR aus. Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahres-
überschuss in Höhe von 245,2 Mio. EUR (VJ 158,5 Mio. EUR) ab (vgl. Anlage 1).

Der Anteil des ordentlichen Ergebnisses beträgt 273,9 Mio. EUR (VJ 175,5 Mio. EUR); das Sonderergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von -28,7 Mio. EUR (VJ -17,0 Mio. EUR) aus. Damit liegt das Gesamtergebnis um 220,5 Mio. EUR über den Erwartungen der Nachtragsplanung (24,7 Mio. EUR Jahresüberschuss).


Bei den ordentlichen Erträgen gab es im Saldo 365,5 Mio. EUR Mehrerträge. Wesentliche Mehr- (+) / Mindererträge (-) wurden u.a. bei folgenden Ertragsarten erzielt:

Steuern und ähnliche Abgaben in Höhe von 137,7 Mio. EUR
(darunter Grundsteuer B +2,5 Mio. EUR, Gewerbesteuer +102,6 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer +19,9 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer +5,8 Mio. EUR, Vergnügungssteuer +4,0 Mio. EUR, Wohngeld-
entlastung Land +2,3 Mio. EUR)

Laufende Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen in Höhe von 113,0 Mio. EUR
(darunter Schlüsselzuweisungen vom Land +57,5 Mio. EUR, Zuweisungen, Zu-
schüsse für laufende Zwecke +9,5 Mio. EUR, Zuweisung Grunderwerbsteuer +23,5 Mio. EUR, Leistungsbeteiligung Grundsicherung Arbeitssuchende +18,1 Mio. EUR).

Sonstige Transfererträge in Höhe von 15,3 Mio. EUR
(darunter Ersätze von sozialen Leistungen +14,0 Mio. EUR)

Öffentlich-rechtliche-Entgelte in Höhe von 6,6 Mio. EUR
(darunter Verwaltungsgebühren +3,3 Mio. EUR, Benutzungsgebühren +4,0 Mio. EUR, Stellplatzablösebeträge -0,7 Mio. EUR)

Privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 6,4 Mio. EUR
(darunter Ersätze Sachkosten +2,9 Mio. EUR, Mieten und Pachten in Höhe von
+2,7 Mio. EUR)

Kostenerstattungen und -umlagen in Höhe von 27,3 Mio. EUR
(darunter Erstattungen vom Bund +2,3 Mio. EUR, vom Land +17,1 Mio. EUR,
von Gemeinden/ZV +5,2 Mio. EUR, von der gesetzlichen Sozialversicherung
+2,4 Mio. EUR)

Sonstige ordentliche Erträge in Höhe von 65,1 Mio. EUR
(darunter Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von +33,2 Mio. EUR, Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen +7,2 Mio. EUR, Erträge aus Nachaktivierungen +4,7 Mio. EUR, Ertrag aus nicht passivierungsfähigen Einzahlungen +1,7 Mio. EUR, Konzessionsabgaben -1,3 Mio. EUR, Nachforderungszinsen Gewerbesteuer +18,9 Mio. EUR)

Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von -5,9 Mio. EUR
(darunter Zinserträge 5,7 Mio. EUR, Gewinnausschüttungen, Dividenden in Höhe von -11,8 Mio. EUR (LBBW))

Bei den ordentlichen Aufwendungen gab es im Saldo 140,3 Mio. EUR Mehraufwendungen (-). Wesentliche Mehr- (-) / Minderaufwendungen (+) wurden u.a. bei folgenden Aufwandsarten erzielt:

Personal- / Versorgungsaufwendungen in Höhe von -8,9 Mio. EUR
(darunter Veränderung Rückstellungen Altersteilzeit -2,5 Mio. EUR und ZVO
-3,0 Mio. EUR)

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 41,6 Mio. EUR
(darunter Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen +0,6 Mio. EUR, Unter-
haltung sonst. unbewegliches Vermögen -9,9 Mio. EUR, Unterhaltung bewegliches Vermögen -3,2 Mio. EUR, Mieten und Pachten -0,7 Mio. EUR, Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen +3,8 Mio. EUR, sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen +51,0 Mio. EUR (u.a. Kita-Betriebskostenpauschale, Veränderungen Rückstellungen))

Transferaufwendungen in Höhe von -126,1 Mio. EUR
(darunter Zuweisungen/Zuschüsse -60,1 Mio. EUR, Schuldendiensthilfen
+0,8 Mio. EUR, soziale Leistungen -30,9 Mio. EUR, Gewerbesteuerumlage
-12,9 Mio. EUR, -10,6 Mio. EUR FAG-Umlage, -12,2 Mio. EUR Veränderung FAG-Rückstellung)

Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von -22,6 Mio. EUR
(darunter Deckungsreserve für Personal- und Sachaufwand +15,3 Mio. EUR, Erstattungszinsen Gewerbesteuer –32,3 Mio. EUR, Aufwand aus Nach-
passivierungen -1,9 Mio. EUR, -1,2 Mio. EUR Fahrdienst behinderter Schüler,
-2,4 Mio. EUR Geschäftsaufwendungen, +2,8 Mio. EUR Erstattungen laufender Betrieb Ganztagesschulen)

Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR
(darunter Zinsaufwendungen +0,6 Mio. EUR, Aufwand des Geldverkehrs
-0,5 Mio. EUR)

Planmäßige Abschreibungen in Höhe von -24,4 Mio. EUR
Abschreibungen Sachvermögen -4,2 Mio. EUR, Abschreibungen auf Forderungen
-18,2 Mio. EUR, Auflösung Sonderposten geleistete Investitionszuschüsse
-2,0 Mio. EUR)


Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 273,9 Mio. EUR (VJ 175,5 Mio. EUR) und liegt damit 225,2 Mio. EUR über den Erwartungen der Nachtragsplanung 2015.


Der Fehlbetrag beim Sonderergebnis beträgt 28,7 Mio. EUR. Der Fehlbetrag in Höhe von 28,7 Mio. EUR ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 13,9 Mio. EUR (darunter 9,7 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, 2,2 Mio. EUR realisierte Kursgewinne aus Vermögensverwaltung) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 42,6 Mio. EUR (darunter 1,4 Mio. EUR Aufwendungen aus der Veräußerung von Grund-
stücken und Gebäuden, 7,5 Mio. EUR realisierte Kursverluste aus Vermögens-
verwaltung, 29,0 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen auf „Dauerverlust-
beteiligungen“ (davon Projektgesellschaft Neue Messe 11,5 Mio. EUR, Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena 0,9 Mio. EUR, Eigenbetriebe Klinikum 15,8 Mio. EUR und Bäderbetriebe Stuttgart 0,8 Mio. EUR)).


Wesentliche Kennzahlen zur Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

Die Netto-Steuerquote (Steuererträge abzgl. Gewerbesteuerumlage/ordentliche Erträge) beträgt 37,7% (VJ 36,2%).

Der Gewerbesteueranteil (Gewerbesteuerquote) an den ordentlichen Erträgen (Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 18,4%
(VJ 15,8%).

Die Steuerquote (direkte Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer / ordentliche Erträge) beträgt 27,6% (VJ 25,5%).

Der FAG-Anteil (FAG-Quote) an den ordentlichen Erträgen (FAG-Anteil abzgl. FAG-Umlage / ordentliche Erträge) beträgt 16,1% (VJ 15,2%).

Mit den ordentlichen Erträgen in Höhe von 3.037,1 Mio. EUR konnten die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 2.763,2 Mio. EUR gedeckt werden. Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) beträgt 109,9 % (VJ 107,0%).

Die Personalaufwandsquote (Personal- und Versorgungsaufwand / ordentliche Aufwendungen) beträgt 21,4% (VJ 22,3%).

Die Netto-Sozialaufwandsquote (Soziale Aufwendungen abzgl. Erträge soziale Leistungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 15,2% (VJ 15,3%).

Der Jahresabschluss 2015 kann weiterhin als zufriedenstellend bewertet werden.

Im Haushaltsjahr 2015 haben dazu Mehrerträge bei den Steuern (insbes. Gewerbesteuer und bei den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer), den laufenden Zuweisungen (insbes. Schlüsselzuweisungen
und Grunderwerbsteuer), und der verzögerte Mittelabfluss (konsumtive Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 54,4 Mio. EUR) beigetragen.

Die Gewerbesteuerquote (Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) ist gegenüber dem Vorjahr (15,8%) aufgrund von Einmaleffekten zwar auf 18,4% angestiegen, liegt aber im Vergleich zur Gewerbesteuerquote des Haushaltsjahres 2010 (22,3%) weit zurück.


