Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 1273/2015
Stuttgart,
11/24/2015



Ausschreibung des Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend"
- Vergabejahr 2016




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.12.2015
16.12.2015



Beschlußantrag:

Der Ausschreibung des Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ für das Jahr 2016 wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dem Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ fördert die Stadt Stuttgart jährlich innovative Projekte zu aktuellen Themen der Jugendförderung. Die Projekte sollen insbesondere chancenarmen Kindern und Jugendlichen Unterstützung bei der Interessensbildung geben, ihnen zu mehr Beteiligung verhelfen sowie neue persönlichkeitsbildende Erfahrungen ermöglichen. Mit der jährlich neu formulierten Ausschreibung reagiert der Projektmittelfonds auf aktuelle Bedarfslagen und gesellschaftliche Veränderungen, welche für das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in Stuttgart bedeutsam sind.

Nach Vorberatungen mit Vertretern des Jugendrates sowie mit den Mitgliedern des Vergabeausschusses wurden für die Ausschreibung 2016 folgende Themenschwerpunkte einstimmig festgelegt (vgl. dazu ausführlich Anlage 1):

A. Förderung eines produktiven Umgangs mit Differenz und Vielfalt

B. Sozialraumorientierte Projekte zur Förderung von Partizipation

C. Integrative Konzepte in der Arbeit mit Flüchtlingen und jungen Einwanderern

D. Projekte zur Wiedereingliederung von Kindern und Jugendlichen in bestehende Bildungs- und Ausbildungssysteme

E. Projekte, die aktuelle Problemlagen von Kindern und Jugendlichen aufgreifen

F. Förderung von Nachwuchskonzepten in gemeinnützigen Vereinen

G. Sprachkompetenzförderung für Jugendliche


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Auschreibungsunterlagen 2016



Ausschreibung 2016


Mit dem Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ fördert die Stadt Stuttgart jährlich Projekte zu aktuellen Themen der Jugendförderung. Die Projekte sollen insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche im Sinne der Chancengleichheit unterstützen. Die Förderung durch den Projektmittelfonds soll Trägern die Möglichkeit geben, in ihrem Arbeitsfeld neue Methoden oder Handlungsfelder auszuloten und auf aktuelle Bedarfslagen zu reagieren.

Zielgruppe für die Projekte sind Stuttgarter Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren.

Bewerben können sich Stuttgarter Schulen und Schülermitverwaltungen sowie in Stuttgart ansässige Einrichtungen, Vereine und Träger aus den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Jugendhilfe.

Projekte ab 2.500 € werden im gemeinderätlichen Verfahren entschieden. Die Antragsfrist dafür endet am 15. März 2016.

Anträge für kleine Projekte bis 2.500€ (Ad-hoc-Anträge) können jederzeit gestellt werden.

Für Projekte, die in Eigenregie der Jugendlichen durchgeführt werden, gibt es den Fördertopf „Mein Ding!“ Wir gestalten unsere Zukunft selbst. Auch hier können jederzeit Projekte eingereicht werden.

Ausführliche Informationen sowie die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Stuttgart unter http://www.stuttgart.de/projektmittelfonds eingestellt. Insbesondere sollte bei der Antragsstellung das „Merkblatt zur Förderung im gemeinderätlichen Verfahren“ beachtet werden.

Im Folgenden sind die Themenschwerpunkte dargestellt, zu denen Projekte in 2016 beantragt werden können.



A. Förderung eines produktiven Umgangs mit Differenz und Vielfalt

Das Zusammenleben von Kindern und Jugendlichen aus verschiedenen Kulturen und Herkunftsfamilien, mit individuellen Befähigungen und differenten Lebensentwürfen stellt hohe Anforderungen an ein gemeinsames Miteinander und ein gleichberechtigtes Aufwachsen aller jungen Menschen. Begegnungen und gemeinsame Erlebnisse helfen, Vorurteile abzubauen, Vielfalt als Chance zu begreifen und respektvoll miteinander umzugehen.
Gefördert werden daher Projekte, die in der Begegnung

von Partizipation

Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche möglichst früh lernen, sich für die eigenen Interessen stark zu machen, mitzubestimmen und ihrem Entwicklungsstand entsprechend Verantwortung zu übernehmen. Dies vergrößert ihre Chancen und ihren Willen, sich langfristig an der demokratischen Gestaltung der Gesellschaft zu beteiligen. Dementsprechend ist es auch die Verantwortung der Gesellschaft, Kindern und Jugendlichen die Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu ermöglichen. (siehe ua. SGB VIII § 8.1.)

