Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0414-00
GRDrs 943/2018
Stuttgart,
11/16/2018



Verbandsversammlung des Zweckverbandes 4 IT



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.11.2018



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes 4 IT am 29.11.2018 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1.Die Verbandsversammlung stellt den Rumpfgeschäftsjahresabschuss des Zweckverbandes KDRS zum 30.06.2018 gem. § 4 Abs. 5 a der Verbandssatzung wie folgt fest:
Euro
a)Bilanzsumme
43.617.057,39
davon Aktivseite
- Anlagevermögen
12.372.782,30
- Umlaufvermögen
31.038.538,63
- Rechnungsabgrenzungsposten
205.736,46
davon Passivseite
- Eigenkapital
13.946.894,65
- Rückstellungen
22.694.509,64
- Verbindlichkeiten
4.765.350,97
- Rechnungsabgrenzungsposten
2.210.302,13
Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresüberschuss
0,00
- Summe der Erträge
33.925.504,58
- Summe der Aufwendungen
33.925.504,58


b) Die Verbandsversammlung setzt die Aufwandsumlage 2018
c) Die Verbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Leiterin des Fachbereichs Prüfung und Revision beim Landratsamt Ludwigsburg die örtliche Prüfung des Rumpfgeschäftsjahresabschlusses und des Lageberichts zum 30.6.2018 vorgenommen hat und dass gegen die Feststellung des Rumpfgeschäftsjahresabschlusses zum 30.06.2018 und die Entlastung der bisherigen Geschäftsführung gemäß § 16 Abs. 3 EigBG keine Bedenken bestehen. d) Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung des ehemaligen ZV KDRS werden für das Rumpfgeschäftsjahr 30.06.2018 Entlastung erteilt. 2. Die Verbandsversammlung nimmt die Ergebnisse der gutachtlichen Stellungnahme über die Ermittlung der Unternehmenswerte zum 30. Juni 2018 zur Kenntnis und bestätigt die Übernahme der Ergebnisse aus der Stellungnahme in die Vermögensausgleichsberechnung und stimmt dem vorgelegten Ergebnis zum Vermögensausgleich zwischen den Zweckverbänden und dem Land Baden-Württemberg zu.



Begründung:


Entstehung des neuen Zweckverbandes 4 IT

Zum 01.07.2018 sind die Zweckverbände Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS), Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) und Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) der Datenzentrale Baden-Württemberg beigetreten. Ermöglicht wurde dies durch das Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften vom 06.03.2018. Durch diesen Beitritt entstand die ITEOS, eine Anstalt des öffentlichen Rechtes mit Sitz in Stuttgart.

Nach dem Beitritt sind die drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIV BF zum Zweckverband 4 IT verschmolzen, der nun die Trägerschaft an der ITOS mit 88% hält. Das Land Baden-Württemberg ist mit 12% der andere Träger der neuen Anstalt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Gemeinderatsdrucksachen 688/2016, 917/2017, 983/2017 und zuletzt 59/2018.

Organe des Zweckverbandes

Organe des Zweckverbandes sind der Verbandsvorsitzende, der Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung. Als Verbandsvorsitzender ist Herr OB Dr. Ulrich Fiedler (Stadt Metzingen) zur Wahl vorgeschlagen; für die drei Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden sind Herr Landrat Stefan Dallinger (Rhein-Neckar-Kreis), Herr Bürgermeister Dr. Fabian Mayer (Stadt Stuttgart) und Herr OB Dr. Frank Mentrup (Stadt Karlsruhe) vorgesehen.

Im Verwaltungsrat des Zweckverbandes 4 IT wird die Stadt Stuttgart durch Herrn BM Dr. Fabian Mayer und dem Leiter der Stadtkämmerei, Herrn Jürgen Vaas, vertreten (vgl. GRDrs. 198/2018).

Zusätzlich kann die Verbandsversammlung für jedes der fünf Mitgliedersegmente einen dauerhaften Mitgliederbeirat einrichten, um die spezifischen Anforderungen der von ihnen vertretenen Kommunen an das Produktportfolio in den weiteren Entscheidungsprozess einzubringen. Im Mitgliederbeirat „Stadtkreise“ ist die Landeshauptstadt mit 4 Mitgliedern vertreten. Der Mitgliederbeirat der Stadtkreise hat als Vorsitzenden den Leiter des Haupt- und Personalamts, Herrn Bernd Reichert, vorgeschlagen.

Der Vorsitzende des Mitgliederbeirats „Stadtkreise“ ist auch Mitglied im Organisationsbeirat von ITEOS. Der Organisationsbeirat unterstützt den Vorstand von ITEOS als beratendes Gremium.

Der Verbandsvorsitzende, die Verwaltungsräte sowie die Mitglieder beratender Beiräte mit den jeweiligen Stellvertretern erhalten ein Sitzungsgeld bzw. eine Aufwandsentschädigung. Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige soll auch in der Verbandsversammlung beschlossen werden und ist als Anlage 2 angefügt.

Am 29. November 2018 findet nun die erste Verbandsversammlung des neuen Zweckverbandes 4 IT statt. In dieser werden vergangenheitsbezogene Themen wie die Halbjahresabschlüsse der drei Zweckverbände zum 30.06.2018 behandelt, sowie zukunftsweisende Beschlüsse bzgl. des neuen Zweckverbandes zu treffen sein.

Halbjahresabschluss KDRS zum 30.06.2018

Durch die Umstellung des Geschäftsmodells bei KDRS und der RZRS GmbH zum 01.01.18 (demnach betreute KDRS nur noch hoheitliche Kunden, die RZRS GmbH nur noch privatrechtliche Kunden; das Personal der RZRS GmbH wurde auf KDRS übergeleitet) sind die Umsatzzahlen nicht mehr mit denen des Vorjahres vergleichbar; zumal der Bericht auch nur das erste Halbjahr 18 umfasst. Deshalb wird hier auf eine Darstellung der Analyse verzichtet. Die Anlage 1 bis 4 des Halbjahresabschlusses KDRS ist als Anlage 1 beigefügt.

Vermögensausgleich zwischen den bisherigen Zweckverbänden und dem Land Baden-Württemberg

Als Stichtag für den endgültigen Vermögensausgleich wurde für alle Unternehmenseinheiten der 30.06.2018 angesetzt. Die abschließende Bewertung durch ein Unternehmenswertgutachten von Ebner Stolz erfolgte demnach auf diesen Zeitpunkt.

Die Fusionspartner hatten vereinbart, dass die Zweckverbände im Gegenzug für ihr eingebrachtes Gesamtvermögen folgende Stammkapitalanteile an ITEOS zugewiesen bekommen: KIRU 22%, KDRS 22%, KIVBF 44%. Die übrigen Anteile (12 %) werden vom Land Baden-Württemberg gehalten. Daran hat sich durch die Fortschreibung des Gutachtens nichts geändert. Ebenso ist kein monetärer Ausgleich durch einen Fusionspartner notwendig.

Die genauen Modalitäten des Vermögensausgleichs sind in Anlage 3 dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

1 (nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses)
Beschlussantrag zum Halbjahresabschluss zum 30.06.2018 KDRS
Hinweis: Die Anlage steht im KSD/ KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung

2 Beschlussantrag zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige

3 Beschlussantrag zum Vermögensausgleich




<Anlagen>



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