2. Verwendung Jahresüberschuss 2015 (Ergebnisverwendung)

Der Jahresüberschuss in Höhe von 245.213.315,08 EUR ist unter Berücksichtigung der Veränderungen bei den zweckgebundenen Rücklagen der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses wie folgt zuzuführen bzw. zu entnehmen und mit dem Basiskapital gemäß § 25 Absatz 4 GemHVO zu verrechnen:
Zuführung zweckgebundene Rücklagen:
-2.191.458,44 EUR
davon Rücklage Parkmöglichkeiten
-674.139,00 EUR
davon Rücklage Stiftungen/Fonds
-1.517.319,44 EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen:
60.333.132,54 EUR
davon Rücklage Parkmöglichkeiten (konsumtiver Anteil)
416.345,34 EUR
davon Rücklage Wohnungsbauförderung
1.165.827,91 EUR
davon Rücklage Stuttgart 21
57.677.694,10 EUR
davon Rücklagen Stiftungen/Fonds
1.073.265,19 EUR
Summe Änderung zweckgebundene Rücklagen
58.141.674,10 EUR
davon im ordentlichen Ergebnis
57.877.852,73 EUR
davon im außerordentlichen Ergebnis
263.821,37 EUR
Summe Zuführung Rücklage ord. Ergebnis*
-331.607.512,77 EUR
Summe Entnahme Rücklage a.o. Ergebnis*
3.762.906,70 EUR
Zuführung Basiskapital
-241.285,01 EUR
davon Stiftungskapital
-241.285,01 EUR
Entnahme Basiskapital
24.730.901,90 EUR
davon Stiftungskapital
57.119,80 EUR
davon Fehlbetragsverrechnung a.o. Ergebnis
24.673.782,10 EUR
Summe Veränderung Basiskapital
24.489.616,89 EUR
Summe Ergebnisverwendung
-245.213.315,08 EUR



*Die Summe der Zuführung bzw. Entnahme zur Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses weicht vom ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnis lt. Gesamtergebnisrechnung (Anlage 1) ab. Die Abweichung resultiert durch die bei der Ergebnisverwendung vorrangig zu berücksichtigenden Zuführungen / Entnahmen zu den zweckgebundenen Rücklagen und der Veränderung des Basiskapitals (vgl. Darstellung oben). Da das um Stiftungs-/Fondsanteile (-263.821,37 EUR) bereinigte (negative) Sonderergebnis in Höhe von -28.436.688,80 EUR nur teilweise aus der bestehenden Rücklage in Höhe von 3.762.906,70 EUR abgedeckt werden kann, ist erstmals eine Verrechnung mit dem Basiskapital gemäß § 25 Absatz 4 GemHVO in Höhe von 24.673.782,10 EUR notwendig.


3. Vermögensrechnung (Bilanz) 2015

Die Schlussbilanz 2015 weist eine Bilanzsumme von 9,21 Mrd. EUR (VJ 9,01 Mrd. EUR) aus.

Die wesentlichen städtischen Vermögenswerte sind im Sachvermögen und im Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Insgesamt hat sich das Sachvermögen im Haushaltsjahr 2015 um 56,8 Mio. EUR auf 4,54 Mrd. EUR erhöht. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 49,3%.

Das Finanzvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 4,20 Mrd. EUR. Es hat sich im Haushaltsjahr insoweit um insgesamt 72,2 Mio. EUR erhöht und weist damit einen Anteil von 45,6% an der Bilanzsumme aus.

Das Kapital der LHS beträgt zum Bilanzstichtag 7,57 Mrd. EUR (VJ 7,32 Mrd. EUR). Hieraus ergibt sich bei der Bilanzsumme von 9,21 Mrd. EUR eine Kapitalquote von
82,2 % (VJ 81,3 %). Erweitert um die Summe der Sonderposten (1,0 Mrd. EUR) ergibt sich eine Kapitalquote von 93,0 % (VJ 92,3%). Erstmals mussten aus dem Basiskapital 24,7 Mio. EUR zur Fehlbetragsverrechnung der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses entnommen werden.

Die Rücklagen betragen 1,58 Mrd. EUR (VJ 1,31 Mrd. EUR), davon sind 280,6 Mio. EUR (VJ 338,1 Mio. EUR) zweckgebunden.

Die Rückstellungen verringerten sich insgesamt um 61,0 Mio. EUR auf 339,5 Mio. EUR (VJ 400,5 Mio. EUR).

Der Anteil der langfristigen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen beläuft sich auf
31,4 Mio. EUR (VJ 23,5 Mio. EUR), die Fremdkapitalquote beträgt 0,3 % (VJ 0,3 %). Die Schulden (Stadthaushalt) betragen somit je Einwohner 51 EUR (VJ 38 EUR).

Unter Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen) in Höhe von 455,1 Mio. EUR (VJ 418,6 Mio. EUR) ergibt sich je Einwohner ein Gesamtschuldenstand von 784 EUR (VJ 724 EUR).

Die Veränderungen der Vermögensrechnung sind in Anlage 2 „Erläuterungen zur Vermögensrechnung“ detailliert dargestellt.

