Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 163/2015
Stuttgart,
07/09/2015



Neubau einer Schul- und Mehrzweckturnhalle im Stadtteil Uhlbach

Projektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Obertürkheim
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
-
28.07.2015
29.07.2015



Beschlußantrag:

Der Entwurfsplanung für den Abbruch und Neubau einer Schul- und Mehrzweckturnhalle nach den Plänen (Anlage 2) des Architekturbüros Architektur 109 vom Januar 2015 sowie der Baubeschreibung (Anlage 3) und der vom Hochbauamt geprüften Kostenberechnung mit 5.277.000 € (davon städtischer Anteil 4.942.000 €) wird zugestimmt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Beschlüsse
Der Vorprojektbeschluss GRDrs 780/2013 zum Neubau der Schul- und Mehrzweckturnhalle in Stuttgart-Uhlbach wurde am 24.09.2013 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik und am 25.09.2013 durch den Verwaltungsausschuss gefasst.


2. Entwurfsplanung
Das für den Neubau der Schul- und Mehrzweckturnhalle erforderliche Bebauungsplanverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Es befindet sich in der Mitzeichnungsphase zum Auslegungsbeschluss.


Die Planung des Büros Architektur 109 Arnold + Fentzloff Leistungsphase 3 entspricht dem genehmigten Raumprogramm und ist abgeschlossen.

Aufgrund zusätzlich notwendiger Gründungsmaßnahmen, höhere Nebenkosten (Novellierung HOAI) und Indexanpassung (327.000 €) sowie des geringeren Finanzierungsanteils des Vereins erhöhen sich die Baukosten (nach Abzug Vereinsbeteiligung) für das Projekt von bislang 4.400.000 € auf 4.942.000 €.

Für Interimsmaßnahmen/Bustransporte der Schüler während der Bauzeit entstehen zusätzliche Kosten von 110.000 €.

Die Abstimmungsgespräche mit dem TSV Uhlbach zur Beteiligung des Vereins am Bau und zum künftigen Betrieb des Gebäudes sind im Grundsatz abgeschlossen. Wie vorgesehen werden die Vereinsräume (Geschäftsstelle, Schulungsraum) in der neuen Halle vom TSV Uhlbach selbst finanziert und betrieben. Auf Basis der konkretisierten Planungen konnte nunmehr auch der auf den TSV Uhlbach für seine Räumlichkeiten entfallende Finanzierungsanteil am Gesamtgebäude berechnet werden. Der Kostenanteil des Vereins für diese Räume beträgt 335.000 €.

Der Verein wird das bestehende Erbbaurecht unentgeltlich auf die Stadt übertragen.

Die städtischen Anforderungen zur Unterschreitung der Energieeinsparverordnung werden eingehalten. Primärenergetisch werden die Anforderungen der Energieeinsparverordnung mit der geplanten Konzeption um mehr als 30 % unterschritten.

Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Wärmepumpe mit Erdsonden. Die Erdsonden werden in die Gründungspfähle des Gebäudes integriert. Zusätzlich wird auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installiert. Ein Gas-Brennwertkessel dient als Spitzenlastkessel.

Für die Turnhalle, den Umkleide- und Duschbereich und die Cateringküche werden Zu- und Abluftanlagen mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung vorgesehen.

Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.


3. Betriebskonzept
Der Betrieb der Halle erfolgt durch das Amt für Sport und Bewegung nach dem Ballspielhallenkonzept. Der Verein ist grundsätzlich bereit, sich beim Hallenbetrieb einzubringen. Einzelheiten werden im weiteren Verfahren noch abgestimmt.


4. Baumbilanz
Durch die Verlegung des Bolzplatzes weg vom bislang verdohlten Uhlbach und der Verlegung des Gehwegs für die geplanten Stellplätze entlang der Asangstraße wird eine Platane entfallen. Zwei weitere Platanen und zwei Hainbuchen müssen nach Durchführung der Abgrabung für den angrenzenden Bolzplatz und den neuen Gehweg auf ihre Standfestigkeit untersucht werden. Ziel des Garten-, Friedhofs und Forstamtes ist es die Bäume zu erhalten. Ist dies aus Standsicherheitsgründen nicht möglich, wird eine Ersatzpflanzung mit neuen Solitärbäumen durchgeführt. Drei Bäume im nördlichen Bereich bleiben erhalten.


5. Förderung
Die Stadt wird zu dem Vorhaben beim Land Zuschüsse aus dem Programm zur Förderung des Kommunalen Sportstättenbaus beantragen. Der Verein kann zur Finanzierung seiner Räumlichkeiten einen städt. Baukostenzuschuss nach den Sportförderrichtlinien erhalten.


6. Termine
Vorbehaltlich der Bewilligung von Baumitteln im Doppelhaushalt 2016/2017 sind nachfolgende Termine möglich:
- 10/2015 Genehmigungsplanung / Baugesuch
- 05/2016 Baubeschluss
- 06/2016 Baubeginn
- 12/2017 Fertigstellung


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate KBS und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-





Dirk Thürnau Bürgermeister










Anlagen

- Kostendeckblatt
- Baubeschreibung
- Planunterlagen
- Energetisches Datenblatt


<Anlagen>



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Anlage 1 Kostendeckblatt.pdfAnlage 1 Kostendeckblatt.pdf Anlage 2 Planunterlagen.pdfAnlage 2 Planunterlagen.pdf Anlage 3  Baubeschreibung.pdfAnlage 3 Baubeschreibung.pdf Anlage 4 Energetisches Datenblatt.pdfAnlage 4 Energetisches Datenblatt.pdf