Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
129
21
Verhandlung
Drucksache:
185/2021
GZ:
T
Sitzungstermin:
05.05.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Schwieberdinger Straße/Nordseestraße in Stuttgart-Zuffenhausen
Ersatz- und Umgestaltungsmaßnahmen
- Baubeschluss mit Vergabeermächtigung
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 04.05.2021, öffentlich, Nr. 122
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 23.04.2021, GRDrs 185/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Ausbau und der Umgestaltung der Schwieberdinger Straße und der Nordseestraße in S-Zuffenhausen gemäß den Plänen des Tiefbauamts vom März 2021 (Anlagen 1 bis 3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 25. März 2021 (Anlage 4) mit Gesamtkosten von 7.155.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 405.000 EUR) wird zugestimmt.
2. Die Auszahlungen in Höhe von 6.750.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 405.000 EUR) werden wie folgt gedeckt:
Projekt 7.664012 - Ersatzmaßnahmen Jahr 2020 und fr. 397.800 EUR
Nordsee-/Schwieberdinger Straße Jahr 2021 0 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen Jahr 2022 5.627.000 EUR
Jahr 2023 725.200 EUR
Summe 6.750.000 EUR
Die Maßnahme wird mit 4.398.000 EUR im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des THH 660 Tiefbauamt aus der Pauschale 7.662941 - Erschließungsmaßnahmen Straßenbau finanziert. Für den Kostenanteil der Porsche AG wird der Mehrbedarf von 2.352.000 EUR als Vorbelastung bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt.
3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 405.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen auf das v. g. Projekt umgesetzt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache bei 2 Stimmenthaltungen einmütig
zu
.
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