4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2015)

Bei der Restebildung zeigen sich im Ergebnishaushalt folgende Schwerpunkte:
THH
Bezeichnung
Budgetrest 2015 (EUR)
810
Bürgermeisteramt
1.972.520,83
100
Haupt- und Personalamt
4.407.809,29
120
Statistisches Amt
6.000,00
140
Rechnungsprüfungsamt
22.159,10
150
Bezirksämter
332.867,81
200
Stadtkämmerei
18.000,00
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
11.560.056,09
300
Rechtsamt
645,12
320
Amt für öffentliche Ordnung
56.000,00
360
Amt für Umweltschutz
1.483.859,61
400
Schulverwaltungsamt
14.785.597,62
410
Kulturamt
1.860.201,73
500
Sozialamt
213.387,03
510
Jugendamt
9.593.322,95
520
Amt für Sport und Bewegung
931.371,45
530
Gesundheitsamt
70.405,32
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
3.438.368,00
630
Baurechtsamt
682.500,00
650
Hochbauamt
19.000,00
660
Tiefbauamt
2.625.717,15
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
272.000,00
740
Hallenbad Untertürkheim
29.500,00
Summe Ergebnishaushalt
54.381.289,10

Wie sich die konsumtiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Kontengruppen diese entfallen, ist in Anlage 4, Seiten 1 - 3, ersichtlich.

Die im Haushaltsplan aufgeführten Übertragbarkeitsvermerke nach § 61 Ziff. 19 i.V.m. § 21 GemHVO werden im THH 610 „Amt für Stadtplanung und Stadt-
erneuerung“ um die Aufwandsermächtigung im Amtsbereich 6107010 „Stadtplanung“ der Kontengruppe 43100 „Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke“ ergänzt.

Die konsumtiven Reste betrugen im Vorjahr 56,6 Mio. EUR.

Bei der investiven Restebildung im Finanzhaushalt zeigen sich folgende Schwerpunkte:
THH
Bezeichnung
Budgetrest 2015 (EUR)
800
Gemeinderat
1.848,89
810
Bürgermeisteramt
24.880,00
100
Haupt- und Personalamt
3.370.396,30
150
Bezirksämter
47.000,00
200
Stadtkämmerei
156.484.500,00
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
78.330.305,10
300
Rechtsamt
1.080,00
320
Amt für öffentliche Ordnung
652.900,00
340
Standesamt
10.000,00
360
Amt für Umweltschutz
12.853.125,74
370
Branddirektion
2.474.000,00
400
Schulverwaltungsamt
145.516.016,09
410
Kulturamt
4.300.665,75
500
Sozialamt
1.810.000,00
510
Jugendamt
87.343.944,06
520
Amt für Sport und Bewegung
1.889.201,27
530
Gesundheitsamt
118.976,98
610
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
41.035.318,00
630
Baurechtsamt
34.365,00
660
Tiefbauamt
24.714.953,12
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
12.142.227,01
Summe Finanzhaushalt
573.155.703,31

Wie sich die investiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Investitionsprojekte und Auszahlungsgruppen diese entfallen, ist in Anlage 4, Seiten 4 - 9, ersichtlich.

Die investiven Reste betrugen im Vorjahr 470,4 Mio. EUR.


5. Überblick getroffener Verfügungen zur Anbringung von Deckungsvermerken im Haushaltsjahr 2015

Aufgrund Ziffer I.5 der Deckungsvermerke im Haushaltsplan 2014/15 wurde folgende Deckungsbeziehung im Haushaltsjahr 2015 ergänzt:

Einseitig deckungsberechtigt sind die Aufwendungen für die Förderung Bürgerschaftlichen Engagements innerhalb des Teilergebnishaushalts 100 „Haupt- und Personalamt“ zu Lasten der 2015 im Teilergebnishaushalt 810 „Bürgermeisteramt“ unter den Kontengruppen 400 „Personalaufwendungen“ bis 481 “Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen“ für denselben Zweck veranschlagten (Teil-)Ansätze.

6. Im Haushaltsplan 2015 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:
Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereich/ProjektKontengruppeBetrag
5.1200
Stadtkämmerei
AB 0208100
Abwicklung Eigenbetriebe
440
Sonstige ordentliche Aufwendungen
280.693,66 EUR
5.2370
Branddirektion
AB 3709010 bis
AB 3701290
400 Personalaufwendungen (Überstunden)
189.996,50 EUR
Summe
470.690,16 EUR
Nr.TeilfinanzhaushaltAmtsbereich/ProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.3230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt 7.233106
Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten
7871 Hochbaumaßnahmen
2.500.000,00 EUR
5.4230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt 7.239000
Gebäude-/Immobilien-
verwaltung
7871 Hochbaumaßnahmen
2.839.620,97 EUR
5.5900
Allgemeine Finanzwirtschaft
79 Tilgung von Darlehen
4.390.584,48 EUR
Summe
9.730.205,45 EUR


Die Mehraufwendungen werden aus im Haushaltsjahr 2015 erzielten Ergebnisverbesserungen gedeckt. Die Finanzierung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt aus dem höheren Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2015.

