Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 827/2020
Stuttgart,
11/25/2020



Änderung der Stiftungssatzung
der Berç- und Tülün-Köseyan-Stiftung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.12.2020



Beschlußantrag:

§ 2 Satz 3 und 4 der Satzung der rechtlich unselbstständigen Berç- und Tülün-Köşeyan-Stiftung wird wie folgt geändert:

Mindestens 50 % der Stiftungsmittel werden für entsprechende Stiftungszwecke innerhalb des Gebiets der Landeshauptstadt Stuttgart verwendet, mindestens 10 % der Stiftungsmittel sind in der Gemeinde Affalterbach zu verwenden. Die restlichen Stiftungsmittel sind in den Gemeinden Marbach und/oder Ludwigsburg einzusetzen.



Begründung:


Die Stiftungssatzung der rechtlich unselbstständigen Berç- und Tülün-Köşeyan-Stiftung wurde vom Verwaltungsausschuss mit der Stiftungsgründung am 27.09.2017 beschlossen. Nach der bisherigen Regelung in § 2 Satz 3 der Satzung werden 10 % der Stiftungsmittel für Stiftungszwecke im Gemeindegebiet Affalterbach verwendet. Mindestens 50 % der Stiftungsmittel sind innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart zu verwenden; die restlichen Stiftungsmittel werden in den Gemeinden Ludwigsburg und Marbach eingesetzt.

Auf Wunsch des Stifters soll die Gemeinde Affalterbach künftig auch mit mehr als 10 % der Stiftungsmittel bedacht werden können. § 2 Satz 3 und 4 der Stiftungssatzung wurden deshalb zur Klarstellung angepasst.

Der Stiftungsrat der Berç- und Tülün-Köşeyan-Stiftung hat der Änderung entsprechend § 11 Abs. 1 der Stiftungssatzung zugestimmt.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen:

Referat SI hat die Vorlage mitgezeichnet.







Thomas Fuhrmann
Bürgermeister



Anlagen:

Stiftungssatzung (geänderter Wortlaut)


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat SI hat die Vorlage mitgezeichnet.




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

<Anlagen>



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