Ausführliche Begründung
1) Analyse
Schülerentwicklung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Raumkapazitäten an den SBBZ
Die Schülerzahlen an allen drei öffentlichen Stuttgarter SBBZ GENT (inklusive Kooperativer Organisationsformen (KOFs)) sind in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich angestiegen (vgl. Grafik 1). Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur in der Landeshauptstadt Stuttgart, sondern als landesweiter Trend (vgl. auch GRDrs 307/2023). Grafik 1: Entwicklung der Schülerzahlen an den drei öffentlichen Stuttgarter SBBZ GENT Das Schulgesetz für Baden-Württemberg sieht in §15 Absatz 6 für Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Bildungsanspruch neben der Beschulung am SBBZ und in der Inklusion vor, dass im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts (ehemals Außenklassen) an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingerichtet werden können. Im Schuljahr 2023/24 sind für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vierzehn kooperative Organisationsformen (KOFs) an fünf Schulstandorten allgemeiner Schulen in Stuttgart eingerichtet. Die Schülerinnen und der Schüler der KOF zählen dabei weiterhin zum SBBZ. Das Bildungsangebot gibt es aktuell an zwei Stuttgarter Gymnasien sowie an drei Grundschulen. Seit der Änderung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg zum 1. August 2015 haben Eltern zudem das Recht auf inklusive Beschulung. Zunächst erfolgte in Stuttgart eine Zunahme an inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch GENT. In den letzten Jahren zeichnet sich jedoch ein Rückgang für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung in der schulischen Inklusion ab (vgl. Grafik 2).
Ziel ist es, ein regional ausgewogenes und bedarfsgerechtes Schulangebot für Kinder mit sonderpädagogischen Bildungsanspruch Geistige Entwicklung vorzuhalten. Daher empfiehlt die Verwaltung die Schulneugründung eines vierten SBBZ GENT-Standorts in der Innenstadt. Bislang ist hier kein Schulangebot speziell für diese Schülerschaft etabliert (vgl. Grafik 3). Eine Auswertung der Wohnsitze der Schülerinnen und Schüler anhand der Amtlichen Schulstatistik an den SBBZ GENT nach Stadtteil ergab, dass im Durchschnitt (gebildet aus den vergangenen drei Jahren) rund 120 Kinder aus der Innenstadt kommen. Bislang werden diese Kinder an einen der drei SBBZ-Standorte in den äußeren Standbezirken Stuttgarts gefahren.
Ausblick
Als langfristige Perspektive soll im Rahmen der Entwicklung von Stuttgart Rosenstein eine neue Standortkonzeption geprüft und realisiert werden. Dieser zu entwickelnde Standort soll langfristig dazu dienen, die steigenden Bedarfe im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung abzudecken und dabei zusätzlich die Bedarfe im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zu berücksichtigen.
Die Margarete-Steiff-Schule am Hengstäcker in Stuttgart-Möhringen ist derzeit Stuttgarts einziger Schulstandort mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung. Schulverwaltungsamt und Hochbauamt befinden sich bereits in der Anpassung der baulichen Entwicklung zur Erhöhung des Bauvolumens sowie zur Neuordnung der Bauabschnitte, da auch in diesem Förderschwerpunkt die Schülerzahlen ansteigen. Das am Standort realisierbare Bauvolumen schafft deutliche Entlastungen für die Schule, wird die Bedarfe jedoch langfristig nicht in Gänze decken können. Die am Hengstäcker nicht abbildbaren weiteren Bedarfe sollen gemeinsam mit einem vierten Standort für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Innenstadt, konkret in Stuttgart Rosenstein, umgesetzt werden. Gesamtstädtisch sind bis zum Schuljahr 2028/2029 rund 660 Schülerinnen und Schüler in 105 Klassen für die SBBZ GENT zu erwarten (vgl. Abb.1). Diese werden mittels eines dreistufigen Maßnahmenkatalogs wie nachfolgend dargestellt auf die Planregionen verteilt und beschult (vgl. Grafik 4). Wichtige Prämisse bei der Umsetzung der Maßnahmen ist die Schaffung eines bedarfsgerechten, möglichst wohnortsnahen, regionalausgewogenen Schulangebots nach den Bedarfen der Kinder und dem Wahlrecht der Eltern.