Für das Gelingen einer zielgruppengerechten Beteiligung/ Partizipation werden ausschließlich Projekte gefördert, die auf die Lebenswelten und Sozialräume der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind. Dabei sollten relevante lokale Netzwerke und Akteure der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit mit einbezogen werden und klare Umsetzungsmöglichkeiten mitgedacht werden, um Partizipation erlebbar zu machen.
Weitere Projektinhalte können sein:

C. Integrative Konzepte in der Arbeit mit Flüchtlingen und

Gefördert werden Projekte, die junge Flüchtlinge und Einwanderer bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation unterstützen und ihnen Möglichkeiten zur Teilhabe eröffnen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Förderung integrativer Ansätze.
Gefördert werden Projekte
D. Projekte zur Wiedereingliederung von Kindern und Jugendlichen in bestehende Bildungs– und Ausbildungssysteme

Trotz des guten Bildungssystems und vielfältiger Unterstützungssysteme gibt es in Stuttgart junge Menschen, die den Weg in bestehende Bildungs- und Hilfesysteme nicht finden, weil sie „durch das Raster fallen“. Jedoch ist es wichtig, dass auch Kindern und Jugendlichen mit besonders erschwerten Lebenslagen gesellschaftliche Teilhabe und Zugang zu Bildung und Beruf ermöglicht wird. Gefördert werden daher Projekte, die

E. Projekte, die aktuelle Problemlagen von Kindern und Jugendlichen aufgreifen
Dieser Schwerpunkt soll Projektträgern die Möglichkeit geben, auf bisher noch nicht erkannte Problemlagen reagieren zu können und mit Hilfe der Projektförderung adäquate Lösungsansätze zu erproben. Für die Förderung durch den Fonds sollten die grundsätzlichen fachlichen Standards in der Kinder- und Jugendhilfe (bspw. geschlechtergerechtes Arbeiten, Lebensweltorientierung, Partizipation, Diversität) berücksichtigt werden.

F. Förderung von Nachwuchskonzepten in gemeinnützigen Vereinen

Vereins- und Verbandsleben stehen für gemeinsame Freizeitgestaltung, Gruppenaktivität, für aktives Mitmachen und Dazugehören. Soziale Erfahrungen von Gemeinschaft, Anerkennung und Integration sind fester Bestandteil des Vereinsalltags. Der Weg in den Verein/Verband ist allerdings oft an Voraussetzungen gebunden, die auf einige Jugendliche ausschließend wirken können. Auch der Übergang von der aktiven Teilnahme zum ehrenamtlichen Engagement im Verein/Verband ist oftmals mit hohen Anforderungen verbunden. Gefördert werden Projekte, die


Sprachkompetenz ist ein wesentlicher Schlüssel für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen.
Im Sinne der Chancengleichheit ist es daher von zentraler Bedeutung, junge Menschen, denen der Zugang zu sprachlicher Bildung erschwert ist, zu fördern.
Der Projektmittelfonds unterstützt daher Projekte, die
- innovative Zugänge zur Sprachkompetenzförderung für Jugendliche finden
- insbesondere die Zweisprachigkeit als Chance begreifen und Mehrsprachigkeit fördern
- neue, bspw. mediengestützte Zugänge zur Sprachbildung finden
- Alternativen zur medialen Kommunikation aufzeigen und sprachliches Handeln in den Vordergrund stellen
- partizipative Prozesse des Spracherwerbs erproben
- schulische Sprachbildung unterstützen und dabei den außerschulischen Lebensraum als Bildungsort mit einbinden
- die veränderten Kommunikationsweisen junger Menschen aufgrund der zunehmenden Nutzung neuer Medien aufgreifen und in eine jugendgerechte Sprachförderung mit einbeziehen.


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