Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1152/2019
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/02/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Kita-Gebühr sozial gestaffelt - Teil II

Beantwortung / Stellungnahme

In der 1. Lesung des Doppelhaushaltsplans am 20.11.2019 wurde dem Antrag Nr. 387/2019 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNE zur Senkung der Elternbeiträge mehrheitlich zugestimmt. Von Frau Stadträtin Meergans, SPD-Fraktion, wurde mündlich der Antrag gestellt, zur 2.Lesung weitere Stufen auf dem Weg zu einer vollständigen Befreiung von den Elternbeiträgen aufzuzeigen.

Einleitend wird zur Einordnung der städtischen Gebührenhöhe die Fortschreibung der „Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020“ im Vergleich zu den städtischen Gebühren für Vollzahler-Familien und Familiencardinhaber dargestellt:

Vergleich der Monatsbeiträge und Stundensätze der Empfehlungen des Städtetages und der Stadt Stuttgart
Monatsbeitrag
Stundensatz
Regelkindergarten/ VÖ (3-6 J.)
(11 Monate, Stand 01.08.2018)
Städtetag (Empfehlungen)
Stadt Stuttgart
Städtetag (Empfehlungen)
Stadt Stuttgart
Mindestgebühr
Vollzahler
Familiencardinhaber
Mindestgebühr
Vollzahler
Familiencardinhaber
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
128,00 €
112,00 €
54,00 €
1,07 €
0,93 €
0,45 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren
98,00 €
84,00 €
28,00 €
0,82 €
0,70 €
0,23 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren
65,00 €
40,00 €
0,00 €
0,54 €
0,33 €
0,00 €


Krippe (0-3 Jahre)
(11 Monate, Familiencardinhaber einschließlich Beschluss 1.Lesung, Antrag 387/2019)
Monatsbeitrag
Stundensatz
Städtetag (Empfehlungen)
Stadt Stuttgart
Städtetag (Empfehlungen)
Stadt Stuttgart
Mindestgebühr
Vollzahler
Familiencardinhaber
Mindestgebühr
Vollzahler
Familiencardinhaber
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
376,00 €
219,00 €
128,00 €
2,35 €
1,37 €
0,80 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren
279,00 €
182,00 €
94,00 €
1,74 €
1,14 €
0,59 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren
190,00 €
124,00 €
0,00 €
1,19 €
0,78 €
0,00 €
Hinweis: Für Ganztagesbetreuung (GTE 3-6 Jahre) liegen keine Empfehlungen des Städtetages vor

Demnach liegt die Landeshauptstadt Stuttgart sowohl bei der Betreuungsform verlängerte Öffnungszeiten als auch bei der Krippenbetreuung auch bei Vollzahlern deutlich unter den empfohlenen Gebührensätzen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die bereits zum Doppelhaushalt 2018/2019 (Nr. I.1) bzw. in 1. Lesung auf Antrag 387/2019 der B90/GRÜNE-Gemeinderatsfraktion (Nr.I.2) beschlossenen Gebührenreduzierungen dargestellt, unter II. werden weitere Möglichkeiten einer schrittweisen Reduzierung mit den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für die Stadt aufgeführt.

Finanzielle Auswirkungen
Stufe
Beschreibung der Gebührenreduzierungsstufe
städtischer Träger
Freie Träger
Gesamt
I.1
Pauschale Reduzierung der Monatsgebühr von Familiencardinhabern um 50 Euro und vollständige Befreiung von 3 und mehr Kind-Familien von der Betreuungsgebühr (Beschluss DHH 2018/2019) in der Altersklasse 3-6 Jahre
653.000
1.057.000
1.710.000
I.2
pauschale Reduzierung der Monatsgebühr von Familiencard-
inhabern um 50 Euro und vollständige Befreiung von 3 und mehr Kind-Familien von der Betreuungsgebühr (DHH 2020/2021) in der Altersklasse 0-3 Jahre
273.000
1.040.000
1.313.000
Zwischensumme I.1 + I.2: bereits beschlossene/umgesetzte Gebührenreduzierungen
926.000
2.097.000
3.023.000
II. Weitere Möglichkeiten zur Gebührenreduzierung
II.1
Vollständige Befreiung der 1-Kind und 2-Kinder-Familien von Familiencardinhabern von den Gebühren (Betreuung) 3-6 Jahre (entspricht Antrag Nr. 799/2019 der SPD-Fraktion)
590.000
1.332.000
1.922.000
II.2
Vollständige Befreiung der 1-Kind und 2-Kinder-Familien von Familiencardinhabern von den Gebühren (Betreuung) 0-3 Jahre (Summe der Stufen I.2 + II.1 + II.2 entspricht dem Antrag Nr. 705/2019 der FrAKTION)
394.800
991.000
1.385.800
II.3
vollständige Befreiung von Familiencardinhabern vom Essensgeld
1.024.000
2.100.000
3.124.000
Zwischensumme: Vollständige Befreiung Familiencardinhaber
2.008.800
4.423.000
6.431.800
Vollzahler-Familien (ohne Bonuscard und Familiencard)
II.4
pauschale Reduzierung der Monatsgebühr von Vollzahler-Familien um 50 Euro und vollständige Befreiung von 3 und mehr Kind-Familien von der Betreuungsgebühr in der Altersklasse 3-6 Jahre
1.467.000
5.971.000
7.438.000
II.5
pauschale Reduzierung der Monatsgebühr bei Vollzahler-Familien um 50 Euro und vollständige Befreiung von 3 und mehr Kind-Familien von der Betreuungsgebühr in der Altersklasse 0-3 Jahre
484.000
4.076.000
4.560.000
II.6
Befreiung der 1 Kind und 2 Kinder-Familien (Vollzahler) von der Gebühr (Betreuung) 0-6 J.
4.250.000
13.461.000
17.711.000
II.7
vollständige Befreiung von Vollzahler-Familien vom Essensgeld
2.960.000
9.644.000
12.604.000
Zwischensumme: Vollständige Befreiung Vollzahler-Familien
9.161.000
33.152.000
42.313.000
Gesamtsumme vollständige Befreiung von allen Elternbeiträge
12.095.800
39.672.000
51.767.800

Zum Stichtag 1.3.2019 besuchten 4.195 Kinder von Bonuscardinhabern (entspricht
17,1 %), 4.782 Kinder von Familiencardinhabern (entspricht: 19,5 %) und 15.580 Kinder von Vollzahler-Familien (entspricht 63,4 %) in der Altersklasse 0-6 Jahre eine Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart.


Wie bereits in GRDrs 1152/2019 dargelegt, wird eine weitere Gebührenermäßigung v.a. im Kleinkindbereich (u3) zu einer verstärkten Nachfrage nach Krippenplätzen führen, die die bestehenden Herausforderungen beim Ausbau der Kleinkindbetreuung weiter erhöhen und die Rechtsanspruchsproblematik weiter verschärfen.

Ergänzend hierzu sei noch darauf hingewiesen, dass - laut einer Bertelsmann-Studie - trotz der Belastung durch Kita-Beiträge und Zusatzgebühren die Mehrheit der Eltern unabhängig vom Einkommen bereit wäre, für eine bessere Qualität noch höhere Kita-Beiträge zu bezahlen: 59 Prozent der Eltern oberhalb, aber auch 53 Prozent der Eltern unterhalb der Armutsrisikogrenze würden für mehr Personal und bessere Ausstattung auch höhere Beiträge akzeptieren.





Vorliegende Anträge/Anfragen

mdl. Antrag von Stadrätin Meergans (SPD-Gemeinderatsfraktion) am 20.11.2019




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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