Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
414
21
Verhandlung
Drucksache:
710/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin:
11.10.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Sachstand und Entwicklung der Aufgaben und Personalbedarfe bei unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen (UMA)
- Zurückstellung -
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 25.09.2017, GRDrs 710/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von den Entwicklungen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen (UMA) wird Kenntnis genommen.
2. Für die bisherige Betreuung der UMA stehen dem Jugendamt Personalkapazitäten im Umfang von 126,36 Vollzeitkräften zur Verfügung (71,77 dauerhafte Planstellen, 50,59 Planstellen mit KW 01/2018 und 5,0 Ermächtigungen mit einem Stellenumfang von insgesamt 400 % bis 31.12.2017).
Für die weitere Betreuung der UMA wird vom Personalbedarf in Höhe von 59,0706 Stellen Kenntnis genommen (vgl. Anlage 2):
a) 47,6906 Stellen für den Betrieb der Inobhutnahmeeinrichtungen
b) 6,0 Stellen für die Sonderdienststelle 51-FJ-2UMA
c) 2,38 Stellen für Amtsvormundschaften
d) 1,5 Stellen Pflegekinderdienst
e) 0,5 Stelle für den Bereich der Entgeltfinanzierung
f) 0,5 Stelle für den Bereich der Personalverwaltung
g) 0,5 Stelle für den Bereich Amtsvormundschaften / Vormündervorschläge.
Entsprechend Anlage 3 sind für diesen zukünftigen Personalbedarf
- an 36 Planstellen der KW-Vermerk 01/2018 auf KW 01/2020 zu verlängern.
- an 21,0706 Planstellen ein KW-Vermerk 01/2020 anzubringen
- für eine bis zum 31.12.2017 befristete Ermächtigung zur Beschäftigung einer Vollzeitkraft in EG 7 eine Planstelle mit KW 01/2020 einzurichten. Diese ist über das Stellenplanverfahren zum Haushalt 2018 zu schaffen.
- eine 0,5 Stelle (A11) im Bereich der Personalverwaltung und eine 0,5 Stelle (A8) im Bereich der Amtsvormundschaften / Vormündervorschläge dauerhaft notwendig und stehen weiter unbefristet zur Verfügung.
Das Personal kann unbefristet beschäftigt werden.
3. Sobald erkennbar wird, dass der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahmeplätze drei Monate lang unter 85 % liegt, werden die o. g. eingesetzten Personalressourcen entsprechend abgebaut.
4. Steigt der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahmeplätze über eine Zeitdauer von drei Monaten hinaus auf über 115 % an, wird die Verwaltung ermächtigt, zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang o. g. Personalressourcen aufzustocken/zusätzliches Personal zu beschäftigen bzw. bestehende Verträge zu erhöhen. Über die Entwicklung ist umgehend im Rahmen einer Vorlage zu berichten. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden.
5. Von den zur Verfügung gestellten Personalkapazitäten im Umfang von 126,36 Vollzeitkräften können 64,2894 Stellen zum Stellenplan 2018 gestrichen werden. Bei 4 Ermächtigungen mit einem Stellenumfang von insgesamt 300 % muss die Befristung 31.12.2017 nicht verlängert werden.
6. Von den Streichungen werden 24,0 Stellen als "Schaffung gegen Streichung" für eine neue stationäre Einrichtung und das Betreute Jugendwohnen (BJW) eingesetzt (vgl. nachfolgend Beschlussziffer 7).
7. Der Neuschaffung einer stationären Einrichtung in der Kupferstraße sowie der Schaffung der Personalressource für BJW für UMA wird zugestimmt.
Das Jugendamt wird ermächtigt, für diese Hilfen Personal im Umfang von
- 14,0 Stellen (1,0 S 16, 1,0 S 15, 8,0 S 12, 1,0 EG 5 und 3,0 EG 2) für die
stationäre Einrichtung und
- 10,0 Stellen (1,0 S 17, 1,0 EG 5 und 8,0 S 15) für BJW
zu beschäftigen.
Über formale Stellenschaffungen (vgl. Beschlussziffer 6 - Schaffung gegen Streichung) wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens zum Haushalt 2018 entschieden.
8. Aufgrund der kostendeckenden Kalkulation der o. a. HzE-Angebote erfolgt der Platzabbau bzw. -aufbau haushaltsneutral.
In der Vorlage gehe es, so Herr
Freitag
(GPR) überwiegend um unbefristet geschaffene Stellen, die nun im Nachgang befristet werden sollen. Der Gemeinderat müsse sich hier überlegen, "wie locker" mit dem Instrument Befristung umgegangen werde. Der Personalrat habe zu der GRDrs 710/2017 eine Stellungnahme abgegeben. Er bemängelt, dass traditionell bei der Stadtverwaltung solche Personalratsstellungnahmen den entsprechenden Vorlagen nicht beigefügt werden. In der Stellungnahme äußere sich der Personalrat klar und dezidiert dahingehend, dass die kw-Vermerke bei den Stellen der Anlage 2 schlichtweg bezogen auf die Stuttgarter Realität unsinnig seien, da es für diese damit verbundenen Tätigkeiten Nachfragen und ein Angebot gebe, unabhängig von der Frage der Flüchtlingszuwanderung/Integration von Flüchtlingen. Es gehe um Kapazitäten, die im Bereich des betreuten Jugendwohnens benötigt würden und die pflegesatzfinanziert, also kostenneutral, seien.
