Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
827/2020
Stuttgart,
11/25/2020
Änderung der Stiftungssatzung
der Berç- und Tülün-Köseyan-Stiftung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
02.12.2020
Beschlußantrag:
§ 2 Satz 3 und 4 der Satzung der rechtlich unselbstständigen Berç- und Tülün-
Köşeyan-Stiftung
wird wie folgt geändert:
Mindestens 50 % der Stiftungsmittel werden für entsprechende Stiftungszwecke innerhalb des Gebiets der Landeshauptstadt Stuttgart verwendet, mindestens 10 % der Stiftungsmittel sind in der Gemeinde Affalterbach zu verwenden. Die restlichen Stiftungsmittel sind in den Gemeinden Marbach und/oder Ludwigsburg einzusetzen.
Begründung:
Die Stiftungssatzung der rechtlich unselbstständigen Berç- und Tülün-
Köşeyan-Stiftung
wurde vom Verwaltungsausschuss mit der Stiftungsgründung am 27.09.2017 beschlossen. Nach der bisherigen Regelung in § 2 Satz 3 der Satzung werden 10 % der Stiftungsmittel für Stiftungszwecke im Gemeindegebiet Affalterbach verwendet. Mindestens 50 % der Stiftungsmittel sind innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart zu verwenden; die restlichen Stiftungsmittel werden in den Gemeinden Ludwigsburg und Marbach eingesetzt.
Auf Wunsch des Stifters soll die Gemeinde Affalterbach künftig auch mit mehr als 10 % der Stiftungsmittel bedacht werden können. § 2 Satz 3 und 4 der Stiftungssatzung wurden deshalb zur Klarstellung angepasst.
Der Stiftungsrat der Berç- und Tülün-
Köşeyan-Stiftung
hat der Änderung entsprechend § 11 Abs. 1 der Stiftungssatzung zugestimmt.
Mitzeichnung der beteiligten Stellen:
Referat SI hat die Vorlage mitgezeichnet.
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
Anlagen:
Stiftungssatzung (geänderter Wortlaut)
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Referat SI hat die Vorlage mitgezeichnet.
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
Anlagen
<Anlagen>
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