Zu 5.1
Im Teilergebnishaushalt 200 der Stadtkämmerei, AB 0208100 Abwicklung Eigenbetriebe, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen, wurden Gutachten- / Sachverständigenkosten insbesondere für den Rückkauf der Wasserversorgung notwendig, die zu überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 280.693,66 EUR geführt haben.

Zu 5.2
Im Teilergebnishaushalt 370 der Branddirektion, Kontengruppe 400 Personalaufwendungen, wurden aufgrund der Auszahlung von Überstunden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 189.996,50 EUR notwendig.

Zu 5.3
Im Teilfinanzhaushalt 230 des Amts für Liegenschaften und Wohnen, Projekt 7.233106 Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten, Auszahlungsgruppe 7871 Hochbaumaßnahmen, wurden für die 3. Tranche überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 7.246.200 EUR notwendig (vgl. GRDrs 913/2014).

Zu 5.4
Im Teilfinanzhaushalt 230 des Amts für Liegenschaften und Wohnen, Projekt 7.239000 Gebäude/Immobilienverwaltung, 7871 Hochbaumaßnahmen, wurden Sanitär- und Küchencontainer für die Versorgung von Flüchtlingen beschafft, die überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 2.839.620,97 EUR notwendig machten.

Zu 5.5
Im Teilfinanzhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Auszahlungsgruppe 79 Tilgung von Darlehen, wurden aufgrund der guten Liquidität Sondertilgungen bei Bauspardarlehen in Höhe von 10.033.009,87 EUR getätigt, um künftige Zinsaufwendungen einzusparen. Aufgrund der Sondertilgungen sind überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 4.390.584,48 EUR entstanden.


7. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund Ziffer I.4 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2014/2015 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel in Höhe von 12.335.189,51 EUR umgesetzt. Die nicht aktivierungsfähigen Mehraufwendungen stehen in direktem Zusammenhang mit den veranschlagten Investitionsprojekten.


8. Gewährung von Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) werden zur Finanzierung von Investitionen in den Jahren 2016/2017 Stadtdarlehen bis zum Gesamtbetrag von 33.380.000 EUR gewährt.

Die investiven Mehrauszahlungen im Teilfinanzhaushalt 2016/2017, THH 200 „Stadtkämmerei“, Projekt 7.203050 „Abwicklung Eigenbetriebe“, Ausz.Gr. 788 „Darlehensgewährungen“ werden aus vorhandener Liquidität zum Jahresabschluss 2015 gedeckt (Anlage 6).

Neben den vorgesehenen Trägerdarlehen in Höhe von 26.903.700 EUR in den Jahren 2016 (12.991.400 EUR) und 2017 (13.912.300 EUR) sollen zur teilweisen Finanzierung von Investitionen in den Jahren 2016 und 2017 zusätzliche städtische Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Die städtischen Darlehen sollen die im Wirtschaftsplan 2016/2017 veranschlagten Bankdarlehen in Höhe von 33.380.000 EUR ersetzen (vgl. GRDrs 863/2015 „Wirtschaftsplan 2016/2017“ des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES)).

Die Stadtdarlehen werden dem Eigenbetrieb mit marktüblichen Kommunal-
kreditkonditionen zur Verfügung gestellt. Die Darlehen können vom Eigenbetrieb bei Bedarf in Teilbeträgen abgerufen werden.

Die Gewährung von Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb bedarf gemäß § 4 Nr. 8 Betriebssatzung SES der Zustimmung des Gemeinderats.

9. Kreditermächtigung, Liquidität, Schuldenstand

Kreditermächtigung

Die im Haushaltsplan 2015 ursprünglich veranschlagte Kreditermächtigung in Höhe von 142,8 Mio. EUR musste wegen des erzielten Finanzierungsmittelüberschusses (vgl. Anlage 3 „Gesamtfinanzrechnung“) nicht in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Nachtragsplanung 2015 (vgl. GRDrs 433/2015) konnte deshalb die Kreditermächtigung 2015 auf null reduziert werden. Zu Lasten der Kredit-
ermächtigung 2014 wurde ein zinsloses KfW Darlehen in Höhe von 20,0 Mio. EUR aufgenommen.


