Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
1251/2019
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2019
Haushalt
2020/2021
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.12.2019
Förderung Betriebskosten Feministisches Frauen*gesundheitszentrum
Stuttgart e. V. (FF*GZ)
Beantwortung / Stellungnahme
Wie in der 1. Lesung des Verwaltungsausschusses am 20.11.2019 von Bündnis 90/
DIE GRÜNEN beantragt, nehmen wir zu den aktuellen Fördergrundsätzen des Gesundheitsamtes wie folgt Stellung.
Vom Gesundheitsamt gefördert werden können:
• 80 % einer Fachkraftstelle (derzeit 61.082,50 €) bzw. einer Leitungsstelle
(derzeit 73.643,18 €)
• Sachkostenpauschale in Höhe von 1.950 €
(mit anteiliger Gewährung in Abhängigkeit des bewilligten Stellenanteils)
•
Mietkosten oder (bei eigengenutzten Gebäuden) Bauunterhaltungspauschale
Der vorliegende Antrag erfüllt die folgenden Fördertatbestände (vgl. GRDrs 1251/2019):
•
1,0 Fachkraftstelle (Koordination) bei 80 % Förderung 62.000 €/Jahr
•
Sachkostenpauschale (bei 1,0 Fachkraftstelle) 1.950 €/Jahr
•
Mietkosten 9.000 €/Jahr
Analog dazu würde es sich bei Beantragung einer 0,5 Fachkraftstelle wie folgt verhalten:
•
0,5 Fachkraftstelle (Koordination) bei 80 % Förderung 31.000 €/Jahr
•
Sachkostenpauschale (bei 0,5 Fachkraftstelle) 975 €/Jahr
•
Mietkosten 9.000 €/Jahr
Im Rahmen der vorliegenden Haushaltsanträge werden unterschiedliche Förder-
systematiken ab dem Jahr 2020 verfolgt, nämlich:
•
Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen einen jährlichen
Miet- und Betriebskostenzuschuss in Höhe von 11.000 €
•
Die SPD beantragt eine institutionelle Förderung,
ebenfalls in Höhe von jährlich 11.000 €
•
PULS beantragt einen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von jährlich 11.000 €
sowie Mittel für eine Koordinationsstelle in Höhe von jährlich 43.000 €
•
Die FrAKTION beantragt
einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.668 €
1,0 Fachkraftstelle (Koordination) in Höhe von 42.987 €
sowie Honorarmittel für externe ganzheitliche Beratungen in Höhe von 12.960 € jährlich.
Anwendung der Fördersystematik des Gesundheitsamts auf die vorliegenden
Anträge der Fraktionen (vgl. GRDrs 1251/2019):
Zu laufender Nummer 57 (vgl. Tagesliste 1. Lesung):
Gefördert werden können Mietkosten in Höhe von 9.000 € pro Jahr.
Die beantragte Sachkostenpauschale in Höhe von 1.950 € kann nur dann gewährt
werden, wenn auch entsprechende Stellenanteile bewilligt werden.
Zu laufender Nummer 58 (vgl. Tagesliste 1. Lesung):
Die von der FrAKTION beantragte Fachkraftstelle (Koordination) in Höhe von 42.987 €
entspräche einem Stellenanteil von 0,7 Fachkraftstelle.
Für 1,0 Fachkraftstelle (Koordination) müssten 62.000 € betragt werden mit einer
Sachkostenpauschale von 1.950 €.
Für 0,5 Fachkraftstelle (Koordination) müssten 31.000 € beantragt werden mit einer
Sachkostenpauschale von 975 €.
Die beantragten Mittel für einen jährlichen Betriebskostenzuschuss, für Honorarmittel
sowie für eine institutionelle Förderung entsprechen nicht den derzeitigen Förderkriterien. Darüber hinaus gehende Förderungen beschließt der Gemeinderat.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Frau Stadträtin Rühle, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, mündlich in 1. Lesung
Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin
<Anlagen>