Aus seiner Sicht ist es notwendig, dass die Verwaltung begründet, weshalb diese Stellen am Ende der kw-Vermerke nicht mehr benötigt werden, und wie die Verwaltung an dieser Stelle die Personalsituation absichern will, damit Mitarbeiter/-innen nicht schon vorab ihr Arbeitsverhältnis beenden bzw. sich solche Stellen überhaupt nicht besetzen lassen. Dabei räumt er ein, darüber, wie sich die Stellensituation in diesem Bereich derzeit darstelle, würden ihm keine Informationen vorliegen. Bekanntlich sei in Stuttgart eine befristete Stelle nicht mal die Hälfte einer unbefristeten Stelle wert.
Ihm sei ein Schreiben des zuständigen Fachabteilungsleiters zur Kenntnis gekommen. Dieser beziehe sich dezidiert auf 1,5 Stellen, die in der Vorlagenbegründung auf der Vorlagenseite 9 unten unter "d)" auftauchten (Sachbearbeitung HLU Abrechnung + Wohnraummanagement). Diese Tätigkeit werde von diesen Stellen für das Betreute Jugendwohnen in Stuttgart durchgeführt, und seiner Kenntnis nach sei das Betreute Jugendwohnen kein befristetes, sondern ein dauerhaftes Angebot. Es sei völlig unverständlich, wie solche Stellen in eine kw-Vorlage hineinkommen, um die darauf tätigen Personen befristet zu beschäftigen. Konsequenterweise müsse seitens der Fachverwaltung, sollten diese Stellen tatsächlich wegfallen, also wenn der Beschluss 1:1 umgesetzt würde, 28 Wohnungen gekündigt werden, die seither dort wohnenden 60 jungen Menschen auf die Straße gesetzt werden und eine befristet beschäftigte Person herabgruppiert werden.
Der Personalrat sei es langsam leid, dass verwaltungsintern Beschlüsse korrigiert werden müssten, durch die Personen mit Aufgaben betraut würden, ihnen aber entsprechende Eingruppierungen für höherwertige Tätigkeiten verwehrt würden. Nach einer Schaffung entsprechender Stellen, wenn also eine höhere Eingruppierung möglich wäre, würden die Stellen wieder aufgegeben. Solche Zustände verärgerten die Mitarbeiterschaft vor Ort zu Recht. Insofern werde seitens des GPR Korrekturbedarf gesehen, einmal mit einer starken Priorität bei diesen 1,5 Stellen. Selbstverständlich schließe sich der GPR der Forderung des örtlichen Personalrats an, die Stellen in der Anlage 2 nicht zu befristen.
Vor einer Beschlussfassung gehörten solche Aspekte diskutiert. Eine pauschale Beschlussfassung - eine solche ist zu Beginn des öffentlichen Sitzungsteils im Raum gestanden - sei nur möglich, wenn kein Dissens in der Sache bekannt sei. Da aber diese durchaus komplexe Angelegenheit wohl heute nicht diskutiert werden könne, schlage er heute eine Zurückstellung vor, damit sich der Ausschuss kundig machen könne.
In der Folge beantragt StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) die Zurückstellung dieses Tagesordnungspunktes. Er zeigt an, dass ihm der von Herrn Freitag geschilderte Konflikt bisher nicht bekannt war. Unterstützt wird der Zurückstellungsantrag durch StR
Winter
(90/GRÜNE) und StR
Körner
(SPD).
In der Folge bezieht sich StR
Prof. Dr. Maier
(AfD) auf die Seite 10 der Vorlage und kritisiert, dass für die Betreuung von 40 UMA in der Kernerstraße und Am Klingenbach 360.000 €/Jahr, 9.000 €/UMA/Jahr, vorgesehen werden. Dies bezeichnet er als überzogen. Bei der Behandlung der Vorlage sollte die Verwaltung darlegen, wie dieser finanzielle Aufwand zustande komme.
Er fährt fort, die Verwaltung sollte den Gebrauch von Abkürzungen in ihren
Vorlagen reduzieren. Zumindest, so seine Bitte, sollte bei der ersten Verwendung einer Abkürzung deren Bedeutung erläutert werden. Diese Anregung nimmt Frau
Dr. Heynen
(JugA) auf.
Zum Ende der Aussprache schlägt BMin
Fezer
vor, diesen Tagesordnungspunkt heute zurückzustellen. Vor einer Behandlung werde die Verwaltung den Ausschuss schriftlich informieren. Dabei werde auch die Stellungnahme des Personalrates übersandt. Sollte sich aus den schriftlichen Informationen bereits Fragen ergeben, könnten sich die Ausschussmitglieder auch vor einer Behandlung der GRDrs 710/2017 an die Verwaltung wenden.
Nachdem sich gegen diese Vorgehensweise keine Einwendungen ergeben, stellt BMin Fezer fest:
Dieser Tagesordnungspunkt wird
zurückgestellt
.
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