Liquidität

Die freie Liquidität zum 31.12.2015 beträgt 306,8 Mio. EUR (vgl. Anlage 6).

Mit Bericht zum Finanzstatus 2015 (GRDrs 1366/2015) war von einer voraussichtlich freien Liquidität in Höhe von ca. 114 Mio. EUR auszugehen (freie Liquidität lt. HH-Entwurf 2016/2017 in Höhe von 34,9 Mio. EUR zzgl. Verbesserungen aus Bericht zum Finanzstatus 2015 in Höhe von 79,3 Mio. EUR).
Die in 2015 erwirtschaftete freie Liquidität in Höhe von 306,8 Mio. EUR ist somit um
192,7 Mio. EUR höher, als bisher zum Doppelhaushaltsplan 2016/2017 angenommen.

Die Verwaltung schlägt folgende Verwendung der zum 31.12.2015 errechneten freien Liquidität vor:
1.Reduzierung der im Haushaltsjahr 2016 geplanten Kreditaufnahmen im Stadt- haushalt um 102,4 Mio. EUR. Die im Haushaltsplan veranschlagte Kredit-
ermächtigung in Höhe von 137,0 Mio. EUR kann somit auf 34,6 Mio. EUR reduziert werden. In dieser Höhe soll der für 2016 bereits zugesagte, zinslose, KfW-Kredit zur Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften aufgenommen werden.
2.Verzicht auf die Umsetzung der zum Haushaltsjahr 2017 beschlossenen globalen Minderaufwendungen in Höhe von 29 Mio. EUR (Umsetzung erfolgt im Rahmen der Aufstellung der Haushaltsplanung 2018/2019, vgl. GRDrs 353/2016).
3.Neben den vorgesehenen Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb SES in Höhe von 26,9 Mio. EUR in den Jahren 2016 (13 Mio. EUR) und 2017 (13,9 Mio. EUR) sollen zusätzliche städtische Darlehensgewährungen in Höhe von 33,4 Mio. EUR in den Jahren 2016 (17 Mio. EUR) und 2017 (16,4 Mio. EUR) zur Vermeidung externer Kreditaufnahmen erfolgen. Das Darlehen an den SES soll zu Kreditmarktkonditionen vergeben werden.

In Summe werden durch den Verwaltungsvorschlag 164,8 Mio. EUR der freien Liquidität verwendet (vgl. hierzu GRDrs 387/2016 Zwischenbericht zur Finanzlage 2016).
Die verbleibende freie Liquidität zum 31.12.2015 in Höhe von 27,9 Mio. EUR wird zur Reduzierung der im Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen Kreditaufnahme (153,6 Mio. EUR) eingesetzt.


Schuldenstand

Das zu Lasten der Kreditermächtigung 2014 aufgenommene zinslose KfW-Darlehen in Höhe von 20 Mio. EUR dient der Finanzierung der Erstellung von Flüchtlings-
unterkünften. Die ordentliche Kredittilgung belief sich in 2015 auf 2,1 Mio. EUR. Außerdem wurden in 2015 drei Bauspardarlehen mit insgesamt 10 Mio. EUR vorzeitig getilgt. Dadurch erhöhten sich die äußeren Schulden im Stadthaushalt um 7,9 Mio. EUR auf 31,4 Mio. EUR. Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften) beträgt auf 31.12.2015:

Das sind je Einwohner – bezogen auf die Einwohnerzahl zum 30.09.2015: 784 EUR (Vorjahr 724 EUR)

Einwohnerzahl zum 30.09.2014: 611.026, zum 30.09.2015: 620.355


10. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt und des Stiftungsvermögens sowie des Spezialfonds des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart


Externe Vermögensverwaltung der Stadt

Zur breiteren Streuung bzw. besseren Diversifizierung werden Teile der städtischen Liquidität durch externe Vermögensverwaltungsmandate verwaltet. Die am längsten bestehende Vermögensverwaltung bei einer Bank ist am 01.12.2003 im Wege der Kapitalherabsetzung von der SVV auf die Stadt übergegangen. Sie war zunächst als Liquiditätsmanagement mit klaren Abrufdaten gedacht und deshalb als Rentenmandat mit überwiegend kurz laufenden Wertpapieren und ohne einen Aktienanteil ausgestaltet. Da im Laufe der Jahre, außer zu Beginn des Jahres 2010, keine Entnahme erforderlich war, wurde die Duration des Mandats etwas erhöht.

Das Anlagevolumen wurde zuletzt in 2013 um 100 Mio. EUR aufgestockt. Die Wertentwicklung ist über die Gesamtlaufzeit gesehen ordentlich und marktgerecht. Das Ergebnis in 2015 ist aufgrund belastender Marktveränderungen zum Jahresende 2015 nicht befriedigend. Die Vermögensverwaltung weist folgende Kennzahlen auf:
Vermögen am 31.12.2015:
343.876.347,59 EUR
(Buchwert: 331.409.038,50 EUR)
Verzinsung seit 01.08.2008 (Systemumstellung):
3,25 % p.a
Verzinsung 2015:
-0,12 % p.a.
(Vorjahr 6,34 %)

Verteilung des Vermögens auf die einzelnen Anlageklassen am 31.12.2015:
Aktien
nicht zulässig
Renten
98,60 %
davon:
Staatsanleihen59,25 %
Pfandbriefe25,66 %
Unternehmensanleihen13,69 %
Sonstige:
1,40 %
(Liquidität)


Im August 2013 wurde mit einer anderen Bank und einer Kapitalanlagegesellschaft ein weiterer Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen. Diese Vermögens-
verwaltung ist im September 2013 mit einem Volumen von 100 Mio. EUR gestartet. Das Anlagevolumen wurde in 2014 und in 2015 um jeweils 50 Mio. EUR aufgestockt. Die bisherige Wertentwicklung ist marktgerecht. Auch bei diesem Mandat hat die Marktveränderung zum Jahresende 2015 die Jahresperformance in 2015 belastet. Die Kennzahlen dieser Vermögensverwaltung lauten wie folgt:
Vermögen am 31.12.2015:
209.306.394,37 EUR
(Buchwert: 203.539.208,38 EUR)
Verzinsung seit Auflegung (am 02.09.2013):
3,26 % p.a.
Verzinsung 2015:
-0,32 % p.a.
(Vorjahr 7,39 %)

Verteilung des Vermögens auf die einzelnen Anlageklassen am 31.12.2015:
Aktien
nicht zulässig
Renten
97,85 %
davon:
Staatsanleihen57,61 %
Pfandbriefe29,14 %
Unternehmensanleihen11,10 %
Sonstige:
2,15 %
(i.W. Liquidität)



Spezialfonds des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)

Im Januar 2005 wurde für den Eigenbetrieb AWS aus Mitteln des Deponiefonds ein Spezialfonds von rund 30,34 Mio. EUR aufgelegt. Es wurde eine risikoarme Anlagestrategie mit einem jährlichen Ertragsziel von 3,5 – 4,0 % gewählt. In den folgenden Jahren wurden dem Fonds weitere Beträge zugeführt und zu den Jahresenden Erträge ausgeschüttet. Die derzeit maximal zulässige Aktienquote beträgt 20 %. Gemessen an der Marktentwicklung und am Risikoprofil zeigt der Fonds seit Auflegung, wie auch in 2015, eine insgesamt ordentliche Performance, wie die folgenden Daten belegen:

Fondsvermögen am 31.12.2015:
62.930.453,63 EUR
Verzinsung seit Auflegung:
3,15 % p.a.
Verzinsung 2015:
2,19 % p.a.
(Vorjahr 4,79 %)

Verteilung des Vermögens auf die einzelnen Anlageklassen am 31.12.2015:
Aktien
11,85 %
Renten
79,53 %
davon:
Staatsanleihen
52,74 %
Pfandbriefe
18,54 %
Unternehmensanleihen
8,25 %
Sonstige:
8,62 %
(i.W. Liquidität)


Spezialfonds der Stuttgarter bürgerschaftlichen Stiftungen

Im September 1999 wurde aus Mitteln von verschiedenen rechtlich unselbst-
ständigen Stiftungen der Stadt ein Spezialfonds von rund 11,25 Mio. EUR aufgelegt. Der Fonds hat sich über die Jahre hinweg ordentlich entwickelt. Das Ergebnis in 2015 blieb hinter den Erwartungen zurück und ist der Marktentwicklung geschuldet. Da im Fonds Reserven angesammelt worden sind, um dauerhafte Ausschüttungen ermöglichen zu können, konnte auch für 2015 eine Ausschüttung von 337.524 EUR, wie in den Vorjahren, vorgenommen werden. Die wichtigsten Daten des Fonds sind:
Fondsvermögen am 31.12.2015:
12.573.201,99 EUR
Verzinsung seit Auflegung:
3,66 % p.a.
Verzinsung 2015:
1,12 % p.a.
(Vorjahr 5,32 %)

Verteilung des Vermögens auf die einzelnen Anlageklassen am 31.12.2015:
Aktien
13,71 %
Renten
84,43 %
davon:
Staatsanleihen
62,54 %
Pfandbriefe
9,71 %
Unternehmensanleihen
12,18 %
Sonstige:
1,86 %
(i.W. Liquidität)


Vermögensverwaltungen der Vereinigten mildtätigen Stiftungen (St. 1) und des Rüdinger-Fonds (Nr. 71)

Im Januar 2004 wurden die bei einer Bank bestehenden Depots, die aus Erbschaften hohe Aktienbestände enthalten haben, in externe Vermögens-
verwaltungsmandate überführt und an die Anlagerichtlinien der Stadt angepasst. Beide Vermögensverwaltungen werden ähnlich gesteuert. Die Entwicklung der Performance beider Mandate ist seit Auflegung ordentlich. In 2015 konnten aufgrund der Marktentwicklung die sehr guten Vorjahresergebnisse nicht erreicht werden. Die wichtigsten Daten der Vermögensverwaltungen sind:

Vereinigte mildtätige Stiftungen

Vermögen am 31.12.2015:
16.088.822,43 EUR
(Buchwert: 15.147.058,05 EUR)
Verzinsung seit Auflegung:
3,66 % p.a.
Verzinsung 2015:
1,92 % p.a.
Vorjahr 5,53 %)

Verteilung des Vermögens auf die einzelnen Anlageklassen am 31.12.2015:
Aktien
17,38 %
Renten
75,13 %
davon:
Staatsanleihen
45,50 %
Pfandbriefe
22,44 %
Unternehmensanleihen
7,19 %
Sonstige:
7,49 %
(Liquidität)


Rüdinger-Fonds

Vermögen am 31.12.2015:
926.562,25 EUR
(Buchwert: 865.387,26 EUR)
Verzinsung seit Auflegung:
3,82 % p.a.
Verzinsung 2015:
2,39 % p.a.
Vorjahr 6,65 %)

Verteilung des Vermögens auf die einzelnen Anlageklassen am 31.12.2015:
Aktien
18,78 %
Renten
78,92 %
davon:
Staatsanleihen
43,76 %
Pfandbriefe
23,17 %
Unternehmensanleihen
11,99 %
Sonstige:
2,30 %
(Liquidität)



Bei allen Spezialfonds (und in analoger Anwendung auch bei den Vermögens-
verwaltungsmandaten) sind die Vorgaben von § 22 Absatz 3 Satz 2 GemHVO eingehalten:
1.Die Anlagen werden nur von Investmentgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet.
2.Sofern die Mandate Investmentanteile enthalten, lauten diese nur auf Euro und sind von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben worden.
3.Es wurde nur in Standardwerte (Aktien aus Stoxx-Europe-600-Index, Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen entsprechend der städtischen Anlagerichtlinien) in angemessener Streuung und Mischung investiert.
4.Es wurde nicht in Wandel- und Optionsanleihen investiert.
5.Die Aktienquote liegt jeweils unter 30 Prozent.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1.Gesamtergebnisrechnung 2015
2.Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2015 mit Erläuterungen
3.Gesamtfinanzrechnung 2015
4.Verzeichnis der beim Jahresabschluss 2015 in das Jahr 2016 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen
5.Entwicklung des Schuldenstands 1990-2015
6.Liquiditätsübersicht 2015




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen








Anlagen



<Anlagen>



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Anlage 1 GRDrs 386_2016_Gesamtergebnisrechnung 2015_Aufstellung JA.pdfAnlage 1 GRDrs 386_2016_Gesamtergebnisrechnung 2015_Aufstellung JA.pdfAnlage 2 GRDrs 386_2016_Bilanz 31.12.2015 mit Erläuterungen_Aufstellung JA.pdfAnlage 2 GRDrs 386_2016_Bilanz 31.12.2015 mit Erläuterungen_Aufstellung JA.pdfAnlage 3 GRDrs 386_2016_Gesamtfinanzrechnung 2015_Aufstellung JA.pdfAnlage 3 GRDrs 386_2016_Gesamtfinanzrechnung 2015_Aufstellung JA.pdfAnlage 4 GRDrs 386-2016_Ermächtigungsübertragungen Aufstellung JA.pdfAnlage 4 GRDrs 386-2016_Ermächtigungsübertragungen Aufstellung JA.pdfAnlage 5 GRDrs 386-2016 Schuldenstand_Aufstellung JA.pdfAnlage 5 GRDrs 386-2016 Schuldenstand_Aufstellung JA.pdfAnlage 6 GRDrs 386_2016_Liquiditätsübersicht 2015_Aufstellung JA.pdfAnlage 6 GRDrs 386_2016_Liquiditätsübersicht 2015_Aufstellung JA.pdf